Eine Befreiung beispielsweise von Park- und Halteverboten - erfahren Sie mehr.
Verkehrsvorschriften wie zum Beispiel Halt- und Parkverbote gelten für uns alle. Manchmal kann jemand im Einzelfall oder allgemein eine bestimmte Verkehrsvorschrift aufgrund besonderer Umstände nicht einhalten. In solchen Ausnahmefällen können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung wird auch Befreiung von geltenden Verkehrsvorschriften genannt
Einem Antrag auf Befreiung von den geltenden Verkehrsvorschriften kann nur entsprochen werden, wenn Sie durch die Vorschrift in ganz besonderem Maße belastet werden.
In Ihrem Antrag müssen Sie die Notwendigkeit für eine Ausnahme begründen:
Die von Ihnen geltend gemachte Ausnahmesituation wiegen wir mit den öffentlichen Belangen und den Belangen Dritter ab.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung.
formloser Antrag mit:
Ausnahmen von Verkehrsregelungen in den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo:
Wenden sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
In Bad Salzuflen und Lemgo an das Tiefbauamt, in Detmold an den Fachbereich "Bau- und Verkehrswesen" und in Lage an das Ordnungsamt.
Vorsprache nur vormittags!
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gebührenrahmen: EUR 10,20 bis EUR 767,00
Zahlungsweisen: