Wollen Sie Regenwasser in ein Oberflächengewässer oder ins Grundwasser ableiten? Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema
Regenwasser oder Niederschlagswasser, das im Bereich von bebauten oder befestigten Flächen anfällt, zählt ebenso zum Abwasser wie das Schmutzwasser, das auf einem Grundstück anfällt. Dieses Niederschlagswasser ist normalerweise nach der jeweiligen örtlichen Entwässerungssatzung an die Stadt oder Gemeinde zu überlassen, also der Kanalisation zuzuführen.
Wenn Sie auf einem privaten oder gewerblichen Grundstück anfallendes Niederschlagswasser nicht an die Kanalisation ableiten können und es deshalb dezentral versickern oder in ein Gewässer einleiten möchten, benötigen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis von uns.
Eine solche Erlaubnis können Sie unter anderem nur dann erhalten, wenn das Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich beseitigt werden kann.
Gemeinwohlverträglichkeit bedeutet: Das Niederschlagswasser muss unverschmutzt sein, der Boden muss ausreichend durchlässig sein, das Grundwasser darf nicht belastet werden und Dritte dürfen durch die Versickerung nicht beeinträchtigt werden.
Auch darf nur soviel Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden, dass es zu keiner hydraulischen Überlastung des Gewässers kommt.
Die Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer ist nur zulässig, wenn
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags mit allen benötigten Unterlagen prüfen wir diesen und beteiligen weitere Stellen. Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie den Erlaubnisbescheid von uns übersandt.
Baubeginn erst nach Erteilung der Erlaubnis.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist in der Regel auf 20 Jahre befristet. Sie kann verlängert werden.
rund 4 Wochen
Mindestgebühr EUR 200,00
Zahlungsweisen: