Gute Luft in Innenstädten - dafür sollen Umweltzonen sorgen. Wie Sie eine Feinstaubplakette erhalten und was die verschiedenen Farben bedeuten, erfahren Sie hier.
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Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine ausreichende Umweltplakette.
In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.
Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.
Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.
Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).
Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:
Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.
Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro 1 und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:
Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:
Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.
Städte und Gemeinden können weitere Ausnahmeregelungen für die Fahrverbote, beispielsweise für Handwerksbetriebe oder Anwohner, zulassen.
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Verstöße können mit einem Bußgeld von EUR 100,00 geahndet werden.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.
Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.
Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.
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