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Gefahren durch Altlasten vermeiden

Die untere Bodenschutzbehörde befasst sich mit dem Schutz des Bodens, insbesondere mit den Gefahren, die von sogenannten Altlasten ausgehen können.

Wenn Böden oder das Grundwasser durch eine gewerbliche oder private Vornutzung so verunreinigt sind, dass dies zu Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führt, bezeichnet man diese Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten.

Neben den Altlasten der industriellen Entwicklung gibt es auch Altlasten durch militärische Nutzung der Flächen.

Ab dem 01.10.2023 erhebt der Kreis Lippe für Auskünfte aus dem Altlastenkataster eine Gebühr von 35,- EUR. Ein Gebührenbescheid wird über ein gesondertes Schreiben zugestellt.

Öffnungszeiten

Montag9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Freitag9:00 bis 12:00 Uhr

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