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In einfacher Sprache: Gesundheitsamt des Kreises Lippe

Gesundheitsamt des Kreises Lippe

Diese Texte sind in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Die Texte sind wie ein Beipack-Zettel.
Sie erklären: was in unserem Schreiben steht.

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?

Das sind die wichtigsten Aufgaben:

  • Wir beraten und klären auf über Krankheiten beim Menschen, die sehr ansteckend sind.
  • Wir passen auf, dass keine Krankheiten entstehen.
  • Das nennt man Vorsorge.
  • Wir wollen verhindern, dass viele Menschen krank werden.

Warum hat der Kreis Lippe diese Aufgaben?

Im Gesetz steht,
dass alle Bürger vor Krankheiten
geschützt werden sollen.
Diese Aufgabe macht das Gesundheits-Amt.
Diese Aufgabe nennt man auch den Infektions-Schutz.

Das Gesetz dazu heißt:
Infektions-Schutz-Gesetz.
Das ist die Abkürzung: IfSG.

Deswegen sorgt das Gesundheits-Amt dafür, dass keine sehr ansteckenden Krankheiten entstehen oder dass viele Menschen krank werden.

Alle Ärzte und Ämter aus dem Kreis
müssen dem Gesundheits-Amt sagen,
wenn es neue oder sehr ansteckende Krankheiten gibt.

Viele Informationen zu sehr ansteckenden Krankheiten
gibt es auch auf den Seiten vom Robert-Koch-Institut.
Wenn Sie diese Informationen (in schwerer Sprache) lesen wollen,
dann klicken Sie hier: Robert-Koch-Institut

Mehr Informationen zu den Aufgaben

Das Gesundheits-Amt hat noch viel mehr Aufgaben.
Hier finden Sie deswegen
noch mehr Informationen zum Gesundheits-Amt und den Aufgaben.

Zum Beispiel:

Wenn Sie Informationen nur über eine von diesen Aufgaben lesen wollen,
dann klicken Sie auf diese Zeile.

Wenn Sie alle Informationen lesen wollen,
lesen Sie einfach unten weiter.

Die Ärzte im Gesundheits-Amt

Im Gesundheits-Amt arbeiten Ärzte. Man nennt sie Amts-Ärzte.
Sie untersuchen die Menschen zum Beispiel:

  • wenn die Untersuchung im Gesetz vorgeschrieben ist oder
  • wenn eine Behörde eine Untersuchung will.

Die Amts-Ärzte schreiben auch Berichte für Kranken-Häuser oder sagen,
ob eine Person eine bestimmte Arbeit machen kann.

Die Amts-Ärzte haben aber auch noch viele andere Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Sie untersuchen Personen, die in ihrem Land verfolgt werden
    und nun bei uns in Deutschland leben wollen.
  • Sie untersuchen auch Personen,
    die ihren Führerschein abgeben mussten
    und nun wieder haben wollen,
  • oder sie untersuchen Menschen,
    die Fahr-Lehrer werden wollen.
  • Sie untersuchen auch Menschen,
    ob diese ins Gefängnis kommen können.

Die Untersuchung beim Amts-Arzt

Wenn Sie zu einer Untersuchung beim Amts-Arzt gehen müssen,
bringen Sie bitte mit:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Das Schreiben, in dem diese Untersuchung steht
  • Medizinische Unterlagen von Ihnen
  • Die Untersuchung kann Geld kosten,
    bringen Sie deshalb etwas Geld mit.

Wichtig:
Bitte machen Sie einen Termin aus,
bevor Sie zu uns kommen wollen!


Sie können uns gerne anrufen.
Wir sagen Ihnen dann,
was Sie mitbringen müssen.

Zum Beispiel:
Wie viel Geld die Untersuchung kostet,
oder wann Sie zu uns kommen können.

Hier stehen die Adresse, die Telefon-Nummer
und die E-Mail-Adresse des Gesundheits-Amts: .

Hier stehen die Öffnungs-Zeiten
des Gesundheits-Amts: .

Das Gebäude ist barriere-Frei!
Das heißt: für Rollstuhl-Fahrer gibt es einen Aufzug
und eine barriere-Freie Toilette.

Das saubere Wasser zum Baden

Wenn das Wasser zum Baden nicht sauber ist,
kann man auch krank werden.
Deswegen schaut das Gesundheits-Amt nach diesem Wasser.

Zum Beispiel:

  • Im Frei-Bad
  • Im Hallen-Bad
  • In den Seen und in anderen Gewässern,
    in denen man baden darf.

Das Gesundheits-Amt untersucht das Wasser.
Zuerst schaut das Gesundheits-Amt, ob das Wasser dreckig ist,
zum Beispiel, ob Öl oder Wasch-Mittel im Wasser ist.

Das Gesundheits-Amt nimmt auch etwas Wasser mit
und untersucht es im Labor.
Es können auch Sachen oder Gegenstände im Wasser sein,
die die Menschen verletzen.

Sie haben noch Fragen zu dem Wasser
in unserem Kreis?

Zum Beispiel:

  • Kann ich hier gut und sicher baden oder schwimmen?
  • Ist das Wasser sauber?


Wenn Sie noch mehr über unsere Bäder und die Sauberkeit wissen wollen,
dann klicken Sie auf diese Zeilen.
Achtung: Die Informationen sind in schwerer Sprache:

Für Menschen, die mit Lebens-Mitteln arbeiten

Alle Menschen, die mit Lebens-Mitteln arbeiten,
müssen bestimmte Regeln kennen.

Warum gibt es diese Regeln?
Wenn man anfängt mit Lebens-Mitteln zu arbeiten,
muss man bestimmte Regeln kennen.

Denn bei der Arbeit mit Lebens-Mitteln,
muss man vorsichtig sein.
Man kann selber krank werden
oder andere Menschen werden krank,
die von diesen Lebens-Mitteln essen.

Deswegen gibt es Regeln.
Diese Regeln heißen: Erst-Belehrung

Man bekommt sie beim Gesundheits-Amt.
Bevor man mit den Lebens-Mitteln anfängt zu arbeiten,
muss jede Person diese Regeln einmal
selber in einem Vortrag gehört haben
oder im Internet mit gemacht haben.

Alle Personen, die gesund sind,
können diese Erst-Belehrung mitmachen.

Was steht in diesen Regeln?
In diesen Regeln steht zum Beispiel:

  • Wer darf mit Lebens-Mitteln arbeiten?
  • Was muss man genau wissen, wenn man mit Lebens-Mitteln arbeitet?
  • Bei welchen Lebens-Mitteln muss man besonders aufpassen?

Die Erst-Belehrung müssen alle Personen machen,
die mit Lebens-Mitteln arbeiten.
Auch wenn sie für diese Arbeit kein Geld bekommen.

Für Personen, die eine Firma mit Lebens-Mitteln haben,
gibt es noch mehr Regeln.
Auch diese Regeln bekommt man beim Gesundheits-Amt.

Wie bekommt man eine Erst-Belehrung?
Sie können die Erst-Belehrung im Internet machen.
Das nennt man eine Online-Schulung.

Sie wollen wissen, wie das geht?
Dann schauen Sie hier (Achtung: Dieser Text ist in schwerer Sprache):
Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmitteln/Verfahrensablauf

Hier geht es zur Anmeldung der Online-Schulung
(Achtung: Die Seite ist in schwerer Sprache).

Nach der Online-Schulung bekommen Sie eine E-Mail.

Die E-Mail hat ein Schreiben als Anhang.

Das ist eine Bescheinigung,
dass Sie diese Regeln nun kennen.

Die Bescheinigung für die Erst-Belehrung kostet 25 Euro.
Diese Bescheinigung ist wichtig.

Ohne diese Bescheinigung dürfen Sie nicht anfangen zu arbeiten.

Man muss die Erst-Belehrung alle 2 Jahre wieder machen.

Wenn Sie Fragen haben oder Informationen dazu haben möchten,
dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Hier finden Sie unsere Adresse und E-Mail-Adresse: .

Hier finden Sie unsere Öffnungs-Zeiten: .

Das Gebäude ist barriere-Frei!
Das heißt: für Rollstuhl-Fahrer gibt es einen Aufzug und eine barriere-Freie Toilette.

Gesundheit in allen Behörden und Einrichtungen, Schulen und Kranken-Häusern

Das Gesundheits-Amt hat noch eine Aufgabe.

Es muss für die Gesundheit in den Behörden und vielen Einrichtungen sorgen.
Zum Beispiel:

  • in Schulen,
  • in Kranken-Häusern,
  • in Kinder-Tagesstätten,
  • in Alten- und Pflege-Heimen,
  • in Gemeinschafts- und Obdachlosen-Unterkünften,
  • in Piercing- und Tätowier-Studios,
  • in Fuß-Pflege- und Kosmetik-Studios, in Sonnen-Studios,
  • und auf Camping-Plätzen.

In allen diesen Einrichtungen
muss das Gesundheits-Amt prüfen,
ob alle Regeln für die Gesundheit eingehalten werden.

Zum Beispiel:
Es müssen alle Räume sauber sein,
in denen Menschen sind.

Das Gesundheits-Amt macht auch Beratungen für die Personen,
die für diese Einrichtungen verantwortlich sind.

Besondere Hinweise:

Multi-Resistente Erreger

Multi-Resistente Erreger sind Bakterien oder Viren,
die besonders krank machen,
weil sie besonders stark sind.
Es gibt nur sehr wenige oder gar keine Medikamente,
gegen diese Bakterien oder Viren.
Deshalb sind sie sehr gefährlich.

Man kann helfen,
dass solche Erreger nicht entstehen
oder sich verbreiten.

Ganz besonders, wenn man eine Behörde leitet
oder eine andere Einrichtung.

Dann bekommt man ein Papier.
Man nennt das ein Siegel.
Dieses Siegel bekommt man beim Kreis Lippe.

Hier gibt es noch mehr Informationen über das Siegel
(Achtung: Diese Seite ist in schwerer Sprache):
Seite von MRE OWL

Sauberkeit in bestimmten Einrichtungen

In einigen Einrichtungen muss man
besonders auf die Sauberkeit achten.

Zum Beispiel:

  • in Heilpraktiker-Studios,
  • in Tattoo- oder Piercing-Studios
  • oder in Kosmetik-Studios.

Alle Personen,
die in diesen oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten,
müssen aufpassen.

Wenn sie bei der Arbeit
mit der Haut von Personen arbeiten,
dann müssen sie natürlich
ganz besonders aufpassen.

In diesen Einrichtungen müssen immer Regeln beachtet werden
(Achtung: Die Hygiene-Verordnung ist in schwerer Sprache):
Hygiene-Verordnung.

Noch weitere Informationen über die Sauberkeit in Einrichtungen
oder Beispiele, wie man auf Sauberkeit achten kann,
gibt es hier
(Achtung: Die Informationen sind in schwerer Sprache):
Seite vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen.

Informationen über den Schutz vor Krankheiten

Das Gesundheits-Amt hat auch die Aufgabe,
Menschen vor sehr ansteckenden Krankheiten zu schützen.

Das Gesundheits-Amt muss alle Menschen
aufklären und beraten.

Zum Beispiel:

  • wie man sehr ansteckende Krankheiten
    schon früh erkennen kann oder
  • wie sich die Krankheiten nicht weiter verbreiten.

Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Infektions-Schutz-Gesetz.
Das ist die Abkürzung für das Gesetz: IfSG.
Nach diesem Gesetz müssen einige Krankheiten
dem Gesundheits-Amt gemeldet werden,
weil sie sehr ansteckend sind.

Das heißt:
Die Ärzte müssen dem Gesundheits-Amt Bescheid sagen,
wenn sie von einer sehr ansteckenden Krankheit erfahren haben.
Diese Krankheiten nennt man auch melde-Pflichtige Krankheiten.

Diese sehr ansteckenden Krankheiten
müssen dem Gesundheits-Amt gemeldet werden.

Diese Meldung machen meistens die Ärzte.
Oder eine Meldung kommt aus einem Labor oder aus einem anderen Amt,
die diese sehr ansteckenden Krankheiten untersuchen.
Noch mehr Informationen in schwerer Sprache dazu gibt es hier: Robert-Koch-Institut.

Informationen zu Masern und zum Masern-Schutz-Gesetz

Es gibt eine sehr ansteckende Krankheit.
Sie heißt: Masern.
Vor allem bei Kindern kommt diese Krankheit häufig vor.
Zum Schutz gegen Masern gibt es viele Fragen.

Das Bundes-Gesundheits-Ministerium hat dazu
Antworten in schwerer Sprache zusammengestellt.
Für Informationen klicken Sie hier:
FAQ zum Masernschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums

Die Kinder-Ärzte und Jugend-Ärzte

Im Gesundheits-Amt arbeiten auch Kinder- und Jugend-Ärzte.
Diese Ärzte beraten und begleiten Eltern,
damit alle Kinder gesund aufwachsen.

Das Gesundheits-Amt berät zum Beispiel:

  • zum Impfen oder
  • zum Essen und Trinken für Kinder.

Es gibt auch
Untersuchungen zur Einschulung.
Das heißt, das Gesundheits-Amt sagt,
ab wann das Kind am besten
in die Schule gehen kann.

Manchmal macht das Gesundheits-Amt auch
Gutachten für Kinder,
die besonders gefördert werden sollen oder
als Klein-Kind Hilfe brauchen.

Mehr Informationen in schwerer Sprache gibt es hier:

Hilfen für psychisch kranke Menschen

Das sind wir:

Wir sind der Sozial-Psychiatrische Dienst vom Kreis Lippe.
Sozial-Psychiatrisch ist ein schweres Wort.
Man spricht es so: Sozial-Psücha-Trisch.
Ein anderes Wort für sozial ist: Gemeinschaft.
Ein anderes Wort für Psyche ist: Seele.
Bei uns arbeiten Männer und Frauen.

Wir helfen Ihnen:

Manchmal erleben Menschen schwere Zeiten.
Zum Beispiel gibt es:

  • seelische Probleme
  • Sucht nach:
    Alkohol
    Tabletten
    oder Drogen
  • seelische Krankheiten
  • Krankheiten, die mit dem Alter zu tun haben

Dann können wir Ihnen helfen.
Wir kennen uns gut aus mit diesen Problemen.
Und können Ihnen gut helfen.

Das sind unsere Aufgaben:

Wir beraten erwachsene Menschen mit seelischen Problemen.
Und wir beraten Ihre Familie und Freunde.

Das heißt:
Wir führen Gespräche mit Ihnen.
Sie können in unsere Beratungs-Stelle kommen.
Wenn das nicht geht:
kommen wir zu Ihnen in die Klinik
oder zu Ihnen nach Hause.
Dann sprechen wir mit Ihnen über Ihre Probleme.
Wir suchen mit Ihnen nach einer guten Lösung.

Es gibt eine Ärztin für seelische Krankheiten.
Die Ärztin kann zum Gespräch dazukommen.
Wenn Sie das möchten.

Es gibt auch Gruppen-Treffen.
In den Gruppen-Treffen lernen wir uns kennen.
Wir können Zeit zusammen verbringen.
Wir unternehmen etwas.

Ein Fach-Arzt für seelische Krankheiten kann mit Ihnen sprechen.
Er stellt eine Diagnose.
Diagnose ist ein schweres Wort.
Es bedeutet: eine Krankheit erkennen.

Wir helfen Ihnen zum Beispiel:

  • wenn Sie eine besondere Behandlung brauchen.
  • wenn Sie eine Reha brauchen.
  • wenn Sie mit einem Gericht zu tun haben.
  • wenn Sie mit der Polizei zu tun haben.
  • wenn Sie mit dem Ordnungs-Amt zu tun haben.
  • wenn Sie Streit mit anderen Menschen haben.
  • wenn Sie Probleme am Arbeits-Platz haben.

Wir sind für Sie da:

  • wenn Ihre Therapie zu Ende ist.
  • wenn Sie aus dem Krankenhaus kommen.

Das ist uns wichtig:

  • Niemand erfährt, was wir besprechen. Wir haben Schweige-Pflicht.
  • Sie müssen nichts bezahlen. Alle Gespräche sind kostenfrei.
  • Sie brauchen keine Überweisung oder Karte von der Kranken-Kasse.

Hier arbeiten wir:

Sie finden uns in:

  • Augustdorf
  • Bad Salzuflen
  • Barntrup
  • Blomberg
  • Detmold
  • Dörentrup
  • Extertal
  • Horn- Bad Meinberg
  • Kalletal
  • Lage
  • Lemgo
  • Leopoldshöhe
  • Lügde
  • Oerlinghausen
  • Schieder-Schwalenberg
  • Schlangen

So erreichen Sie uns:

Haben Sie Fragen?
Oder möchten Sie einen Termin haben?
Dann melden Sie sich bei uns.

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreis-Verwaltung

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Unser sauberes Wasser zum Trinken

Ohne sauberes Wasser können wir nicht leben.
Auch das Trinken von Wasser ist sehr wichtig für uns Menschen.
Ist das Wasser nicht sauber,
werden wir krank.
Genauso wie die Natur brauchen die Menschen Wasser zum Leben.

Trink-Wasser ist für uns das wichtigste Lebens-Mittel.
Für unser Trink-Wasser aus unserem Kreis
sind einige Unternehmen verantwortlich.
Sie heißen: Wasser-Versorgungs-Unternehmen.
Sie sorgen dafür,
dass unser Wasser immer sauber bleibt
und alle Bürger das Wasser trinken können.

Es gibt auch einige Menschen in unserem Kreis,
die ihren eigenen Brunnen und eigenes Trink-Wasser haben.

Das Gesundheits-Amt muss überall prüfen,
ob das Wasser sauber ist und
ob es auch solange sauber bleibt,
bis die Menschen es trinken.

Deshalb überwacht das Gesundheits-Amt
die Wasser-Versorgungs-Unternehmen,
und alle Wasser-Anlagen.

Das Gesundheits-Amt macht auch Beratung
für die Wasser-Versorgungs-Unternehmen.
Seit dem 24.06.2023 gibt es die neuen Regeln für unser Trink-Wasser.
Diese Regeln heißen: Trink-Wasser-Verordnung
Das ist die Abkürzung: TrinkwV.

Hier gibt es noch .
Dieser Text ist in Alltags-Sprache.
Bitte melden Sie sich bei uns,
wenn Sie dazu nähere Informationen oder eine Beratung brauchen.

Unsere Adresse und E-Mail-Adresse finden Sie unter: .

Unsere Öffnungs-Zeiten finden Sie unter: .

Das Gebäude ist barriere-Frei!
Das heißt: für Rollstuhl-Fahrer gibt es einen Aufzug und eine barriere-Freie Toilette.

Texte in
Alltags-Sprache

Diese Texte finden Sie hier in
Alltags-Sprache:

Öffnungs-Zeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr und
13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

05231/ 62 1750
E-Mail senden

Medicum Lemgo
3. Etage
Rintelner Straße 83
32657 Lemgo

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