Die Mitarbeitenden im Bereich Eingliederungshilfe und Inklusion sind unter anderem Anlaufstelle für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Außerdem werden hier auch Maßnahmen und Projekte zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Die Inklusionsbeauftragte ist ebenfalls diesem Bereich zugeordnet, weitere Informationen dazu finden Sie unter Inklusion im Kreis Lippe.
Im Bereich Eingliederungshilfe können Eltern, deren Kind eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung hat, eine Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll dem Kind die vollständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung wird nach dem Bedarf im Einzelfall geprüft und geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Dienstleistung "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche"im Serviceportal.
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Frühförderung ist für alle Familien kostenlos. Dafür ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig. Das Ziel: Kinder mit Behinderung und deren Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Auf Frühförderung gibt es einen gesetzlichen Anspruch, damit Kinder von der Geburt bis zur Einschulung unterstützt werden können.
Ansprechpersonen des LWL finden Sie hier.
Der Bereich Eingliederungshilfe und Inklusion gehört zum Jugendamt des Kreises Lippe:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach Absprache möglich.