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Rechtsangelegenheiten

Jede Kommunalverwaltung sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen konfrontiert. Mit der Interkommunalen Rechtsagentur Lippe zeigen der Kreis Lippe und die teilnehmenden Kommunen einen Weg auf, wie sich durch die Synergien interkommunaler Zusammenarbeit die Kosten für externe Rechtsberatung senken lassen. Durch diese Zusammenarbeit ergeben sich mehrere Vorteile für beide Seiten, also eine sogenannte Win-win-Situation:

  • Die rechtsuchende Kommune kann mit der Inanspruchnahme der interkommunalen Rechtsagentur konkrete Einsparungen erzielen.
  • Die Rechtssicherheit getroffener Verwaltungsentscheidungen und damit die Qualität der Sachbearbeitung der Kommunen steigt. 
  • Der Kreis Lippe erwirbt zusätzliches und kostenneutrales Wissen über die Rechtsfragen seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden, das er unmittelbar auch an andere Kommunen weitergeben kann. 
  • Der Kreis Lippe unterstützt seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen seiner kommunalverfassungsrechtlichen Ergänzungsfunktion. 
  • Der Kreis Lippe profitiert durch die entstehenden Personalsynergien mit einer erweiterten Flexibilität seiner Personalwirtschaft.

Der Kreis Lippe hat zu diesem Zweck öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit folgenden kreisangehörigen Städten und Gemeinden getroffen:

  • Gemeinde Augustdorf
  • Stadt Barntrup
  • Stadt Blomberg
  • Gemeinde Dörentrup
  • Gemeinde Extertal
  • Stadt Horn-Bad Meinberg
  • Gemeinde Kalletal
  • Stadt Lage
  • Stadt Oerlinghausen
  • Gemeinde Schlangen

Zudem bestehen entsprechende Vereinbarungen mit dem Zweckverband „Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe“ sowie dem Landesverband Lippe.

Dieser Vereinbarung liegen folgende Eckpunkte zugrunde:
• Die Zusammenarbeit erfolgt mit Rücksicht auf die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich freiwillig, das heißt die Kommunen haben die Möglichkeit, die interkommunale Rechtsagentur zu nutzen, aber es entsteht kein irgendwie gearteter „Benutzungszwang“.
• Die Steuerungsmöglichkeit und rechtliche Zuständigkeit verbleibt in jedem einzelnen Fall bei der Kommune, die Übertragung des rechtsberatenden Mandats erfolgt also nur im Einzelfall auf Grundlage einer konkreten Vollmacht mit Rückholrecht.

Diese Form der interkommunalen Zusammenarbeit im Rechtswesen hat in Deutschland kein Beispiel und kann daher als Pilotmodell für andere Kommunen dienen.

Aufgabenbereiche

Für die Rechtsberatung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Lippe stehen die freien Rechtsanwälte zur Verfügung. Das Rechtsamt hat folgende Aufgabenbereiche:

1. Rechtsberatung der Fachbereiche

  • Gutachten zu schwierigen rechtlichen Fragen aus allen Bereichen des öffentlichen Rechts
  • Beratung bei der Erarbeitung von Verträgen, Musterregelungen und/oder Satzungen
  • Beratung bei zivilrechtlichen Fragen, zumeist bei fiskalischem Handeln der Verwaltung

2. Prozessvertretung in Klageverfahren gegen Entscheidungen und Maßnahmen der Kreisverwaltung, insbesondere in den Bereichen:

  • Öffentliches Baurecht
  • Umweltrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
  • Ordnungs- und Gewerberecht
  • Schulrecht
  • Veterinärrecht
  • Verbraucherschutzrecht
  • Öffentliches Dienst- und Beamtenrecht

3. Versicherungsangelegenheiten

  • Schadensfälle der eigenen Mitarbeiter im Rahmen ihrer Dienstausübung (Eigenschäden)
  • Schäden Dritter, die durch Mitarbeiter der Verwaltung im Rahmen ihrer Dienstausübung verursacht werden (Haftpflichtschäden)

4. Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen des Kreises Lippe nach der ZPO (öffentlich-rechtliche Forderungen setzt die Verwaltung selbst im Wege der Verwaltungsvollstreckung durch)

Info

Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

WEITERE BEREICHE

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