Jede Kommunalverwaltung sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen konfrontiert. Mit der Interkommunalen Rechtsagentur Lippe zeigen der Kreis Lippe und die teilnehmenden Kommunen einen Weg auf, wie sich durch die Synergien interkommunaler Zusammenarbeit die Kosten für externe Rechtsberatung senken lassen. Durch diese Zusammenarbeit ergeben sich mehrere Vorteile für beide Seiten, also eine sogenannte Win-win-Situation:
Der Kreis Lippe hat zu diesem Zweck öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit folgenden kreisangehörigen Städten und Gemeinden getroffen:
Zudem bestehen entsprechende Vereinbarungen mit dem Zweckverband „Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe“ sowie dem Landesverband Lippe.
Dieser Vereinbarung liegen folgende Eckpunkte zugrunde:
• Die Zusammenarbeit erfolgt mit Rücksicht auf die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich freiwillig, das heißt die Kommunen haben die Möglichkeit, die interkommunale Rechtsagentur zu nutzen, aber es entsteht kein irgendwie gearteter „Benutzungszwang“.
• Die Steuerungsmöglichkeit und rechtliche Zuständigkeit verbleibt in jedem einzelnen Fall bei der Kommune, die Übertragung des rechtsberatenden Mandats erfolgt also nur im Einzelfall auf Grundlage einer konkreten Vollmacht mit Rückholrecht.
Diese Form der interkommunalen Zusammenarbeit im Rechtswesen hat in Deutschland kein Beispiel und kann daher als Pilotmodell für andere Kommunen dienen.
Für die Rechtsberatung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Lippe stehen die freien Rechtsanwälte zur Verfügung. Das Rechtsamt hat folgende Aufgabenbereiche:
1. Rechtsberatung der Fachbereiche
2. Prozessvertretung in Klageverfahren gegen Entscheidungen und Maßnahmen der Kreisverwaltung, insbesondere in den Bereichen:
3. Versicherungsangelegenheiten
4. Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen des Kreises Lippe nach der ZPO (öffentlich-rechtliche Forderungen setzt die Verwaltung selbst im Wege der Verwaltungsvollstreckung durch)
Montag bis Donnerstag
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