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In einfacher Sprache: Soziale Hilfen und Existenzsicherung

Ausbildungsförderung, Grundsicherung und Übernahme von Bestattungskosten

Diese Texte sind in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Die Texte sind wie ein Beipack-Zettel.
Sie erklären: was in unserem Schreiben steht.

Auf dieser Seite bekommen Sie Informationen über:

1. Die Ausbildungs-Förderung
Das Gesetz dazu heißt BAföG (Bundesausbildungs-Förderungs-Gesetz).
Schülerinnen und Schüler können Anträge beim Bürger-Service stellen.

2. Die Grund-Sicherung oder die Erwebs-Minderung
Personen, die Grund-Sicherung im Alter bekommen
oder eine Erwerbs-Minderung haben,
können einen Antrag beim Bürger-Service stellen.

3. Die Übernahme von Bestattungs-Kosten
Beim Bürger-Service können auch Anträge gestellt werden,
wenn die Kosten für eine Bestattung übernommen werden sollen.

Ausbildungs-Förderung (BAfÖG) für Schüler

Jeder Mensch soll eine Ausbildung machen können.
Wenn ein Schüler nicht genug Geld hat,
dann bekommt der Schüler eine Förderung.
Das nennt man die Ausbildungs-Förderung.
Zum Beispiel, wenn die Eltern des Schülers
nicht genug Geld für die Schule haben.

Diese Ausbildungs-Förderung bekommt man
für die Zeit in der Schule oder auch,
wenn der Schüler ein Schul-Praktikum machen muss.

1. Was heißt BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für ein Gesetz.
Das ist das Bundesausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Man kann sagen, dass jemand BAföG bekommt,
wenn er Geld für seine Ausbildung haben kann.

2. Wann kann man BAföG bekommen?

Das BAföG kann man zum Beispiel bekommen,
wenn man

  • eine Schule besucht oder
  • ein Praktikum macht, das man für die Schule machen muss.

3. Das sind die Voraussetzungen für das BAföG:

Dann kann man jeden Monat Geld für die Schule bekommen:

  • Die Eltern oder der Lebens-Partner verdienen wenig Geld.
  • Sie selbst verdienen auch kein Geld oder nur sehr wenig.
  • Sie haben kein Vermögen,
    das heißt Sie dürfen bis zu 15.000 Euro (bis zum 30. Geburtstag)
    oder 45.000 Euro (ab dem 30. Geburtstag) besitzen.
  • Sie wollen die Schule den ganzen Tag besuchen.
  • Sie sind nicht älter als 45 Jahre (Ausnahmen sind aber möglich).

Das BAföG bekommen Sie als Zuschuss.
Das heißt: Sie müssen nichts zurückzahlen.

4. Wie viel BAföG bekommen Sie?

Wie viel Geld Sie immer jeden Monat bekommen, ist unterschiedlich.
Es kommt darauf an, wie viel Geld
zum Beispiel Ihre Eltern verdienen oder Sie selber.
Wenn Sie oder die Eltern viel Geld verdienen,
dann bekommen Sie nicht so viel BAföG.

Immer wenn Sie eine Schule bis zum Abschluss besuchen wollen,
zum Beispiel eine Berufs-Schule oder eine ähnliche Schule,
können Sie das BAföG bekommen.
Bei der allgemeinen Schule
gibt es das BAföG allerdings erst ab der 10. Klasse.

Wenn Sie ein Abend-Gymnasium oder Kolleg besuchen,
dann bekommen Sie eltern-Unabhängiges BAföG.
Das heißt: es ist egal, wie viel Ihre Eltern verdienen.

Hinweis: Wenn Ihre Eltern für Sie Kinder-Geld bekommen,
ist das für das BAföG auch egal.

5. So viel Geld können Sie bekommen:

Wenn Sie zuhause wohnen und nicht genug Geld haben, gibt es

  • 421 Euro,
    wenn Sie ein Abend-Gymnasium oder
    ein Kolleg oder
    eine Fachschulklasse besuchen,
    die Sie nur mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung besuchen können.
  • 262 Euro,
    wenn Sie eine Berufs-Fachschule besuchen
    oder eine Fachschule,
    die Sie ohne abgeschlossene Berufs-Ausbildung besuchen können
    oder
  • 474 Euro,
    wenn Sie eine Abend-Hauptschule, Berufs-Aufbauschule, Abend-Realschule oder
    Fach-Oberschulklasse besuchen,
    die Sie nur mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung besuchen können.

Wenn Sie nicht zuhause wohnen und nicht genug Geld haben, können Sie bekommen

  • insgesamt 632 Euro,
    wenn Sie eine Berufs-Fachschule besuchen oder
    eine Fachschule,
    die Sie ohne abgeschlossene Berufs-Ausbildung besuchen können
    oder
  • insgesamt 736 Euro,
    wenn Sie eine Abend-Hauptschule,
    Berufs-Aufbauschule,
    Abend-Realschule oder
    Fach-Oberschulklasse besuchen,
    die Sie nur mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung besuchen können.

Auch wenn Sie während Ihrer Schul-Zeit ein Jahr im Ausland verbringen,
können Sie BAföG erhalten.
Sie erhalten dann etwas Geld für die Reise-Kosten
sowohl für die Hin-Reise auch als für die Rück-Reise.

6. Praktikantinnen und Praktikanten

Für ein Praktikum bekommt man nur BAföG,
wenn man es während der Ausbildung macht
und wenn es ein Pflicht-Praktikum ist.
Das heißt: Man muss dieses Praktikum in der Ausbildung machen.

Wenn man im Ausland ein Praktikum macht,
bekommt man nur Geld,
wenn es mindestens 12 Wochen dauert.

Wenn Sie noch mehr Informationen zu dem BAföG haben möchten,
klicken Sie auf diesen Link. Dort sind die Texte in schwerer Sprache.

Die Ansprechpersonen für das BAföG finden Sie hier:

Ihre Ansprech-Partner in der Kreis-Verwaltung

Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung

Was ist eine Erwerbs-Minderung?

Erwerbs-Minderung bedeutet:
Jemand kann nicht gut auf dem öffentlichen Arbeits-Markt arbeiten.
Und hat zu wenig Geld zum Leben.
Zum Beispiel:

  • weil man eine lange Zeit krank ist.
    Länger als 6 Monate.
  • weil man eine Behinderung hat.

Was ist eine Grund-Sicherung?

Grund-Sicherung bedeutet: Man bekommt Geld zum Leben.
Menschen im Rentenalter
können eine Grund-Sicherung bekommen,
wenn sie zu wenig Geld zum Leben haben.

Menschen mit einer Erwerbs-Minderung
können eine Grund-Sicherung bekommen:

  • Wenn sie älter als 18 Jahre alt sind.
  • wenn sie in einer Werkstatt
    für Menschen mit Behinderung arbeiten.
  • wenn sie zu wenig Geld zum Leben haben.

Das gehört zur Grund-Sicherung

Regel-Leistungen
Regel-Leistungen heißt:
Man bekommt Geld.
Von dem Geld kann man zum Beispiel:

  • sein Essen bezahlen.
  • seine Miete bezahlen.
  • seine Heiz-Kosten bezahlen.

Mehr-Bedarfe
Manchmal hat man zu wenig Geld.
Zum Beispiel:

  • weil man schwanger ist.
    Und neue Kleidung braucht.
  • weil man alleine mit seinem Kind lebt.

Dann kann man Geld beantragen.

Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen bekommt man,
wenn man zum Beispiel:

  • das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht.

Dann bekommt man einmal Geld.
Von dem Geld kann man sich Möbel kaufen.

Wie lange bekomment man die Grund-Sicherung?

Man bekommt die Grund-Sicherung immer für ein Jahr.
Vielleicht braucht man die Grund-Sicherung länger.
Dann muss man nach einem Jahr einen neuen Antrag stellen.

Wo muss man die Grund-Sicherung beantragen?

Die Grund-Sicherung muss man beim Kreis Lippe beantragen.
Der Kreis Lippe schaut:
ob jemand ein Recht auf die Grund-Sicherung hat.
Und wie viel Grund-Sicherung jemand bekommt.

Wenn man kein Recht auf die Grund-Sicherung hat:
muss man sich beim Sozial-Amt in seinem Wohnort melden.

Wie stellt man den Antrag?

Für den Antrag für das Grund-Einkommen muss man einige Formulare ausfüllen.

Wenn man die Grund-Sicherung zum 1. Mal beantragt.
Dann muss man diese Formulare ausfüllen:

  • Grund-Sicherungs-Antrag
  • Miet-Bescheinigung
    Die Miet-Bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen.
    Darin steht: Wie viel Miete Sie für Ihre Wohnung bezahlen.

Wenn man die Grund-Sicherung verlängern möchte.
Dann muss man diese Formulare ausfüllen:

  • Nach-Prüfung für die Weiter-Gewährung
  • Miet-Bescheinigung
    Die Miet-Bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen.
    Darin steht: Wie viel Miete Sie für Ihre Wohnung bezahlen.

Die Formulare finden Sie auf dieser Seite:
Klicken Sie hier,
dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Außerdem brauchen wir:
einen Einkommens-Nachweis
Das kann sein:
die Gehalts-Abrechnung vom Arbeit-Geber.

Grund-Sicherung für besondere Wohn-Formen

Es gibt auch eine Grund-Sicherung für Menschen,
die in einer Einrichtung
für Menschen mit Behinderung leben.
Wir sagen dazu:
Grund-Sicherung für besondere Wohn-Formen.

Für Menschen aus besonderen Wohn-Formen,
gibt es extra Formulare.

Die Formulare heißen:

  • Grund-Sicherungs-Antrag für besondere Wohn-Formen
  • Miet-Bescheinigung für besondere Wohn-Formen

Die Formulare finden Sie auf dieser Seite:
Klicken Sie hier,
dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Außerdem brauchen wir:
einen Einkommens-Nachweis
Das kann sein:
die Gehalts-Abrechnung von seinem Arbeit-Geber.

Haben Sie Fragen? Ihre Ansprech-Partner in der Kreis-Verwaltung

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Bestattungs-Kosten: Hilfe nach dem Sozial-Gesetzbuch

Es gibt eine Hilfe für Bestattungs-Kosten.
Bestattung ist ein anderes Wort für Beerdigung.
Wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige von Ihnen gestorben ist
und Sie haben nicht genug Geld für die Beerdigung,
können Sie Hilfe bekommen.
Das steht im Sozial-Gesetzbuch 12.
Das ist die Abkürzung: SGB XII.

Wann bekommt man Hilfe für die Kosten einer Beerdigung?

Man kann Hilfe für die Kosten einer Beerdigung bekommen,
wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige gestorben ist
und man kein Geld für diese Beerdigung hat.

Das sind die Voraussetzungen

Man ist eine Person, die die Kosten für die Beerdigung auch zahlen muss.
Zum Beispiel, wenn

  • man dem Angehörigen gesagt hat, dass man die Kosten zahlt
  • man der Erbe ist
  • man Unterhalt zahlen muss, auch als der Verstorbene noch gelebt hat

Wenn Sie also die Kosten für die Beerdigung zahlen müssen,
diese Kosten aber zu hoch sind,
dann können Sie beim Kreis Lippe Hilfe bekommen.

Sie müssen einen Antrag beim Sozial-Amt stellen.
Den Antrag müssen Sie spätestens
einen Monat nach der Beerdigung stellen.

Das Formular finden Sie auf dieser Seite:
Klicken Sie hier,
dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Wie viele Hilfen bekommt man?

Folgende Kosten können vom Kreis Lippe übernommen werden:

  • Die Kosten für die Beerdigung.
    Die Beerdigung muss einfach, aber würdig sein.
  • Die Kosten für die Verwaltung vom Friedhof.
  • Die Kosten für ein Reihen-Grab.
  • Weitere Kosten. Über diese Kosten müssen Sie persönlich mit dem Kreis Lippe sprechen.

Diese Kosten werden nicht vom Kreis Lippe übernommen:

  • Kosten für Kränze.
  • Kosten für Trauer-Karten.
  • Kosten für Zeitungs-Anzeigen.
  • Kosten für Bewirtung.

Ihre Ansprech-Partner in der Kreis-Verwaltung

Texte in schwerer Sprache

Hier geht es zu den Texten
Sozialen Hilfen und Existenzsicherung
in schwerer Sprache:

Öffnungs-Zeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und
13:30 bis 15:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

BAföG-Amt
Montag bis Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Digitaler
BAföG-Antrag

Auf der folgenden Webseite können Sie das BAfög für Schüler online beantragen.

Dienstleistungen im Serviceportal

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