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Ausbildungsbafög, Grundsicherung und Übernahme von Bestattungskosten

Der Bereich kümmert sich unter anderem um den Bereich Ausbildungsförderung. Die Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnen und Schüler kann im Bürgerservice beantragt werden, die Anträge werden dann in diesem Bereich bearbeitet. Außerdem stellen Sie hier Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auch auf die Übernahme von Bestattungskosten.

Dieser Text in einfacher Sprache

Auf dieser Seite bekommen Sie Informationen über:

  1. Die Ausbildungs·förderung
    das Gesetz dazu heißt BAföG (Bundesausbildungs·förderungsgesetz)
    Schüler und Schülerinnen können Anträge beim Bürger·service stellen

  2. Die Grund·sicherung oder die Erwerbs·minderung
    Personen, die Grund·sicherung im Alter bekommen
    oder eine Erwerbs·minderung haben,
    können einen Antrag beim Bürger·service stellen

  3. Die Übernahme der Bestattungs·kosten
    Beim Bürger·service können auch Anträge gestellt werden,
    wenn die Kosten für eine Bestattung übernommen werden sollen.

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Hier finden Sie die Ansprechpersonen zu den verschiedenen Aufgaben im Überblick:

Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnen und Schüler

Informationen zur Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnen und Schüler finden Sie auch in der Dienstleistung

Die Informationen zur Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnen und Schüler gibt es auch in einfacher Sprache:

Ausbildungsförderung (BAföG) für Schüler (einfache Sprache)

Jeder Mensch soll eine Ausbildung machen können.
Wenn ein Schüler nicht genug Geld hat,
dann bekommt der Schüler eine Förderung.
Das nennt man die Ausbildungs·förderung.
Zum Beispiel, wenn die Eltern des Schülers
nicht genug Geld für die Schule haben.

Diese Ausbildungs·förderung bekommt man
für die Zeit in der Schule
oder auch, wenn der Schüler ein Schul·praktikum machen muss.

Kurzbeschreibung in einfacher Sprache

Informationen zur Ausbildungs·förderung (kurze Übersicht):

Bei einer Schul·ausbildung kann man Geld bekommen, wenn

  • die Eltern wenig Geld haben und
  • man selber nur wenig Geld hat oder verdient und
  • man die Schule ganz besucht, das heißt in Vollzeit.

Das Geld bekommt man jeden Monat als Zuschuss,
das heißt: man muss dieses Geld nicht zurückzahlen.

Als Schüler kann man auch Geld bekommen

  • an einem Abend·gymnasium,
  • an einem Kolleg, schul·ähnliches Institut mit Abschluss
  • an einer höheren Fach·schule oder
  • als Auszubildender in einer Berufs·schule

Für ein Schul·praktikum gibt es nur Geld,
wenn der Schüler dieses Praktikum machen muss.
Wie viel Geld jeder Schüler bekommt, ist ganz verschieden.
Bei der Ausbildungs·förderung
müssen viele Punkte beachtet werden.

Zum Beispiel kommt es darauf an,

  • wie viel braucht der Schüler für sein Leben
  • wie viel braucht der Schüler zum Wohnen
  • wie viel Geld muss er an die Kranken·kasse zahlen
  • ob der Schüler selber Kinder hat
  • oder wie viel die Schule kostet

Außerdem ist wichtig, ob der Schüler oder seine Eltern Geld haben oder verdienen
oder ob der Schüler verheiratet ist oder einen Lebens·partner hat, der Geld verdient.

Zum Beispiel: hat der Schüler Eltern, die zusammen·leben
und im Monat mehr als 2000,- Euro verdienen,
dann bekommt der Schüler nicht so viel Geld für seine Ausbildung.
Es gibt eine Ausbildungs·förderung, die eltern·unabhängig ist.
Das heißt: eine Förderung zu dieser Ausbildung
können Schüler bekommen, auch wenn die Eltern mehr Geld haben,
zum Beispiel, wenn der Schüler schon 5 Jahre gearbeitet hat
oder sein Abitur auf einem Abend·gymnasium machen möchte
oder schon älter ist.

Der Schüler selber darf auch nicht mehr als 8.200 Euro haben,
sonst bekommt er nicht so viel Ausbildungs·förderung.

Manchmal bekommt der Schüler auch Geld,
wenn er im Ausland in die Schule geht.
Der Schüler bekommt das Geld
meistens bis zum Ende seiner Ausbildung,
manchmal auch länger.

Für die Ausbildungs·förderung gibt es ein Amt.
Das ist das Amt für Ausbildungs·förderung.
Dieses Amt ist meistens dort, wo die Eltern wohnen.
Manchmal ist aber auch das Amt zuständig,
wo der Schüler wohnt oder zur Schule geht.

Ausführliche Beschreibung in einfacher Sprache

Mehr Informationen zu der Ausbildungs·förderung

1. Was heißt BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für ein Gesetz,
das ist das Bundesausbildungs·förderungs·gesetz.
Man kann sagen, dass jemand BAföG bekommt,
wenn er Geld für seine Ausbildung haben kann.

2. Wann kann man BAföG bekommen?
Das BAföG kann man zum Beispiel bekommen,
wenn man

  • eine Schule besucht oder
  • ein Praktikum macht, das man für die Schule machen muss.

3. Das sind die Voraussetzungen für das BAföG:
Dann kann man jeden Monat Geld für die Schule bekommen:

  • Die Eltern oder der Lebens·partner verdienen wenig Geld
  • Sie selbst verdienen auch kein Geld oder nur sehr wenig
  • Sie haben kein Vermögen, das heißt Sie dürfen bis zu 8.200 Euro besitzen
  • Sie wollen die Schule den ganzen Tag besuchen
  • Sie sind nicht älter als 30 Jahre (Ausnahmen sind aber möglich)

Das BAföG bekommen Sie als Zuschuss,
das heißt: Sie müssen nichts zurückzahlen.

4. Wie viel BAföG bekommen Sie?
Wie viel Geld Sie immer jeden Monat bekommen, ist unterschiedlich.
Es kommt darauf an, wie viel Geld
zum Beispiel Ihre Eltern verdienen oder Sie selber.
Wenn Sie oder die Eltern viel Geld verdienen,
dann bekommen Sie nicht so viel BAföG.

Immer wenn Sie eine Schule bis zum Abschluss besuchen wollen,
zum Beispiel eine Berufs·schule oder eine ähnliche Schule,
können Sie das BAföG bekommen.
Bei der allgemeinen Schule
gibt es das BAföG allerdings erst ab der 10. Klasse.

5. So viel Geld können Sie bekommen:
Wenn Sie zuhause wohnen und nicht genug Geld haben, gibt es

  • 421 Euro,
    wenn Sie ein Abend·gymnasium oder ein Kolleg besuchen,
  • 262 Euro,
    wenn Sie eine Berufs·fachschule besuchen
    oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufs·ausbildung besuchen können oder
  • 474 Euro
    wenn Sie eine Abend·hauptschule, Berufs·aufbauschule, Abend·realschule oder Fach·oberschulklasse besuchen,
    die Sie nur mit abgeschlossener Berufs ·ausbildung besuchen können.

Wenn Sie nicht zuhause wohnen und nicht genug Geld haben, können Sie bekommen

  • insgesamt 632 Euro,
    wenn Sie eine Berufs·fachschule besuchen oder eine Fachschule,
    die Sie ohne abgeschlossene Berufs·ausbildung besuchen können oder
  • insgesamt 736 Euro,
    wenn Sie eine Abend·hauptschule, Berufs·aufbauschule, Abend·realschule oder Fach·oberschulklasse besuchen,
    die Sie nur mit abgeschlossener Berufs·ausbildung besuchen können.

Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit ein Jahr im Ausland verbringen,
können Sie BAföG erhalten.
Sie erhalten dann etwas Geld für die Reise·kosten
sowohl für die Hinreise auch als für die Rückreise.

Wenn Sie ein Abend·gymnasium oder Kolleg besuchen,
dann bekommen Sie eltern·unabhängiges BAföG.
Das heißt: es ist egal, wie viel Ihre Eltern verdienen.

Hinweis: Wenn Ihre Eltern für Sie Kindergeld bekommen,
ist das für das BAföG auch egal.

6. Praktikantinnen und Praktikanten:
Für ein Praktikum bekommt man nur BAföG,
wenn man es während der Ausbildung macht
und wenn es ein Pflicht·praktikum ist.
Das heißt: Man muss dieses Praktikum in der Ausbildung machen.

Wenn man im Ausland ein Praktikum macht,
bekommt man nur Geld,
wenn es mindestens 12 Wochen dauert.

Wenn Sie noch mehr Informationen zu dem BAföG haben möchten,
klicken Sie auf . Dort sind die Texte in schwerer Sprache.

Die Ansprechpersonen für das Bafög finden Sie hier:

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Informationen zur Grundsicherung finden Sie auch in der .

Die Informationen zur Grundsicherung gibt es auch in leichter Sprache:

Einfache Sprache: Grundsicherung

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Den Text können Sie auch hier als Datei herunterladen und lesen. In der Datei sind auch erklärende Bilder eingefügt:

Was ist eine Erwerbs∙minderung?

Erwerbs∙minderung bedeutet:
Jemand kann nicht gut auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt arbeiten.
Und hat zu wenig Geld zum Leben.
Zum Beispiel:

  • weil man eine lange Zeit krank ist.
    Länger als 6 Monate.
  • weil man eine Behinderung hat.

Was ist eine Grund∙sicherung?

Grund∙sicherung bedeutet: Man bekommt Geld zum Leben.
Menschen mit einer Erwerbs∙minderung
können eine Grund∙sicherung bekommen:

  • Wenn sie älter als 18 Jahre alt sind.
  • wenn sie in einer Werkstatt
    für Menschen mit Behinderung arbeiten.
  • wenn sie zu wenig Geld zum Leben haben.

Das gehört zur Grund∙sicherung:

Regel∙leistungen
Regel∙leistungen heißt:
Man bekommt Geld.
Von dem Geld kann man zum Beispiel:

  • sein Essen bezahlen.
  • seine Miete bezahlen.
  • seine Heizkosten bezahlen.

Mehrbedarfe
Manchmal hat man zu wenig Geld.
Zum Beispiel:

  • weil man schwanger ist.
    Und neue Kleidung braucht.
  • weil man alleine mit seinem Kind lebt.

Dann kann man Geld beantragen.

Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen bekommt man,
wenn man zum Beispiel:

  • das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht.

Dann bekommt man einmal Geld.
Von dem Geld kann man sich Möbel kaufen.

Wie lange bekommt man die Grund∙sicherung?

Man bekommt die Grund∙sicherung immer für ein Jahr.
Vielleicht braucht man die Grund∙sicherung länger.
Dann muss man nach einem Jahr einen neuen Antrag stellen.

Wo muss man die Grund∙sicherung beantragen?

Die Grund∙sicherung muss man beim Kreis Lippe beantragen.
Der Kreis Lippe schaut:
ob jemand ein Recht auf das Grund∙einkommen hat.
Und wieviel Grund∙einkommen jemand bekommt.

Wenn man kein Recht auf das Grund∙einkommen hat:
muss man sich beim Sozialamt in seinem Wohnort melden.

Wie stellt man den Antrag?

Für den Antrag für das Grund∙einkommen muss man einige Formulare ausfüllen.

Wenn man die Grund∙sicherung zum 1. Mal beantragt.
Dann muss man diese Formulare ausfüllen:

  • Grundsicherungs∙antrag
  • Miet∙bescheinigung
    Die Miet∙bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen.
    Darin steht: wieviel Miete sie für Ihre Wohnung bezahlen.

Wenn man die Grundsicherung verlängern möchte.
Dann muss man diese Formulare ausfüllen:

  • Nachprüfung für die Weiter∙gewährung
  • Miet∙bescheinigung
    Die Miet∙bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen.
    Darin steht: wieviel Miete sie für Ihre Wohnung bezahlen.

Die Formulare finden Sie auf dieser Seite: Klicken Sie , dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Außerdem brauchen wir:
einen Einkommens∙nachweis
Das kann sein:
die Gehalts∙abrechnung vom Arbeitgeber.

Grund∙sicherung für besondere Wohn∙formen

Es gibt auch eine Grund∙sicherung für Menschen,
die in einer Einrichtung
für Menschen mit Behinderung leben.
Wir sagen dazu:
Grund∙sicherung für besondere Wohn∙formen.

Für Menschen aus besonderen Wohn∙formen,
gibt es extra Formulare.

Die Formulare heißen:

  • Grund∙sicherungs∙antrag für besondere Wohn∙formen
  • Miet∙bescheinigung für besondere Wohn∙formen

Außerdem brauchen wir:
einen Einkommens∙nachweis
Das kann sein:
die Gehalts∙abrechnung von seinem Arbeitgeber.

Haben Sie Fragen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Hier finden Sie die Ansprechpersonen:
Klicken Sie .
Dann kommen Sie zu der Übersicht mit den Ansprechpersonen.

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Übernahme von Bestattungskosten

Informationen zur Übernahme von Bestattungskosten finden Sie auch in der .

Die Informationen zur Übernahme von Bestattungskosten gibt es auch in einfacher Sprache:

Bestattungs·kosten: Hilfe nach dem Sozial·gesetzbuch (einfache Sprache)

Es gibt eine Hilfe für Beerdigungs·kosten.
Wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige von Ihnen gestorben ist
und Sie haben nicht genug Geld für die Beerdigung,
können Sie Hilfe bekommen.
Das steht im Sozial·gesetzbuch 12, das ist die Abkürzung SGB XII.

Ausführliche Beschreibung in einfacher Sprache

Hier stehen mehr Informationen dazu:

1. Wann bekommt man Hilfe für die Kosten einer Beerdigung ?

Man kann Hilfe für die Kosten einer Beerdigung bekommen,
wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige gestorben ist
und man kein Geld für diese Beerdigung hat.

2. Das sind die Voraussetzungen

Man ist eine Person, die die Kosten für die Beerdigung auch zahlen muss.
Zum Beispiel, wenn

  • man dem Angehörigen gesagt hat, dass man die Kosten zahlt
  • man der Erbe ist
  • man Unterhalt zahlen muss, auch als der Verstorbene noch gelebt hat

Wenn Sie also die Kosten für die Beerdigung zahlen müssen,
diese Kosten aber zu hoch sind,
dann können Sie beim Kreis Lippe Hilfe bekommen.

Sie müssen einen Antrag beim Sozial·amt stellen
und dürfen damit nicht zu lange warten,
bis ungefähr einen Monat nach der Beerdigung.

3. Wie viel Hilfen bekommt man?

Welche Hilfen man bekommen kann und in welcher Höhe,
das ist ganz unterschiedlich.
In unserem Kreis gibt es dafür bestimmte Geld·beträge und Regeln.
Auch die Personen vom Beerdigungs·institut kennen sich aus und beraten Sie.

Die Kosten der Beerdigung werden vom Kreis Lippe übernommen,
wenn die Beerdigung einfach, aber würdig sind.
Dazu gehören auch die Kosten für die Verwaltung vom Friedhof, für ein Reihen·grab.
Es gibt auch noch weitere Kosten, die übernommen werden können.

Alle anderen Kosten werden persönlich besprochen.
Die Kosten zum Beispiel für Kränze oder Trauer·karten und Zeitungs·anzeigen oder Bewirtungs·kosten werden nicht übernommen.

Zu diesen Kosten beraten wir Sie gerne.

Hier finden Sie die Ansprech·personen für die Bestattungs·kosten:

Ihre Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und
13:30 bis 15:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

BAföG-Amt
Montag bis Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Digitaler BAföG-Antrag

Unter folgender Webseite  ist es möglich, den Antrag für Schüler-BAföG auch online zu stellen.

Dienstleistungen

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