Im Bereich Soziales und Integration (Sozialamt) kümmern wir uns um verschiedene Aufgabenfelder zu den Themenschwerpunkten Soziales und institutionelle Förderung einerseits und dem Aufgabenbereich Kommunale Integration andererseits.
Im Themenschwerpunkt Soziales sind unter anderem die Hilfe zur Pflege, der BereichSchwerbehindertenangelegenheiten und die Betreuungsbehörde angesiedelt. Wir bieten Beratungen und finanzielle Hilfen in den verschiedensten Lebenslagen an, hierzu wenden Sie sich gern auch an die Mitarbeitenden des Bereichs Bildung und Teilhabe.
Der Kreis Lippe schafft Rahmenbedingungen für das Wohnen und Leben im Alter: In unserem Pflegestützpunkt können Sie beispielsweise die Pflegeberatung oder auch die Wohnraumberatung erhalten. Außerdem übernehmen wir hier die Heimaufsicht und sind somit Ansprechstelle für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie auch für die Pflegeeinrichtungen selbst.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB XII wird im Bereich Eingliederungshilfe und Inklusion umgesetzt - weitere Informationen finden Sie dort.
Darüber hinaus setzen wir mit unserer Altenhilfeplanung und der Quartiersentwicklung auch Impulse, um die Angebote in diesen Themenfeldern strategisch weiterzuentwickeln.
Der Kreis Lippe arbeitet seit vielen Jahren eng mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zu-sammen. Die Verbände ergänzen bzw. erweitern das kommunale Angebot und werden im Rah-men der institutionellen Förderung finanziell durch den Kreis unterstützt.
Die unterschiedlichen Angebote der Wohlfahrtverbände und anderer Institutionen finden Sie auf der jeweiligen Seite des Wohlfahrtsverbands:
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern.
Zu den Leistungen gehören finanzielle Unterstützungsleistungen für das Schulbedarfspaket, bei Ausflügen und Klassenfahrten, die Finanzierung der Mittagsverpflegung sowie die Unterstützung bei der Lernförderung und Schülerbeförderung.
Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe werden bis zum 18. Lebensjahr erbracht.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter anderem beim Bürgertelefon zum Thema "Bildungspaket": 030 22 19 11 009 sowie in der Dienstleistung "Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen".
Weitere Stellen, bei denen Sie Informationen zu Bildung und Teilhabe erhalten:
Anspruch auf finanzielle Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII haben Menschen, die pflegebedürftig sind und
und deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Pflege zu decken.
Beim Kreis Lippe werden die Anträge und Leistungen für Personen in häuslicher Pflege, die durch Angehörige oder einen Pflegedienst versorgt werden oder die in einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft leben, bearbeitet. Gleiches gilt für Personen in Kurzzeitpflege, Tagespflege, Verhinderungspflege und vollstationären Pflege in Pflegeheimen.
Auch für die Anträge von Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime, die ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt vor Heimaufnahme im Kreis Lippe hatten, ist die Kreisverwaltung verantwortlich. Die Anträge werden in der Regel von vollstationären Pflegeeinrichtungen gestellt.
Anspruch auf Pflegewohngeld haben Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, sofern ihr Einkommen und Vermögen zur Deckung der Investitionskosten nicht ausreicht. Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Hilfe zur Pflege".
Weitere Informationen zum Thema gibt es außerdem auf der Internetseite Heimfinder.NRW:
Die Übersicht der Ansprechpersonen im Bereich Hilfe zur Pflege steht hier auch als PDF-Download zur Verfügung:
Die Betreuungsbehörde bietet Ihnen Informationen zu Themen wie Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistung Betreuungsbehörde.
Sie möchten gerne Berufsbetreuer im Kreis Lippe werden? Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie in der Dienstleistung Berufsbetreuer im Kreis Lippe werden.
Im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten können Sie den Grad der Behinderung feststellen lassen und sich bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf über Kündigungsschutz und finanzielle Hilfen für einen behindertengerechten Arbeitsplatz beraten lassen.
Die Heimaufsicht setzt sich als sogenannte WTG-Behörde für die Interessen und den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflege- und Betreuungseinrichtungen ein und führt regelmäßige Prüfungen durch. Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz, kurz WTG. Bei Beschwerden können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstleistung "Heimaufsicht" im Serviceportal.. Die Ergebnisberichte über die geprüften Wohn- und Betreuungseinrichtungen finden Sie hier:
Außerdem werden alle zwei Jahre Tätigkeitsberichte der Heimaufsicht veröffentlicht, diese finden Sie hier:
Die Ombudsperson ist eine unparteiische und unabhängige Ansprechperson für Angehörige und Nutzende von Pflege- und Betreuungsrichtungen.
Sie vermittelt bei Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Nutzenden und deren Angehörigen sowie den Einrichtungen. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen.
Praktische Beispiele für die Inanspruchnahme der Ombudsperson können beispielsweise sein:
Die ehrenamtliche Ombudsperson stellt eine niedrigschwellige Hilfe für die Betroffen dar und agiert auf deren Anfrage beziehungsweise bei Beauftragung unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden. Sie arbeitet vertrauensvoll mit der WTG-Behörde (Heimaufsicht) zusammen, ist dieser oder den Einrichtungen gegenüber jedoch nicht weisungsbefugt.
Nach Ablauf eines Kalenderjahres berichtet die Ombudsperson der WTG-Behörde zur besseren Abstimmung über ihre Tätigkeit.
Seit dem 01.01.2024 ist Wolfgang Glauer Ombudsperson im Kreis Lippe. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Telefon: 05231 62 77 555
Fax: 05231 63011-8478
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Weitere Informationen zu Betreuungs- und Entlastungsangeboten für pflegebedürftige Menschen gibt es in der Dienstleistung "Betreuungs- und Entlastungsangebote" im Serviceportal.
Weitere Informationen zur Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf gibt es in der Dienstleistung "Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf" im Serviceportal.
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Unsere zentrale Faxnummer:
05231/630117859
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden außerdem unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Kontakt Bildung und Teilhabe
Kontakt Hilfe zur Pflege
Kontakt Betreuungsbehörde
Kontakt Heimaufsicht
Kontakt Schwerbehindertenangelegenheiten
Betreuungs- und Entlastungsangebote für pflegebedürftige Menschen sowie Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Kontakt Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf
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