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Versorgung der Schulen im Kreis Lippe mit Glasfaserdirektanbindungen

Im Kreis Lippe wird der Ausbau schneller Breitbandnetze seit dem Jahr 2009 verfolgt. Schulen und Bildungseinrichtungen liefen parallel mit. Die Änderung des Bundesförderprogramms im Jahr 2017 ermöglicht die Glasfasererschließung nahezu aller Schulen.

Eine Bestandserhebung in NRW zeigt große Rückstände in der adäquaten Versorgung der Schulstandorte. Daher war es dringend notwendig, die bestehenden Möglichkeiten der Fördermodelle zu nutzen. Ziel des Kreises hier ist mitzuhelfen, dass die Schulen mit Glasfaser ausgestattet werden um die Zukunftssicherung des Bildungsstandorts zu unterstützen.

Die Schulträger, in der Regel sind das die Kommunen, sind verantwortlich für den Anschluss und Ausbau der Schulen.

Das Zuleitungsnetz bis zu den Grundstücksgrenzen ist Teil des Bundesförderprogramms. Das Land NRW fördert den Ausbau von der Grundstücksgrenze und in der Schule.

Der Kreis Lippe unterstützt hier die Schulträger bei der Fördermittelakquise und Vergabe.

Aktuelle Förderprojekte

Für die Glasfaserdirektanbindung von Schulen und Krankenhäusern gibt es ein Sonderprogramm des Bundes. Hier werden die Kosten der Anbindung zu 50% übernommen. Das Land NRW trägt weitere 40% und die Kommunen übernehmen die restlichen 10%.

Das Verfahren

Der Kreis Lippe

  • führt die Ermittlung der unterversorgten und damit förderfähigen Schulen und Krankenhäuser innerhalb der Kreisgrenzen ohne direkten Glasfaseranschluss durch,
  • veröffentlicht eine kreisweite Markterkundung, um herauszufinden, ob ein Anbieter den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Teilbereichen innerhalb der kommenden drei Jahre geplant hat – hier wäre logischerweise eine Förderfähigkeit nicht gegeben,
  • der Kreis Lippe stellt zusammen mit den Kommunen die Förderanträge auf der Basis von Kostenschätzungen .

Der Kreis Lippe, mit seiner Zentralen Vergabestelle und Beratern,

  • erstellt die umfänglichen Angebotsunterlagen für interessierte Netzbetreiber,
  • fordert dazu auf, die finalen Angebote einzureichen,
  • wertet die finalen Angebote aus,

Die jeweilige Kommune

  • beantragt die Bewilligungsbescheide in finalisierter Form (= angepasst hinsichtlich der tatsächlichen Angebotspreise) bei Bund und Land
  • schließt den Vertrag mit dem Netzbetreiber,
  • beantragt die Genehmigung des Vertrags durch die Bundesnetzagentur und

der Netzbetreiber beginnt mit dem Ausbau.

Nähere Angaben zum Projektträger, der von der Bundesrepublik Deutschland mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen betraut worden ist, finden sich hier: www.aconium.eu.

Weitere Informationen zu den Städten und Gemeinden finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Kommune:

Aconium PT
Bundesförderung Breitband Logo
Bundesministerium für Digitales und Verkehr Förderlogo
Land Nordrhein-Westfalen

Digitalisierung

Was tut sich noch im Kreis Lippe zum Thema Digitalisierung? Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Info

Die Stabsstelle Digitalisierung setzt das Projekt in enger Kooperation mit der Zentralen Vergabestelle des Kreises Lippe sowie der Stadt Detmold um.

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