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Breitbandausbau in den Ortsteilen

Im Kreis Lippe wird der Ausbau schneller Breitbandnetze seit dem Jahr 2009 verfolgt und seit 2010 für den Bürger koordiniert. Die hierfür verfügbaren Förderquellen aus dem Konjunkturpaket II und des Landes NW sind allesamt „Kinder ihrer Zeit“. Ob eine Förderung erfolgt oder nicht, wurde und wird an den in den Gebieten zur Verfügung stehenden Downloadraten festgemacht:

2009 galten Ortsteile mit einer verfügbaren Downloadrate von 1 MBit/s noch als versorgt und konnten daher keine Ausbauförderung mehr erhalten. 2011 wurde diese Schwelle immerhin auf 2 Mbit/s angehoben, wenig später auf 6 Mbit und seit vier Jahren liegt sie gemäß einer Vorgabe der Europäischen Union bei 30 Mbit/s. Bandbreiten waren lange der Maßstab für Förderungen. Inzwischen ist dies eine Gigabit fähige Infrastruktur (Glasfaser). Hier hat man sich vom Bandbreitenziel zum Infrastrukturziel bewegt.

Als Region ist der Kreis Lippe ein vom demografischen und strukturellen Wandel betroffener ländlicher Raum. Breitbandanschlüsse können den Erhalt eines ausreichenden Angebots an Versorgungsstrukturen der Daseinsvorsorge sichern. Daher ist es den politisch Verantwortlichen im Kreis Lippe ein wichtiges kommunalstrategisches Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen im Kreisgebiet zu schaffen.

Gemeinsam mit der Stadt Detmold wird der Breitbandausbau in den lippischen Kommunen koordiniert.

Der Ausbau von rund 280 sogenannten „Weißen Flecken“ in und außerhalb von Ortslagen war Ziel der Förderung. Die Arbeiten verteilten sich über 15 Kommunen des Kreises (ohne Schlangen, mangels Förderfähigkeit) und fanden auf Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung („NGA-RR“), der Leitlinien der Kommission zum schnellen Breitbandausbau („EU-Leitlinien“) und dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW statt.

Breitbandförderung 2016-2023

Der Ausbau von rund 280 sogenannten „Weißen Flecken“ in und außerhalb von Ortslagen war Ziel der Förderung. Die Arbeiten verteilten sich über 15 Kommunen des Kreises (ohne Schlangen, mangels Förderfähigkeit) und fanden auf Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung („NGA-RR“), der Leitlinien der Kommission zum schnellen Breitbandausbau („EU-Leitlinien“) und dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW statt.

Das Verfahren

Der Kreis Lippe...

  • führt die Ermittlung der unterversorgten und damit förderfähigen Gebiete innerhalb der Kreisgrenzen durch,
  • veröffentlicht eine kreisweite Markterkundung, um herauszufinden, ob ein Anbieter den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Teilbereichen innerhalb der kommenden drei Jahre geplant hat – hier wäre logischerweise eine Förderfähigkeit nicht gegeben,
  • führt sogenannte Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Ermittlung der voraussichtlichen Ausbaukostenzuschüsse an die Netzbetreiber durch,
  • stellt die Förderanträge auf der Basis der in den IBV gewonnenen Kostenschätzungen durch.

Der Kreis Lippe, mit seiner Zentralen Vergabestelle und den Beratern...

  • führt einen EU-weiten Teilnahmewettbewerb zur Ermittlung interessierter und geeigneter (leistungsfähiger und zuverlässiger) Netzbetreiber durch,
  • erstellt und versendet die umfänglichen Angebotsunterlagen an die interessierten Netzbetreiber,
  • wertet die ersten (indikativen = VHB-) Angebote aus,
  • führt die Verhandlungsgespräche mit den Bietern zur Vorbereitung endgültiger Angebote durch,
  • fordert dazu auf, die finalen Angebote einzureichen
  • wertet die finalen Angebote aus
  • beantragt die Bewilligungsbescheide in finalisierter Form (= angepasst hinsichtlich der tatsächlichen Angebotspreise) bei Bund und Land gemeinsam.

Schließlich schließt der Kreis Lippe den Vertrag mit dem Netzbetreiber und dieser beginnt mit dem Ausbau.

Die Ausschreibung

Um interessierte Netzbetreiber zu ermitteln, ist eine europaweite Ausschreibung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb erforderlich.

Auf dem Weg…

Beginnend im Jahr 2016 wurde ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt und ein Förderantrag gestellt. Das MEV soll eigenwirtschaftliche Ausbaupläne aller Netzbetreiber im Kreisgebiet innerhalb der kommenden drei Jahre erfassen, um die dort angegebenen Bereiche von vornherein nicht in der Förderung zu berücksichtigen. Im Jahr 2017 erhielt der Kreis Lippe den vorläufigen Bewilligungsbescheid. 

Danach erfolgte eine europaweite Ausschreibung und eine Antragstellung auf den endgültigen Bescheid. Im Dezember 2018 erhielt der Kreis Lippe die Bewilligung über die abschließende Höhe der Zuwendung vom Bund und anschließend den positiven Bescheid vom Land NRW im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie. Mit Beginn der Planungsphase und der anschließenden Bauphase ist das Förderprogramm im Verlauf des Jahres 2023 zum größten Teil abgeschlossen worden. 

Inzwischen sind alle geförderten FTTC-Ausbauten (fibre to the curb) fertig gestellt, sodass Anschlüsse mit Bandbreiten zwischen 50 – 100 Mbit/s gebucht werden können. Es sind deutlich mehr Haushalte über Vectoring-Ausbau erreicht worden, als im Rahmen der Förderung geplant war. Insgesamt wurden ca. 15.000 Haushalte gefördert ausgebaut und mit einem Technologie-Mix aus FTTC, FTTB (fibre to the building) und Richtfunk (Kupfer, Glasfaser, Richtfunk) versorgt. 

Am 30.06.2023 endete der Bewilligungszeitraum des Förderprojektes. Mittlerweile liegen dem Kreis Lippe die Fertigstellungsanzeigen für alle 15 Kommunen vor. Fertigstellung heißt, dass mindestens die Tiefbaumaßnahmen durchgeführt wurden. Die FTTB-Ausbauten sind momentan noch nicht komplett abgeschlossen und werden in Reihenfolge ihrer Beauftragung fertiggestellt. Es wird einen fließenden Übergang geben, da im gesamten Kreisgebiet einige geplante und geförderte Glasfaseranschlüsse bisher nicht gebucht worden sind. Gemäß der Förderrichtlinie haben die Bürger/innen über einen Zeitraum von sieben Jahren nach Projektende (Zweckbindungsfrist bis voraussichtlich Ende 2031) die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss (FTTB) zu marktüblichen Kosten bis ins Haus zu bekommen.

Aktuell wird der Verwendungsnachweis für das gesamte Förderprogramm erstellt und bis spätestens zum 31.03.2024 bei der aconium GmbH als beliehener Projektträger des Bundes eingereicht. Ab der Einreichung des Verwendungsnachweises beginnt die Zweckbindungsfrist, in der die geplanten, aber bisher noch nicht gebuchten Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (FTTB) weiterhin von den Bürger/innen gebucht werden können.

Breitbandförderung ab 2024

Eckdaten:

  • Förderrichtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0) seit dem 31. März 2023 in Kraft getreten
  • Kofinanzierungsrichtlinie des Landes NRW seit dem 01.08.2023 in Kraft getreten
  • Bundesmittel i.H.v. 3 Mrd. Euro für alle Bundesländer in 2023, davon 400 Mio. Euro Landesanteil für NRW
  • Max. 100 Mio. Euro pro Antrag vom Bund, d.h. max. 200 Mio. Euro pro Förderantrag
  • Die Anträge werden einem Scoring-System unterworfen, welches über die Bewilligung oder Ablehnung entscheidet
  • Förderquoten: Bund 50%, Land 30%, Kommunen 20% (bei finanzschwachen Kommunen: Land 40 %, Kommunen 10%)
  • Förderfähig sind alle Adressen mit Bandbreiten < 500 Mbit/s im Download oder < 200 Mbit/s symmetrisch (Down- und Upload), die weder aktuell noch in den nächsten drei Jahren mit höheren Bandbreiten versorgt werden (also alle, die kein Glasfaser- oder Kabelanschluss (HFC) mit DOCSIS 3.1-Upgrade haben)

Anfang 2024 startet der Kreis Lippe mit den ersten Vorbereitungen, die im Rahmen der neuen Förderrichtlinie für eine Antragsstellung vorgeschrieben sind. Nach einem Branchendialog mit allen hiesigen Telekommunikationsunternehmen wird ein Markterkundungsverfahren durchgeführt und im Anschluss ausgewertet. Nach der Auswertung der Markterkundung wird dann deutlicher, welche Adressen förderfähig wären und was der Glasfaserausbau ungefähr kosten würde. Im Anschluss werden diese Erkenntnisse mit den Kreiskommunen kommuniziert, die potenziellen Fördergebiete konkretisiert und in den politischen Gremien der jeweiligen Kommunen thematisiert bzw. beschlossen. Sofern die finanzielle Belastung der kommunalen Haushalte getragen und politisch gewollt ist, wird der Kreis Lippe als koordinierende Stelle und im Rahmen einer Kooperation mit den beteiligten Kommunen einen Antrag auf den vorläufigen Zuwendungsbescheid für die o.g. Infrastrukturförderung stellen.

Angesichts der angespannten Haushalte des Bundes, des Landes NRW und der jeweiligen Kommunen kann der geförderte Glasfaserausbau im Kreis Lippe nicht garantiert werden. Aufgrund eines möglichen Wegfalls der Förderung, eines ausgeschöpften Förderbudgets oder eines Nichterreichens der Mindestpunktzahl im Scoring-System wäre eine Antragstellung entweder nicht möglich oder mit einer Ablehnung verknüpft.

Aktuelle Situation

Die aktuelle Situation im Breitband- bzw. Glasfaserbereich ist weiterhin sehr dynamisch. Immer mehr und neue Telekommunikationsunternehmen (TKU) stellen sich beim Kreis Lippe, in den Rathäusern der Kommunen und bei den Bürger/innen an der Haustür vor. Schon seit dem Jahr 2022 hat sich abgezeichnet, dass inzwischen verschiedene, teils neue Unternehmen Interesse an einem großflächigen Glasfaserausbau im Kreisgebiet haben. 
Diese Ausbauprojekte werden ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln und ohne Beauftragung durch irgendwelche Behörden geplant, sodass man hierbei von einem „eigenwirtschaftlichen Ausbau“ spricht. Alle Netzbetreiber handeln nach wirtschaftlichen Erwägungen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Manche Netzbetreiber machen ihre Ausbauvorhaben von erfolgreichen Vorvermarktungsquoten oder abgeschlossenen Kooperationsverträgen mit den Kommunen abhängig, andere nicht. 
Zurzeit baut eine Handvoll an verschiedenen TKU im Kreisgebiet Adressen mit Glasfaseranschlüssen aus. In der Regel beauftragen die TKU einen Generalunternehmer, der sich um den Ausbau kümmert. Der Generalunternehmer beauftragt dann vertraglich gebundene oder noch auf dem Markt frei verfügbare Tiefbaufirmen mit der tatsächlichen Ausführung (Tiefbau inkl. Kabelverlegung, Wiederherstellung der Straßendecke). Somit ist es nicht immer für alle Beteiligten leicht verständlich und ersichtlich, welches TKU sich hinter einer konkreten Tiefbaumaßnahme verbirgt. 
Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit werden im Kreis Lippe vorwiegend Kernbereiche und dichtbesiedelte Vororte ausgebaut. Leider bleiben hierbei die Außenbereiche und Einzellagen unberücksichtigt. Alle Adressen, die übrig bleiben und gleichzeitig die förderrechtlichen Kriterien erfüllen, könnten eventuell in einem kreisweiten Förderantrag im Rahmen der sog. „Dunkelgrauen-Flecken“-Förderung mit Glasfaser versorgt werden, sofern es zu einer Förderung kommt (siehe Breitbandförderung ab 2024).
Grundsätzlich ist ein ungeförderter Glasfaserausbau erheblich schneller umsetzbar, da das langwierige Ausschreibungs- und Vergabeverfahren entfällt, die ausbauenden Unternehmen keinen Förderrichtlinien unterliegen und dadurch zeitnah flexibel auf Veränderungen reagieren können. Realisierungszeiträume von weniger als zwei Jahren zwischen Baubeginn und Inbetriebnahme sind daher durchaus realistisch.

Als Hilfestellung für alle Beteiligten hat das Kompetenzzentrum Gigabit.NRW, das durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gesteuert wird und Teil der neustrukturierten Organisation zur Unterstützung des Gigabitausbaus in NRW ist, eine Übersicht über alle Netzbetreiber in NRW bereitgestellt. In der Gesamtübersicht kann man den gewünschten Kreis oder kreisfreie Stadt anklicken, um zur kommunalen Übersicht z.B. des Kreises Lippe zu gelangen. Durch einen Klick auf die Namen der angezeigten Netzbetreiber erhält man einen Steckbrief angezeigt. Alle Angaben wurden von den Netzbetreibern freiwillig gemacht, sodass eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden kann.

Nähere Angaben zum Projektträger, der von der Bundesrepublik Deutschland mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen betraut worden ist, finden sich hier: www.aconium.eu.

Die vertragliche Verantwortung für den Ausbau in den Städten und Gemeinden und die damit verbundenen Eigenanteile in der Finanzierung liegen bei der jeweilig zuständigen Kommune:

Aconium PT
Bundesförderung Breitband Logo
Bundesministerium für Digitales und Verkehr Förderlogo
Land Nordrhein-Westfalen

Digitalisierung

Was tut sich noch im Kreis Lippe zum Thema Digitalisierung? Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Info

Die Stabsstelle Digitalisierung setzt das Projekt in enger Kooperation mit der Zentralen Vergabestelle des Kreises Lippe sowie der Stadt Detmold um.

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