Breitbandausbau in den Ortsteilen

Im Kreis Lippe wird der Ausbau schneller Breitbandnetze seit dem Jahr 2009 verfolgt und seit 2010 für den Bürger koordiniert. Die hierfür verfügbaren Förderquellen aus dem Konjunkturpaket II und des Landes NW sind allesamt „Kinder ihrer Zeit“. Ob eine Förderung erfolgt oder nicht, wurde und wird an den in den Gebieten zur Verfügung stehenden Downloadraten festgemacht:

2009 galten Ortsteile mit einer verfügbaren Downloadrate von 1 MBit/s noch als versorgt und konnten daher keine Ausbauförderung mehr erhalten. 2011 wurde diese Schwelle immerhin auf 2 Mbit/s angehoben, wenig später auf 6 Mbit und seit vier Jahren liegt sie gemäß einer Vorgabe der Europäischen Union bei 30 Mbit/s. Bandbreiten waren lange der Maßstab für Förderungen. Inzwischen ist dies eine Gigabit fähige Infrastruktur (Glasfaser). Hier hat man sich vom Bandbreitenziel zum Infrastrukturziel bewegt.

Als Region ist der Kreis Lippe ein vom demografischen und strukturellen Wandel betroffener ländlicher Raum. Breitbandanschlüsse können den Erhalt eines ausreichenden Angebots an Versorgungsstrukturen der Daseinsvorsorge sichern. Daher ist es den politisch Verantwortlichen im Kreis Lippe ein wichtiges kommunalstrategisches Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen im Kreisgebiet zu schaffen.

Gemeinsam mit der Stadt Detmold wird der Breitbandausbau in den lippischen Kommunen koordiniert.

Der Ausbau von rund 280 sogenannten „Weißen Flecken“ in und außerhalb von Ortslagen war Ziel der Förderung. Die Arbeiten verteilten sich über 15 Kommunen des Kreises (ohne Schlangen, mangels Förderfähigkeit) und fanden auf Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung („NGA-RR“), der Leitlinien der Kommission zum schnellen Breitbandausbau („EU-Leitlinien“) und dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW statt.

Das Verfahren

Der Kreis Lippe

  • führt die Ermittlung der unterversorgten und damit förderfähigen Gebiete innerhalb der Kreisgrenzen durch,
  • veröffentlicht eine kreisweite Markterkundung, um herauszufinden, ob ein Anbieter den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Teilbereichen innerhalb der kommenden drei Jahre geplant hat – hier wäre logischerweise eine Förderfähigkeit nicht gegeben,
  • führt sogenannte Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Ermittlung der voraussichtlichen Ausbaukostenzuschüsse an die Netzbetreiber durch,
  • stellt die Förderanträge auf der Basis der in den IBV gewonnenen Kostenschätzungen durch.

Der Kreis Lippe, mit seiner Zentralen Vergabestelle und den Beratern

  • führt einen EU-weiten Teilnahmewettbewerb zur Ermittlung interessierter und geeigneter (leistungsfähiger und zuverlässiger) Netzbetreiber durch,
  • erstellt und versendet die umfänglichen Angebotsunterlagen an die interessierten Netzbetreiber,
  • wertet die ersten (indikativen = VHB-) Angebote aus,
  • führt die Verhandlungsgespräche mit den Bietern zur Vorbereitung endgültiger Angebote durch,
  • fordert dazu auf, die finalen Angebote einzureichen
  • wertet die finalen Angebote aus
  • beantragt die Bewilligungsbescheide in finalisierter Form (= angepasst hinsichtlich der tatsächlichen Angebotspreise) bei Bund und Land gemeinsam.

Schließlich schließt der Kreis Lippe den Vertrag mit dem Netzbetreiber und dieser beginnt mit dem Ausbau.

Die Ausschreibung

Um interessierte Netzbetreiber zu ermitteln, ist eine europaweite Ausschreibung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb erforderlich.

Auf dem Weg...

Das am Beginn eines jeden geförderten Ausbaus stehende Markterkundungsverfahren (MEV) ist dafür da, eigenwirtschaftliche Ausbauten aller Netzbetreiber in unterversorgten Bereichen innerhalb der kommenden drei Jahre zu erfahren und diese Bereiche von vornherein aus der Fördergebietskulisse herauszuhalten.

Breitbandausbau in den Ortsteilen: Rückblick auf die Fortschritte in 2022

Inzwischen sind alle geförderten FttC-Ausbauten (fibre to the curb) fertig gestellt, sodass Anschlüsse mit Bandbreiten zwischen rd 50 – 100 MBit gebucht werden können. Es sind deutlich mehr Haushalte über Vectoring-Ausbau erreicht worden als im Rahmen der Förderung geplant war.

Die FttB-Ausbauten (fibre to the building) sind nicht abgeschlossen und werden in Reihenfolge ihrer Beauftragung fertiggestellt. Wo bislang keine Anschlüsse beauftragt worden sind, wird das Kabel an die Grundstücksgrenze gelegt. Ein späterer Anschluss ist daher möglich.

Zwischenzeitlich liegt ein Änderungsbescheid des Bundes dahingehen vor, dass zusätzliche Adressen in Dörentrup, Schieder-Schwalenberg, Leopoldshöhe und Extertal mit einem Volumen von rund 175.000 Euro gefördert erschlossen werden können. Die Kostenverteilung erfolgt wie bisher zu 50 % Bund, 40 % Land und 10 % Kommunen. Die Bauarbeiten zum Anschluss dieser Adressen beginnen im Spätherbst dieses Jahres. Die Inbetriebnahme dieser zusätzlichen Adressen erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2023.

Im Laufe des Jahres 2022 hat sich abgezeichnet, dass inzwischen verschiedene, teils neue Unternehmen Interesse an einem großflächigen Glasfaserausbau im Kreisgebiet haben. Diese Projekte werden weitestgehend ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln geplant. Manche Netzbetreiber machen ihre Ausbauvorhaben von erfolgreichen Vorvermarktungsaktionen abhängig, andere nicht. Es ist ziemlich sicher davon auszugehen, dass es einige von diesen Planungen in die Realisierung schaffen werden. Das wird anfangs des Jahres 2023 feststehen; dann steht auch fest, was übrigbleibt und in einem kreisweiten Förderantrag im Rahmen des sog. „Graue Flecken“-Programmes noch erschlossen werden kann.

Grundsätzlich ist ein ungeförderter Ausbau erheblich schneller umsetzbar, da das langwierige Ausschreibungs- und Vergabeverfahren entfällt, die ausbauenden Unternehmen keinem Förderregime unterliegen und dadurch zeitnah flexibel auf Veränderungen reagieren können. Realisierungszeiträume von weniger als 2 Jahren zwischen Baubeginn und Inbetriebnahme sind daher durchaus realistisch.

Nähere Angaben zum Projektträger, der von der Bundesrepublik Deutschland mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen betraut worden ist, finden sich hier: www.atenekom.eu.

Die vertragliche Verantwortung für den Ausbau in den Städten und Gemeinden und die damit verbundenen Eigenanteile in der Finanzierung liegen bei der jeweilig zuständigen Kommune:

Agentur für Telekommunikation und Netztechnik (atene) Logo
Bundesförderung Breitband Logo
Bundesministerium für Digitales und Verkehr Förderlogo
Land Nordrhein-Westfalen

Digitalisierung

Was tut sich noch im Kreis Lippe zum Thema Digitalisierung? Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Info

Die Stabsstelle Digitalisierung setzt das Projekt in enger Kooperation mit der Zentralen Vergabestelle des Kreises Lippe sowie der Stadt Detmold um.

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