Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hochansteckende Viruserkrankung der Hausschweine, Wildschweine und Warzenschweine. Sie hat einen seuchenhaften Verlauf, eine hohe Krankheitshäufigkeit und eine hohe Sterblichkeit.

Gegen diese Erkrankung gibt es noch keinen Impfstoff, der in der EU zugelassen ist. 

Eine Gefährdung für den Menschen und andere Haus- und Nutztiere besteht nicht!

Aktuelle Situation

Der erste bestätigte Fall von ASP in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. 

Der erste bestätigte Fall von ASP in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde am 14.06.2025 bei einem Wildschwein im Kreis Olpe nachgewiesen. 

Informationen zur aktuellen Lage in NRW finden Sie auf der Seite des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE):

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen und tagesaktuelle Fallzahlen zur ASP gibt es auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE):

Kontakt beim Kreis Lippe

Das Veterinäramt des Kreises Lippe ist zuständig für die Tierseuchenüberwachung:

Für Jäger ist außerdem die Untere Jagdbehörde Anlaufstelle: 

FAQ zur Afrikanischen Schweinepest

Woher kommt die Afrikanische Schweinepest und wie breitet sie sich aus?

Ursprünglich war die ASP auf Afrika begrenzt. Eine Einschleppung nach Europa fand nur selten statt und konnte – bis auf Sardinien – immer erfolgreich bekämpft werden. 

Seit 2007 breitet sich die ASP jedoch auch auf dem europäischen Kontinent aus, insbesondere in Osteuropa. 2018 wurde die Seuche bei Hausschweinen in Bulgarien sowie bei Wildschweinen in Ungarn und Belgien festgestellt. 

Im September 2020 wurde die ASP erstmals bei Wildschweinen in Deutschland festgestellt. Im Sommer 2021 kam es zudem erstmals auch zu Ausbrüchen bei gehaltenen Schweinen in Brandenburg. 

Wie wird die Krankheit übertragen?

Das Virus kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminiertes Material übertragen werden.

Direkte Übertragung durch Kontakt von Tier zu Tier

Das Virus wird von einem erkrankten Tier ausgeschieden und direkt auf andere Schweine übertragen, die sich dann infizieren:

  • Der Kontakt mit Blut und Gewebe infizierter Schweine ist der effizienteste Ansteckungsweg. Hohe Virus-Konzentrationen sind besonders in Blut und Gewebe zu finden. Das Virus wird in geringer Menge unter anderem auch über Speichel, Urin, Kot oder Sperma ausgeschieden.
  • Diese Tierkontakte können zum Beispiel im Stall, auf Transporten/ Viehsammelstellen/ Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen (durch Kontakt zu Wildschweinen) stattfinden.
  • Kontakt von Wildschwein zu Hausschwein (Freilandhaltungen)

Indirekte Übertragung

  • Auch hier gilt, dass Blut und Gewebe von infizierten Schweinen das größte Risiko darstellen. Eine Übertragung durch andere Ausscheidungen/ Materialien von infizierten Tieren ist möglich.
  • Das virushaltige Material haftet an Gegenständen, die dann als kontaminiert gelten (zum Beispiel Fahrzeuge, Kleidung, Futtermittel)
  • Verfütterung von kontaminierten Lebensmitteln (Speiseabfälle) an Hausschweine: 
    Das sind Lebensmittel, die aus infizierten Tieren hergestellt und dabei nicht erhitzt wurden. 
    In diesen Lebensmitteln, beispielsweise in Schinken, kann das Virus über mehrere Monate ansteckend bleiben. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Haus- und Wildschweine unerreichbar sind. 
  • Durch Kontakt mit Resten von mit der ASP infizierten Wildschweinen: 
    Reste, die beim Zerlegen von Schwarzwild anfallen, sind als Abfälle zu entsorgen. Sie dürfen nicht in das heimische Revier zurückgebracht und dort abgelegt werden.
  • Der Mensch kann das Virus übertragen, wenn er sich an infizierten Tieren äußerlich kontaminiert und beispielsweise ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen haftet. Daher ist die Hygiene besonders wichtig.

Wie sieht die Erkrankung bei Schweinen aus?

  • Die Infektion führt zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. 
    Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. 
    Sauen können verferkeln.
  • Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche.
  • Wenn die ASP in einem Hausschweinebestand auftritt, breitet sich das Virus abhängig von der Eintragsvirusmenge nach der Einschleppung in den Bestand nur langsam aus und es werden nicht alle Tiere gleichzeitig krank. Gleiches gilt auch für einen Eintrag in die Wildschweinepopulation.
  • Die ASP kann nicht klar von anderen Krankheiten abgegrenzt werden. Bei Auffälligkeiten ist immer das Vorliegen von ASP abzuklären. 
    Nach der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) sind Tierhalter dazu verpflichtet, bei vermehrten Verlusten oder Verferkelungen sowie bei therapieresistentem Fieber durch einen Tierarzt geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion entnehmen zu lassen und an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden.

Ist die Afrikanische Schweinepest für den Menschen gefährlich?

Das ASP-Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar. 

Der Mensch kann sich weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt infizieren.

Können sich andere Tiere mit der Afrikanischen Schweinepest infizieren?

Nein, ausschließlich Schweine können sich mit dem Erreger infizieren.

Können andere Wild-/Haustiere das Virus übertragen?

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Raubtiere und Aasfresser (Fuchs, Marderhund, Wolf, Greifvögel, Raben, Krähen) bei der Verbreitung der ASP eine besondere Rolle spielen. 

Eine Verschleppung virushaltiger Kadaverteile oder Kontamination des Fells kann für Raubtiere und Aasfresser zwar nicht ausgeschlossen werden, eine Vermehrung des Virus findet in oder auf diesen Tieren aber nicht statt. 

Gleiches gilt für Jagdhunde, die nach einem Kontakt mit einem infizierten Wildschwein indirekt das ASP-Virus übertragen können, wenn sie äußerlich kontaminiert sind.

Kann man die Erkrankung behandeln?

Eine Behandlung der Erkrankung ist nicht möglich und zudem gesetzlich verboten.

Was können Verbraucher tun, damit sich das Virus nicht weiterverbreitet?

  • Ein besonders großes Risiko der Verbreitung über große Distanzen stellt die Verschleppung des Virus durch den Menschen dar. 
    Insbesondere mit dem ASP-Virus infizierte Lebensmittel und Teile von infizierten Wildschweinen stellen ein hohes Risiko dar, da der Krankheitserreger extrem widerstandsfähig ist. 
    Der Erreger kann sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten (zum Beispiel rohem Schinken oder Salami) monatelang halten.
  • Deshalb ist es besonders wichtig, keine Speisereste in der Natur zurückzulassen, da im Falle von infizierten Lebensmitteln eine Übertragung des ASP-Virus erfolgen kann.
  • Es ist wichtig, die Vorschriften zum Mitbringen von schweinehaltigen Lebensmitteln aus Risikogebieten, in denen das Virus verbreitet ist, sowie aus nicht EU-Mitgliedstaaten konsequent einzuhalten, um eine Ausbreitung des Erregers zu verhindern.

Welche Maßnahmen werden bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ergriffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern?

Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geben das Europäische Tiergesundheitsrecht sowie nationale Rechtgsundlagen (Tiergesundheitsgesetz und Schweinepest-Verordnung (SchwPestV)) vor.

Dabei muss man unterscheiden, wo die ASP ausgebrochen ist:

Ausbruch bei Wildschweinen

Im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen müssen von der zuständigen Behörde zunächst eine infizierte Zone (Sperrzone II) und eine Pufferzone (Sperrzone I) eingerichtet werden. Innerhalb der infizierten Zonen kann ein sogenanntes Kerngebiet eingerichtet werden, wenn es für die Bekämpfung der Seuche erforderlich ist.

Die Sperrzonen werden große Ausmaße haben, in denen Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche im Wildschweinebestand durchgeführt werden. 

Infizierte Zone (Sperrzone II)

In der infizierten Zone sind die Suche nach tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwildsuche) sowie die Untersuchung aller tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine von besonderer Bedeutung.

In diesem Gebiet können außerdem befristete Jagdverbote, die Einschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie das Anlegen von Jagdschneisen angeordnet werden. Nach dem Jagdverbot erfolgt in der Regel eine verstärkte Bejagung.

Im Kerngebiet konzentrieren sich diese Maßnahmen auf ein kleines Gebiet innerhalb der infizierten Zone, in der sich der Schwerpunkt des ASP-Geschehens befindet. 

Häufig wird das Kerngebiet durch Umzäunungen von der restlichen infizierten Zone abgegrenzt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Die Pufferzone (Sperrzone I)

Die Sperrzone I ist ein Gebiet, in dem keine Fälle der ASP aufgetreten sind und die infizierte Zone umgibt. Hier wird die Seuchenausbreitung genau überwacht und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausweitung des Seuchengeschehens getroffen. Die Suche nach toten Wildschweinen und die Untersuchung dieser und sämtlicher erlegter Wildschweine sind hier vorgeschrieben. Die intensive Bejagung der Wildschweine ist in diesem Gebiet erforderlich und kann angeordnet werden.

Hausschweinebestände in diesen Gebieten sind von Maßnahmen betroffen, um die Einschleppung in die Bestände zu verhindern. So ist zum Beispiel die Verbringung von Schweinen in andere Bestände oder zur Schlachtung nur unter Auflagen möglich. Außerdem dürfen Gras, Heu und Stroh aus diesen Gebieten nicht in Schweinebestände gelangen.

Ausbruch in einem Hausschweinebestand

Im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei gehaltenen Schweinen werden in dem betroffenen Betrieb die Schweine getötet und unschädlich beseitigt, der Betrieb wird gereinigt und desinfiziert.

Im Umkreis von 3 km um den Seuchenbetrieb wird eine Schutzzone eingerichtet, darum herum eine sogenannte Überwachungszone. 

Der Radius von Schutz- und Überwachungszone zusammen beträgt mindestens 10 km. In diesen Restriktionsgebieten werden Maßnahmen durchgeführt, um die weitere Verschleppung des Virus zu verhindern und eine mögliche Einschleppung in weitere Betriebe frühzeitig zu erkennen. 

Schweinehaltende Betriebe in diesen Gebieten werden strengstens überwacht und untersucht, der Transport und die Schlachtung von Schweinen ist zeitlich befristet verboten bzw. kann nur unter Einhaltung strikter Auflagen erfolgen.

Wie kann man Hausschweinbestände vor der Afrikanischen Schweinepest schützen?

Um eine Einschleppung in den Bestand zu verhindern, ist die Einhaltung strikter Biosicherheit und Bestandshygiene erforderlich. 

Landwirte haben die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) zu beachten. 

Diese Verordnung gilt für alle Haltungen, die Schweine zu Mast- oder Zuchtzwecken halten, und beschreibt – nach Größenklassen und Haltungsformen getrennt – alle ständig einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen, die auch in seuchenfreien Zeiten gelten.

Was ist zu tun, wenn man ein totes Wildschwein findet?

  • Tote Wildschweine nicht berühren - weder vom Menschen noch von mitgeführten Hunden.
  • Das zuständige sollte, unter Angabe des genauen Fundortes, benachrichtigt werden. Dieses wird alle weiteren Schritte veranlassen. 
  • Grundsätzlich können auch die zuständigen Jäger oder die Polizeidienststellen verständigt werden. Der Jagdausübungsberechtigte kann eine Probenahme nach Anweisung des Veterinäramtes vornehmen.

Hinweis: Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Veterinäramt des Kreises Lippe über die Rufbereitschaftsnummer Tel.: (0171) 7507374 zu erreichen.

Wie kann man Schweine, die als Heimtiere gehalten werden, vor der Tierseuche schützen?

Werden Schweine nicht zu Mast- oder Zuchtzwecken (sogenannte kommerzielle Schweinehaltungen) gehalten, sondern als sogenannte Heimtiere, gilt ebenfalls die strikte Einhaltung grundlegender Hygienemaßnahmen. Auch für diese Schweine ist die strikte Absonderung vor Wildschweinen besonders wichtig. 

Im ASP-Fall gelten zudem die gleichen Maßnahmen nach Schweinepest-Verordnung wie für kommerzielle Schweinehaltungen (Bestandstötungen usw.).

Hinweis: Auch die Haltung einzelner Schweine ist bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalenzu melden.

Hinweis: Quelle dieser FAQ

Aktuelle Meldungen

Weitere Themen

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!
Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen