Bei der ASP handelt es sich um eine fieberhafte, hochkontagiöse Viruserkrankung der Hausschweine, Wildschweine und Warzenschweine mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit (Morbidität) und hoher Sterblichkeit (Mortalität).
Gegen diese Erkrankung steht kein Impfstoff zur Verfügung.
Eine Gefährdung für den Menschen und andere Haus- und Nutztiere besteht nicht!
Der erste bestätigte Fall von Afrikanischer Schweinepest wurde in Deutschland am 10. September bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Im Kreis Lippe werden Vorkehrungen getroffen, um einen Ausbruch in der lokalen Wildschweinpopulation so früh wie möglich zu erkennen
Wichtige Hinweise für Jäger finden Sie hier.
Weitere Informationen zur ASP in Lippe finden Sie hier:
ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar und auch für andere Tierarten stellt das Virus keine Gefahr dar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.
Präventionsmaßnahmen sind derzeit schon ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und würden deutlich stärker in den Fokus rücken, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Im Seuchenfall wird die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft die Durchführung der von der zuständigen Kreisordnungsbehörde angeordneten Maßnahmen – im Auftrag des Kreises - als ausführender Dienstleister maßgeblich in der direkt betroffenen Umgebung des Seuchenausbruchs ausführen. Es wurde außerdem seitens des Kreises Material zur Durchführung einer intensiven Fallwildsuche beschafft und Personal dafür geschult.
Im Ausbruchsfall müssen vom Kreis Lippe die gesetzlich vorgegeben Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Für unsere Landwirte hätte ein Ausbruch der Seuche im Kreisgebiet weitreichende Folgen.
Zum einen würde schon der Ausbruch der ASP im Wildschweinbereich bedeuten, dass Restriktionszonen eingerichtet werden müssten, in denen dann bestimmte Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet werden, mit dem Ziel, die Verbreitung des Virus im Wildschweinebestand zu verhindern und insbesondere den Eintrag der Erkrankung in unsere Schweinebestände wirksam zu unterbinden.
Dazu kommen Handelsbeschränkungen für alle schweinehaltenden Betriebe, die innerhalb der Restriktionszonen liegen. Zusätzlich kommt es durch die Exportbeschränkungen der Drittländer – wie man es ja jetzt schon aus der Presse verfolgen kann – zu immensen wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft in ganz Deutschland.
Um eine Verbreitung der Seuche zu unterbinden, ist auch mit Betretungsverboten und Tätigkeitsverboten (Landwirtschaft, Forstwirtschaft) in der direkt betroffenen Umgebung des Seuchenausbruchs zu rechnen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Seuchenbekämpfung mit einem hohen personellen wie finanziellen Aufwand rechnen müssen.
Im Kreis Lippe wurden in den vergangenen Jahren Tierseuchenübungen durchgeführt, um den Ernstfall zu erproben.
Um zu verhindern, dass die ASP in die Bestände getragen wird, sind Maßnahmen zur Biosicherheit unerlässlich. Das Land NRW ruft alle Schweinehalter dazu auf, in ihren Haltungen zu prüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden und Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen, falls erforderlich.
Die Tierseuchenkasse bietet zur Unterstützung einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an. Hier gelangen Sie zum E-Learning-Kurs.
Zusätzlich stehen die Veterinärämter für die schweinehaltenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um kostenfreie amtliche Biosicherheitschecks durchzuführen. Hier finden Sie die Kontaktdaten des Veterinäramts Kreis Lippe.
Die Maßnahmen der Seuchenbekämpfung werden auf den Einzelfall abgestimmt. Die Einrichtung der Restriktionszonen erfolgt mit dem Ziel, die Seuche auszumerzen. Es ist vorgesehen, eine Kern-/Hochrisikozone, ein Gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone als Restriktionsgebiete einzurichten. Die Maßnahmen am Ausbruchs-/Kadaverfundort umfassen unter anderem vorübergehende Jagdruhe, um das Verschleppen der Seuche durch aufgeschreckte Tiere zu verhindern, Betretungsverbot für Publikum, intensive Fallwildsuche und- wenn möglich - eine Umzäunung (Wildschutzzaun oder Elektrozaun) je nach Lage des Ausbruchs. Zudem ist mit Verschiebung der Ernte von Feldfrüchten und Forstarbeiten zu rechnen.
Im Seuchenfall wird die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft die Durchführung der von der zuständigen Kreisordnungsbehörde angeordneten Maßnahmen – im Auftrag des Kreises - als ausführender Dienstleister maßgeblich in der direkt betroffenen Umgebung des Seuchenausbruchs ausführen. Es wurde außerdem seitens des Kreises Material zur Durchführung einer intensiven Fallwildsuche beschafft und Personal dafür geschult.
Im Kreis Lippe gibt es eine hohe Wildschweindichte. Daher ist es auch wichtig, einen Ausbruch in der Wildschweinpopulation so früh wie möglich zu erkennen. Aus diesem Grund sind die Jäger aufgefordert worden, jedes tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschwein dem Veterinäramt zu melden und die notwendigen Proben zur Untersuchung zu melden. Darüber hinaus werden von den Jägern jedes Jahr auch rund 200 Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen zur Untersuchung eingesandt.
Der Landwirt ist dafür verantwortlich, durch strenge Sicherheitsmaßnahmen die Einschleppung von Tierseuchenerregern in seinen Bestand zu verhindern. Da ASP vom Wildschwein auf das Hausschwein übertragen werden kann, muss jeglicher Kontakt unterbunden werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn schweinehaltende Landwirte gleichzeitig Jäger sind.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat eine Checkliste erstellt, die dabei helfen soll, die Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb zu überprüfen:
Checkliste »Vermeidung der Einschleppung der afrikanischen Schweinepest in schweinehaltende Betriebe«
Merkblatt »Schutzmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest in Schweinehaltungen«
Tritt ein Fall bei einem Hausschwein auf, wird ebenfalls ein Restriktionsgebiet eingerichtet (hier ganu festgelegt: Sperrbezirk 3 km Radius, Beobachtungsgebiet 10 km Radius). Darüber hinaus müssen alle betroffenen Bestände, auch Bestände in Kontaktbetrieben, getötet werden.
An die Jäger im Kreis Lippe ist ein Informationsschreiben mitsamt Merkblatt und dem Erlass zur Reduzierung der Schwarzwildbestände ergangen:
Weitere wichtige Hinweise sowie Merkblätter für Jäger gibt es auf der Seite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV):
Um einen Ausbruch und eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Lippe zu verhindern, sollten auch Pilzsammler, Wanderer und Touristen ein paar Verhaltensregeln beachten.
Die beiden wichtigsten Regeln:
Weitere Informationen sowie Merkblätter gibt es auf der Seite des LANUV:
Weitere allgemeine Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts sowie auf der Seite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Das NRW-Umweltministerium hat außerdem ein Erklärvideo zur Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht:
Mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest sind beim Kreis Lippe das Veterinäramt zur Tierseuchenüberwachung sowie die Untere Jagdbehörde involviert. Hier finden Sie die Ansprechpersonen aus den beiden Bereichen: