Bei der Klassischen Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Vogelgrippe. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind entsprechend hoch. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden. Für den Menschen kann je nach Virustyp die Gefahr einer Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel bestehen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) macht deutlich, dass die derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurden.
Aktuelle Übersichtskarten betroffener Gebiete des FLI stehen auf der Webseite des FLI zur Verfügung: unter folgendem Link zur Verfügung:
Oberste Priorität hat derzeit der Schutz des Hausgeflügels. Insbesondere Auslauf- und Freilandhaltungen sollten ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen, die den Erreger in sich tragen können. Bewährt haben sich zum Beispiel engmaschige Netze und Überdachungen über Ausläufen, um das Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu schützen. Außerdem dürfen die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie sollten nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Grundsätzlich sind auch Kleinstgeflügelhaltungen bei Beginn der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse anzumelden, um im Seuchenfall alle betroffenen Tierhalter informieren zu können. Weitere Informationen sowie Formulare und Kontaktdaten sind auf der Webseite der Tierseuchenkasse NRW zu finden
Im Sinne der Tierseuchenbekämpfung ist das Veterinäramt des Kreises Lippe beim Thema Geflügelpest involviert:
Jeder Geflügelhalter trägt die Verantwortung, eine Einschleppung und
Weiterverbreitung von Krankheitserregern in bzw. aus seinem
Geflügelbestand zu verhindern.
Hierfür sind entsprechende Betriebshygienemaßnahmen zu beachten (sog. Biosicherheitsmaßnahmen).
Dazu gehören insbesondere
Zudem muss jeder Halter von Geflügel ein Bestandsregister führen, in dem Zu- und Abgangsdaten für das Geflügel aufgeführt werden. Zusätzlich ist für jeden Werktag die Anzahl von verendetem Geflügel einzutragen.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang noch einmal dringend daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen. Das gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Auch private Halterinnen und Halter von Geflügel müssen ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse melden.