Hochwasser:
Bei Fließgewässern spricht man von Hochwasser, wenn ihr Wasserstand für längere Zeit ihren normalen Pegel deutlich übersteigt.
Statistisch gesehen stellen nur ganz seltene Hochwässer eine Gefahr für Menschen oder Tiere dar.
Starkregen:
Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen je Zeiteinheit. Starkregen kann überall auftreten und unabhängig von Fließgewässern zu Überschwemmungen führen.
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Starkniederschlägen bei Regenmengen ab 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden.
Durch Starkregenereignisse können
- Bäche innerhalb kürzester Zeit ansteigen und über ihre Ufer treten:
Gerade bei kleinen Gewässern ist die Gefahr durch Überflutungen besonders groß.
Sie sind oft nicht in der Lage, größere Wassermengen ohne Ausuferungen abzuführen. Außerdem befinden sich diese Gewässer häufig in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden.
- Infrastrukturen zum Ableiten des Wassers an ihre Grenzen stoßen:
Die öffentliche und private Kanalisation, Regenrinnen, Straßenentwässerung, Gräben und sonstige Einrichtungen zur Entwässerung können an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen, da sie vollgefüllt sind und kein Wasser mehr aufnehmen können.
- Wassermassen nur noch unkontrolliert an der Oberfläche abfließen:
Es fällt in kurzer Zeit so viel Wasser, das dieses nicht versickern oder in der Kanalisation abfließen kann und stattdessen auf der Geländeoberfläche abfließt.
Insbesondere an Hängen, also im Bereich großer Höhenunterschiede, tritt das „wild abfließende Wasser“ auf.
Es kommt so zu Überflutungen, häufig werden Schlamm und Geröll vom Regenwasser mitgerissen.
Somit sind Grundstücke in der Nähe von Fließgewässern und an Tiefpunkten im Gelände besonders gefährdet.
Das abfließende Wasser kann leicht in Kellerfenster, Lichtschächte, oder Kellerabgänge eindringen und zu massiven Schäden führen.
Wer gibt Auskunft?
Eine erste Beurteilung der Wassergefahr kann durch die Hochwasser-Gefahrenkarten, die Starkregen-Gefahrenkarten und die Starkregen-Konzepte der Städte und Gemeinden erfolgen.
Darüber hinaus geben die Mitarbeitenden der zuständigen Tiefbauämter der Kommunen sowie die zuständigen Wasserbehörden Hinweise auf mögliche Gefahren durch Hochwasser oder Starkniederschläge.
Worauf muss ich achten?
Sie sollten Ihr Grundstück auf besondere Gefahrenstellen untersuchen. Das sind zum Beispiel
- tieferliegende Hauseingänge,
- Lichtschächte,
- Kellerfenster,
- Grundstücksentwässerung
Dann können Sie Schutzmaßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel
- Abmauerung von Kellerfenstern und Lichtschächten
- Einbau von Rückstau-Sicherungen und Pumpen in die private Grundstücksentwässerung
- Vorhaltung von Sandsäcken und Stautafeln zur Sicherung von Türöffnungen
Konkrete Vorschläge zum Schutz von Gebäuden bietet die Hochwasserfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Hochwasser-Pass
Das Hochwasser-Kompetenz-Centrum e.V. (HKC) in Köln bietet jedem Grundstückseigentümer gegen geringe Kosten Beratung und die Erstellung eines Hochwasser-Passes an.
Der Inhaber des Hochwasser-Passes hat damit eine fundierte Risikoeinschätzung für sein Haus und erhält zudem Tipps, wie er durch Maßnahmen zur Vorsorge eine Gefährdung durch Hochwasser und Starkregen reduzieren kann.
Die Erstellung des Passes wird von manchen Versicherungen gegen Elementarschäden unterstützt.
Zum Hochwasserpass des HKC Köln:
Hilfreiche Informationen zu möglicherweise bevorstehenden Schadenslagen können auch Warn-Apps wie z.B. KatWarn oder Nina geben:
Überschwemmungsgebiete dienen dem Schutz vor Hochwasser, indem sie natürlichen Rückhalteraum für das Hochwasser bieten. Deshalb unterliegen diese Gebiete einem besonderen Schutzstatus und sind in ihrer Funktion zu erhalten und von störenden Einflüssen freizuhalten.
Als erste Hochwasservorsorge erarbeitete die preußische Verwaltung für Wasserwirtschaft von 1905 bis 1915 flächendeckende Karten für Überschwemmungsgebiete. Diese wurden nicht rechnerisch ermittelt, sondern nach einem Hochwasser in Karten eingetragen.
Ausgenommen war davon das lippische Staatsgebiet. Die Ausweisung sollte dem Schutz der Bevölkerung dienen, indem unter anderem Bebauungen in Bereichen vermieden werden, die von Überschwemmungen gefährdet sind.
Erste Überschwemmungsgebiete für den Kreis Lippe ab 1980
Ab 1980 hat die Verwaltung für Wasserwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit der ersten Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Kreis Lippe begonnen. Die Ermittlung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist Aufgabe des Landes NRW, vertreten durch die Bezirksregierungen. Diese Festsetzung erfolgte für ein Hochwasser-Ereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt.
Bislang erfolgte die Ausweisung eines gesetzlichen Überschwemmungsgebietes für diese Gewässer in Lippe: Weser, Werre, Bega, Salze, Ötternbach, Passade, Ilse, Knochenbach, Berlebecke, Haferbach, Emmer, Niese, Diestelbach, Wörmke, Ilsenbach, Exter, Ehrser Bach und Kalle (Wester- und Osterkalle).
Was bringen Überschwemmungsgebiete
Durch Überschwemmungsgebiete sollen
- Ökologischen Strukturen erhalten und verbessert werden;
- die Erosion oder andere erheblich nachteilige Auswirkungen auf Gewässer vermieden oder zumindest verringert werden;
- Rückhalteflächen erhalten und zurückgewonnen werden;
- der Hochwasserabflusses geregelt werden;
- der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an das Risiko eines Hochwassers angepasst werden und
- Störungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung vermieden werden.
Nur in den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten Bau- und Benutzungsverbote (§ 78 ff WHG).
Der Kreis Lippe hat in seinem Geoportal eine Karte mit Überschwemmungsgebieten im Kreisgebiet veröffentlicht.
Weitere Informationen zu möglichen Überflutungsflächen und Wasserständen in den Hauptgewässern gibt es auf folgenden Internetseiten: