Der Umweltalarm, beziehungsweise Öl- und Giftalarm kommt zum Einsatz wenn zu befürchten ist, dass durch Unfälle Mineralöle und sonstige flüssige oder lösliche wassergefährdende Stoffe wie Säuren, Laugen, Salze, Gifte oder ähnliche Stoffe in den Boden, ein Gewässer oder die Kanalisation gelangen.
Auch natürliche Flüssigkeiten wie Silagesickersäfte, Jauche, Gülle, und so weiter gehören zu solchen wassergefährdenden Stoffen.
Der Kreis Lippe hat als zuständige Umweltschutzbehörde einen Umweltalarmplan aufgestellt. Mit den hier enthaltenden klaren Regelungen der Zuständigkeiten aller Beteiligter und den einzuleitenden Maßnahmen wird der Ablauf von Abwehrmaßnahmen bei Umweltschadens- oder -gefahrenfällen optimiert.
Der Kreis Lippe hat im Rahmen des Öl- und Giftalarmplans eine Rufbereitschaft eingerichtet, die über die Leitstelle der Feuerwehr rund um die Uhr erreichbar ist.