Der Umweltalarm, beziehungsweise Öl- und Giftalarm, kommt zum Einsatz wenn die Gefahr droht, dass durch Unfälle Mineralöle und sonstige wassergefährdende Stoffe in den Boden, ein Gewässer oder die Kanalisation gelangen.
Wassergefährdende Stoffe können zum Beispiel Säuren, Laugen, Salze, Gifte oder ähnliche Stoffe sein. Auch natürliche Flüssigkeiten wie zum Beispiel Silagesickersäfte, Jauche oder Gülle gehören zu solchen wassergefährdenden Stoffen.
Der Kreis Lippe hat als zuständige Umweltschutzbehörde einen Umweltalarmplan aufgestellt. Er enthält klare Regelungen der Zuständigkeiten aller Beteiligter und den einzuleitenden Maßnahmen. So wird der Ablauf von Abwehrmaßnahmen bei Umweltschadens- oder -gefahrenfällen optimiert.
Der Kreis Lippe hat im Rahmen des Öl- und Giftalarmplans eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Sie ist über die Leitstelle der Feuerwehr rund um die Uhr erreichbar.




