Im Bereich Bauen sind viele hoheitliche Aufgaben wie die Bauaufsicht oder der Brandschutz zusammengefasst. Neben Baugenehmigungsverfahrenund der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen, gehört die brandschutztechnische Beurteilung von größeren Gebäuden zu den Aufgabenschwerpunkten in diesem Bereich.
Darüber hinaus fungiert der Kreis Lippe als obere Bauaufsichtsbehörde für die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo und als obere Denkmalbehörde für das gesamte Kreisgebiet.
Die technische Bauaufsicht schaut dort, wo gebaut oder abgerissen wird. Wir sind immer dann im Boot, wenn Gebäude oder bauliche Anlagen errichtet, verändert, in ihrer Nutzung geändert oder beseitigt werden. Darüber hinaus achten wir auch bei der Nutzung und Instandhaltung darauf, dass die Anforderungen der Landesbauordnung NRW und weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften eingehalten werden.
Die technische Bauaufsicht ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet – mit Ausnahme der Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo – zuständig.
Bei Bau- und Investitionsvorhaben von besonderer Bedeutung kann die technische Bauaufsicht die Baugenehmigungsverfahren beschleunigen und koordiniert eventuell notwendige Antragskonferenzen der beteiligten Behörden und Institutionen.
Die Bauverwaltung arbeitet mit der Technischen Bauaufsicht Hand in Hand als untere Bauaufsicht für die zwölf Städte und Gemeinden im Kreisgebiet, die nicht selbst als Bauaufsichtsbehörde tätig werden.
Die Landesbauordnung sieht einen dreistufigen Aufbau der Bauaufsichtsbehörden vor: Die untere, die obere und die oberste Bauaufsicht.
Die obere Bauaufsichtsbehörde übt die Sonderaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion bearbeitet die obere Bauaufsichtsbehörde u.a. Petitionen, Eingaben und Beschwerden, die gegen die unteren Bauaufsichtsbehörden gerichtet sind.
Bezogen auf den Kreis Lippe nimmt der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Aufgaben der oberen Bauaufsicht für die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo wahr.
Für die übrigen zwölf Städte und Gemeinden im Kreisgebiet wird der Kreis Lippe als untere Bauaufsichtsbehörde tätig. Obere Bauaufsicht ist in diesen Fällen die Bezirksregierung Detmold.
Das Thema Brandschutz ist beim Kreis Lippe fachübergreifend besetzt. Neben den klassischen Aufgaben als Brandschutzdienststelle werden hier Hand in Hand bauaufsichtliche Aufgaben wahrgenommen. Somit stehen wir allen Ratsuchenden bei Fragen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes als kompetente Ansprechperson zur Verfügung.
Der Brandschutz wirkt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren bei Sonderbauten, zum Beispiel bei der Prüfung von Brandschutzkonzepten) sowie bei wiederkehrenden Prüfungen als auch bei Brandverhütungsschauen der Kommunen mit.
Die Brandschutzdienststelle ist für das gesamte Kreisgebiet, mit Ausnahme der Städte Bad Salzuflen und Detmold, zuständig.
Das nordrheinwestfälische Denkmalschutzgesetz sieht einen dreistufigen Aufbau der Denkmalbehörden vor: die untere, die obere und die oberste Denkmalbehörde.
Die obere Denkmalbehörde übt zum einen die Sonderaufsicht über die unteren Denkmalbehörden aus. Im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion bearbeitet die obere Denkmalbehörde unter anderem Petitionen, Eingaben und Beschwerden, die gegen die unteren Denkmalbehörden gerichtet sind.
Darüber hinaus ist die obere Denkmalbehörden zum Beispiel auch für die Erteilung von Grabungserlaubnissen zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Dienstleistung "Grabungserlaubnis und Genehmigung für Sondengänger" im Serviceportal.
Bezogen auf den Kreis Lippe nimmt der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Aufgaben der oberen Denkmalbehörden für alle 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahr.
Die Städte und Gemeinden werden wiederum als untere Denkmalbehörden tätig.
Oberste Denkmalbehörde ist das für den Bereich des Denkmalschutzes zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
Am "Tag des Offenen Denkmals" können Interessierte einen Blick hinter die Kulissen denkmalgeschützter Gebäude werfen.
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Aufgrund vorübergehender personeller Engpässe ist die Technische Bauaufsicht momentan nur zu folgenden Zeiten erreichbar:
Dienstag, 09.00 - 12.00 Uhr
und
Donnerstag, 09.00 - 16.00 Uhr.
Bauberatungen können zurzeit leider nicht angeboten werden. Um eine möglichst zügige Bearbeitung der Anträge gewährleisten zu können, bitten wir Sie, von allgemeinen Anfragen zum Bearbeitungsstand vorerst abzusehen.
Aus den genannten Gründen ist es zurzeit leider auch nicht immer möglich, kurzfristig auf die eingehenden E-Mails zu antworten. Wir bitten um Verständnis, dass es auch hier aktuell zu Verzögerungen kommt.
Ansprechpersonen der
Technischen Bauaufsicht
Ansprechpersonen der Bauverwaltung
Ansprechpersonen des
Brandschutzes
Ansprechpersonen der Oberen Denkmalbehörde
Das Land NRW informiert über die Landesbauordnung 2018: