Mit dem virtuellen Bauamt "ITeBau" bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in nur wenigen Schritten Ihren Bauantrag digital zu stellen, jederzeit Auskünfte zum aktuellen Stand Ihres Antrags zu erhalten und die Baugenehmigung, etc. online zu beziehen. Die einzigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung des sogenannten virtuellen Bauamts sind ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse. Darüber hinaus müssen Sie sich im Rahmen der erstmaligen Nutzung des virtuellen Bauamts "ITeBau" bei dem Plattformbetreiber „Oracle Conject“ als Nutzer registrieren lassen.
Auf das virtuelle Bauamt können alle am Baugenehmigungsprozess beteiligten Stellen (Bauherr, Entwurfsverfasser, Bauamt, interne und externe beteiligte Ämter, und andere) entsprechend ihren voreingestellten Rechten zugreifen und Dokumente einstellen, einsehen, austauschen oder herunterladen.
Sie haben die Möglichkeit „nur“ passiv an dem Verfahren teilzuhaben, indem Sie die jeweils aktuellen Auskünfte zum Stand Ihres beispielsweise Bauantrags online abfragen. Weiterhin werden Sie über relevanten Schriftverkehr oder auch die Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörde per E-Mail informiert. Diese Dokumente können Sie dann in der Bauplattform einsehen und selbstverständlich auch von dort herunterladen.
Für folgende Antragsverfahren bieten wir Ihnen an, Anträge in digitaler Form zu stellen:
• Vorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018)
• Bauantrag -einfaches Baugenehmigungsverfahren- (§ 64 BauO NRW 2018)
• Bauantrag -Baugenehmigungsverfahren- (§ 65 BauO NRW 2018)
[für große Sonderbauten nach § 50, Abs.2 BauO NRW 2018]
• referenzielle Baugenehmigung -Referenzgebäude- (§ 64 BauO NRW 2018)
• referenzielle Baugenehmigung -Bezugsgebäude- (§ 66 BauO NRW 2018)
• Anzeige Beseitigung (§ 62, Abs. 3 BauO NRW 2018)
In den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo bietet der Kreis Lippe diesen Service nicht an, da diese Städte eigenständige untere Bauaufsichtsbehörden sind.
Wenn Sie das digitale Baugenehmigungsverfahren nutzen möchten, finden klicken Sie hier.