Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Leben retten muss gelernt sein

Wenn es ernst wird, zählen manchmal Sekunden – und Know-how, Erfahrung und intuitiv richtiges Handeln. In unserer Brandsimulationsanlage am Feuerwehrausbildungszentrum können Feuerwehrleute gewöhnliche und ungewöhnliche Einsatzsituationen üben.

Je echter der geprobte Ernstfall ist, desto wertvoller ist die Erfahrung für den richtigen Einsatz. Sowohl unsere 16 lippischen Feuerwehren als auch alle anderen Einsatzkräfte aus ganz Deutschland erwerben in unserer modernen Anlage in authentischen Brandräumen und unter realistischen Bedingungen lebensrettende Qualifikationen: von der besten Taktik über richtiges Handeln bis zur effektiven Rettungsmaßnahme.

Jeder, der einmal richtig (Einsatz-)Stress haben will, kann unsere Anlage buchen. Über vier Stunden wird hier der Ernstfall geprobt: mit echten Flammen, starker Hitze, hoher Feuchtigkeit, stark eingeschränkter Sicht, authentischer Geräuschkulisse und unter extremem Druck. Das Ganze in den häufigsten und gefährlichsten Situationen: von der brennenden Fritteuse über „Torch-Effekt“ bis zur suizidgefährdeten Person, die aus dem Fenster springen will.

In unserem Haus wollen nicht nur Brände gelöscht, sondern auch Taktiken erprobt, psychische Grenzen erfahren und Mensch und Tier gerettet werden.

Buchungsinformation
Brandstellen
Technische und bauliche Einrichtungen
Betriebsanweisung
Buchungsinformation

Buchungstage:

Montag-Freitag 18-22 Uhr, oder nach Absprache
Samstag 8-12 Uhr und 12-16 Uhr

Buchungskontingent:

4 Std.-Termin mit jeweils 8 Teilnehmer
8 Std.-Termin mit jeweils 16 Teilnehmer

Buchungskosten:

4 Std. / auf Anfrage
8 Std. / auf Anfrage

Dienstleistungen:

Bereitstellung von 2/4 Trainern

Bereitstellung der kompletten Atemschutztechnik (PA, Lungenautomat und Maske FPS 7000 in Gr. M, als Überdrucksystem Fa. Dräger)

Sollte es eigene Besonderheiten bei der Feuerwehr geben, wie z.B. Maskenbrillen, Normaldrucksystem in Kombination mit Maskenbrille, extra kleine Masken in Gr. S, oder extra große Masken in Gr. L, so sind diese Materialien selbst mitzubringen!!!

Bei Unklarheiten ist bitte bei der Buchung Rücksprache mit Frau Wallenstein oder Herrn Schneider zu halten.

Bereitstellung Leitstandführer

Bereitstellung Schulungsraum, Aufenthaltsmöglichkeiten, Duschen, WC, Schlauchmaterial und Hohlstrahlrohr Fa. AWG

Übungsablauf: 

 Wärmegewöhnungsübung, Truppweises Vorgehen, Einzelnachbesprechungen

Einsatzübungen in einer Staffel, Gruppe, oder Zug mit einem, oder mehreren Fahrzeugen, kann nach Absprache ebenfalls erfolgen

Brandstellen
Küche BSA

Brandstelle in der Küche: Hier ist die komplette Brandstelle mit dem Effekt Fettexplosion dargestellt. Dieser Effekt wird durch den Trainer gestartet, wenn die Übungsteilnehmer mit dem Löschmittel Wasser direkt in die brennende Fritteuse agieren.

Wohnzimmer1

Brandstelle Wohnzimmer: Hier ist die Couch in Vollbrand zu sehen. Ebenfalls zu sehen sind Teile des Mobiliars. Hier können z.B. kleine Übungsdummys in den Schrank gelegt werden, um die Suche im Rahmen der Menschenrettung zu erschweren.

Wohnzimmer2

Ebenfalls kann in diesem Brandraum der Effekt Flash-Over gestartet werden. Hier ist allerdings zu erwähnen, dass dieser nicht die Umfänge wie in einer Feststoffanlage hat.

Werkstatt

Brandstelle Werkbank: Das Flammenbild kann hier in zwei Stufen gewählt werden. Hinter der hohen Edelstahlabdeckung stehen zwei große Gasflaschen. Diese können in den Brandverlauf mit reingenommen werden. Hier kommt es dann zu einer weiteren Flammenbildung aus den Ventilen der Gasflaschen. Diese müssen dann durch die Übungsteilnehmer abgelöscht und zugedreht werden.

Werkstatt

Wendeltreppe: Hier wird unterhalb der Wendeltreppe, die ins 1. OG führt, ein Feuer simuliert. Der Übungsteilnehmer soll entscheiden, ob am Feuer vorbei gegangen wird, oder zuerst abgelöscht werden muss. Zusätzlich ist die Wendeltreppe im Bereich des Schlauchmanagements für viele Übungsteilnehmer eine große Herausforderung: Schlauchleitung innen verlegen oder außen an der Treppe entlang ins 1. OG.

Podestraum_Bett

Podestraum im 1. OG: Simuliert wird ein Brand des Bettes. Das Feuer erscheint nicht all zu groß, allerdings wird hier auf Grund der kleinen Raumgröße eine deutlich höhere Wärme erreicht als bei den anderen Räumlichkeiten. Dieser Raum ist durch die Wendeltreppe aus der Werkstatt im EG zu erreichen, ebenfalls durch ein Treppenraum sowie über einen Zugang über eine Dachterrasse. Der Zugang über die Dachterrasse ist mittels Steckleiter oder Feuerleiter zu erreichen.

Technische und bauliche Einrichtungen
Fenster

Fenster sind in allen Räumen vorhanden und lassen sich öffnen. Alle Fenster sind auch als Anleiterstelle nutzbar. Das Fenster in der Dachschräge kann zur Menschenrettung über DLK genutzt werden.

Türen

Alle Türen sind in massiver Bauweise errichtet und für einen normalen Rauchschutzvorhang ausgelegt. Auch die Türen im Gebäude sind so errichtet.

Treppenhaus

Das Treppenhaus ist wie ersichtlich bis ins 3. OG errichtet. Alle Podestbereiche verfügen über Fenster zur möglichen Ventilation.

Wendeltreppe

Die Wendeltreppe führt von der Werkstatt in das 1. OG. Es kann aber auch vom 1. OG in die Werkstatt vorgegangen werden, so lässt sich ein eventueller Kellerbrand simulieren.

Feuerleiter

Die Feuerleiter kann als Zugang zur Dachterrasse oder Zugang ins Gebäude 1. OG genutzt werden. Hier steht auch eine Steigleitung-C zur Verfügung.

Anschlagpunkt

Es besteht die Möglichkeit aus den Obergeschossen eine Selbstrettung durch Fenster im Treppenhaus durchzuführen (Anschlagpunkte). Die Sicherungsmaterialien hierzu sind durch die Feuerwehren selbst zu stellen. Eine dicke Turnmatte als Sicherheitspolster am Gebäude ist vorhanden.

Bergegut2

Es stehen diverse Bergegüter zur Verfügung. Diese sind mit Sand gefüllt und dienen zur Simulation von ungeplanten Gefahrenstellen im Gebäude.

Kisten

Es könne diverse Kisten als Hindernis im Gebäude verteilt werden. Diese sind zum Teil auch stapelbar. Außerdem gibt es diverse Stühle und Tische in schwerer Ausführung als Hindernisse.

Löschwasserentnahme

In der Regel wird das Löschwasser aus einer Zisterne genutzt. Dieses kann zum Teil verunreinigt sein und steht länger. Hier wird empfohlen keine Löschwasserbetankung im Fahrzeug vorzunehmen. Pumpenbetrieb über A-Eingang wird empfohlen. Hier besteht die Möglichkeit eine B-Einspeisung durch eine Tiefenpumpe (Hydrantensimulation), oder durch A-Sauganschluss. Sollte es allerdings gewünscht sein über den Löschwassertank im Fahrzeug zu arbeiten, so steht auf dem Gelände ein Hydrant zur Befüllung nach der Übung bereit. Sollte der Betrieb über Löschwassertank geplant werden, so empfehlen wir ein min. Volumina von 1600 Liter.

Allgemeines

Es besteht die Möglichkeit, in allen Bereichen der Brandsimulationsanlage taktische Ventilation durchzuführen. Das Arbeiten mit Schlauchtragekörben und Schlauchpaket/Hohlstrahlrohr wird empfohlen. Diese sind durch die Feuerwehren selbst zu stellen.

Betriebsanweisung

Betriebsanweisung zur Nutzung der Brandsimulationsanlage


1.1. Allgemeines

1.1.1. Alle heißen Übungsmaßnahmen sind nur in Anwesenheit von mindestens zwei ausgebildeten und durch den Kreis Lippe autorisierten Trainern durchzuführen.

1.1.2. Die notwendigen Schutzausrüstungen (Ausnahme: Atemschutzmasken und Atemschutzgeräte) stellen die übenden Feuerwehren sicher. Eine ausreichende Versorgung der Übungsteilnehmer mit Flüssigkeit (mind. ein Liter, möglichst stilles Wasser o.ä.) ist durch den Nutzer zu gewährleisten.

1.1.3. Die benötigten Atemschutzmasken und Atemschutzgeräte werden durch den Kreis Lippe zur Verfügung gestellt.

1.1.4. Die Fortbildung stellt eine grundsätzlich freiwillige Ausbildungsmaßnahme für Atemschutzgeräteträger dar. Sie entspricht einer „heißen Übung“ nach FwDV 2, Pkt. 2.1 und FWDV 7, Pkt.3.

1.1.5. Den Anweisungen der Trainer ist grundsätzlich Folge zu leisten.

1.1.6. Es sind maximal eine Wärmegewöhnung und zwei Einsatzübungen in der Brandsimulationsanlage pro Ausbildungstag und Auszubildendem zulässig.

1.1.7. Bei extremen Witterungsverhältnissen (strenger Frost, ungewöhnliche Hitze) kann ein Training von den verantwortlichen Trainern oder dem Betreiber der BSA kurzfristig abgesagt werden. Der Nutzer der Anlage soll frühestmöglich über die Absage informiert werden.


1.2. Anforderungen an Trainer (Ausbilder) für Übungen in der Brandsimulationsanlage

1.2.1. Qualifikation des Trainers:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Trainer für die Ausbildung in der Brandsimulationsanlage und Autorisierung durch den Kreis Lippe
  • Gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte (ehemals G26.3)
  • Uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit
  • eine erfolgreiche Übung in der Atemschutzübungsanlage (nicht länger wie 12 Monate zurückliegend)
  • Die Ausbildung zum Trainer kann am Institut der Feuerwehr NRW, bei anderen akkreditierten Ausbildungsstellen oder beim Kreis Lippe erfolgen
  • Erfolgreich abgeschlossene Gruppenführerausbildung
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung F Ausbilder oder alternativ erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Methodik/Didaktik
  • Besonderheit BSA-Ausbilderlehrgang: Der zukünftige BSA Trainer muss für den F III vorgesehen sein. Eine Ernennungsurkunde als BSA Trainer wird erst dann ausgestellt, wenn die/der Betreffende den F III-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Gleiches gilt für den Lehrgang F-Ausbilder oder einer gleichwertigen Ausbildung in Methodik/Didaktik. Der zeitliche Rahmen beträgt hier 1. Jahr nach Bestehen der theoretischen Prüfung „BSA-Ausbilder“. Dies gilt immer nur für einen der beiden genannten Lehrgänge. Sollte hierfür mehr als ein Jahr vergehen, so muss der Lehrgang BSA-Ausbilder erneut absolviert werden.

1.2.2. Empfehlungen an den Trainer:

  • Die Anzahl der wöchentlich durchgeführten BSA Termine soll maximal drei nicht überschreiten.
  • Zwischen zwei Trainings soll eine 24-stündige Ruhephase erfolgen!
  • Übermäßige körperliche Belastung vor der Übung sind unbedingt zu vermeiden
  • Das Tragen vom Schmuck (Ringe, Armbänder, Uhren, Ohrringe, Sticker, Piercing etc., sowie das Mitführen von Wertgegenständen, Feuerzeugen, Streichhölzern, Mobiltelefonen, DME etc. ist während der Übung zu unterlassen
  • Die Tragezeit von Pressluftatmern ist ohne Pause auf max. 40 Min. zu beschränken
  • Sonstige Empfehlungen analog Pkt. 1.4
  • Die Schutzkleidung des Trainers soll nicht mehr im Einsatzdienst genutzt werden
  • Der Trainer ist an einem roten Einsatzhelm erkennbar


1.3 Absicherung des Trainers

1.3.1. Während der Übungen muss sichergestellt sein, dass jederzeit qualifizierte Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Ein ausgebildeter Rettungssanitäter muss auf dem Gelände des Feuerwehr- Ausbildungs-Zentrums anwesend sein (gesichert durch die Kollegen der Leitstelle). Im Ausbildungsbetrieb muss der ungehinderte Zugang zu den vorhandenen AED-Geräten (BSA-Leitstand/Eingang Leitstelle/Atemschutzübungsstrecke) auf dem Gelände sichergestellt sein.

1.3.2. Eine Kommunikationsverbindung über Telefon zur Leitstelle muss jederzeit sichergestellt sein. Eine Ergänzung durch Digitalfunk wird empfohlen.

1.3.3. Für die Übung muss eine ausreichende Löschwassermenge bereitstehen.

1.3.4. Ein Sicherheitstrupp nach FwDV 7 ist entbehrlich.

1.3.5. Bei Störungen der Wasserversorgung ist die Trainingsmaßnahme zu unterbrechen und die Teilnehmer haben das Gebäude sofort zu verlassen.

1.3.6. Die maximale Aufenthaltsdauer (ohne Wärmegewöhnung) in der Brandsimulationsanlage ist auf 40 Min. zu begrenzen. Die Überwachung erfolgt durch den Leitstandführer.

1.3.7. Vor der Übung sind sämtliche Verständigungs- und Notsignale bekannt zu geben und von jedem Teilnehmer zu wiederholen.

1.3.8. Die Übung muss von den Trainern sofort abgebrochen werden, wenn bei Teilnehmer(n) Krankheits- oder Verletzungsanzeichen festgestellt werden, z.B.:

  • Brustschmerzen
  • Schwindelgefühl
  • Kurzatmigkeit
  • Bewusstseinsstörungen
  • Verbrennungen/Verbrühungen
  • starke Schmerzen

1.3.9. Die allgemeinen Einsatzgrundsätze nach FwDV 7, Ziff. 7.1 sind zu beachten

1.3.10. Die Unfallverhütungsvorschriften sind grundsätzlich und uneingeschränkt zu beachten.

1.3.11. Jeder Übungsteilnehmer wird während der Übung grundsätzlich durch Telemetrie überwacht. Die Daten und Anforderungen, sowie die Gründe eines möglichen Übungsabbruches durch den Leitstandführer werden vor der Übung bekanntgegeben und besprochen. Die daraus resultierenden Daten werden nicht aufgezeichnet oder an Dritte weiter gegeben.

1.3.12. Die betriebsbereite Anlage wird grundsätzlich von allen Teilnehmern nur in kompletter Schutzkleidung und unter Verwendung von Umluft unabhängigem Atemschutz betreten.

1.3.13. Das für den Übungsbetrieb benötigte Schlauchmaterial und wasserfördernde Armaturen werden durch den Betreiber der Anlage zur Verfügung gestellt.


1.4. Anforderungen an den Teilnehmer

1.4.1. Schutzkleidung

Der Übungsbetrieb in der Brandsimulationsanlage hat nur mit kompletter Schutzkleidung nach EN 469 bzw. HuPF zu erfolgen:

  • Feuerwehr-Einsatzüberjacke
  • Feuerwehr-Einsatzüberhose
  • Geeignete Wechselkleidung (trocken)
  • Flammschutzhaube mehrlagig, ggf. in Kombination mit mehrlagigem Helmtuch (Hollandtuch)
  • Feuerschutzhandschuhe mit Wärmeisolierung nach EN 659
  • Feuerwehrsicherheitsschuhe (Schnür- oder Schaftstiefel)
  • Feuerwehrhelm (wenn möglich ohne Visier) mit Nackenschutz oder Helmtuch
  • Isoliergerät (umluftunabhängiges Atemschutzgerät), i.d.R. Pressluftatmer

Die Schutzkleidung darf ausschließlich in sauberen und heilen Zustand (keine Löcher, eingerissener Stoff…) zum Einsatz kommen.

1.4.2. Qualifikation der Teilnehmer:

  • Abgeschlossene Grundausbildung (mind. Truppmannausbildung, Atemschutzgeräteträger)
  • erfolgreiche Übung in der Atemschutzübungsanlage (nicht länger wie 12 Monate zurückliegend)
  • Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung nach DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte (ehemals G26.3 Tauglichkeit). Dies ist durch den Nutzer der Anlage zu kontrollieren und sicherzustellen.
  • Uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit

1.4.3. Hinweise an den Teilnehmer:

  • Die Teilnahme am Training kann nur bei uneingeschränkter physischer und psychischer Leistungsfähigkeit erfolgen
  • Vor und nach jeder Übung sollte jeder Teilnehmer jeweils etwa 0,5 Liter Flüssigkeit zu sich nehmen
  • Bei kurz vorher erfolgter Impfung oder Blutspende ist die Teilnahme untersagt
  • Übermäßig körperliche Belastungen (Leistungssport, 24-Std.-Schicht etc.) vor dem Training sollten vermieden werden
  • Mindestens 12 Stunden vor der Trainingsmaßnahme keinen Alkohol- bzw. Drogengenuss
  • Das Tragen von Schmuck (Ringe, Armbänder, Uhren, Ohrringe, Sticker, Piercing, etc.) sowie das Mitführen von Wertgegenständen, Feuerzeugen, Streichhölzern, Telefonen, DME etc. ist während der Übungen zu unterlassen
  • Tragezeit der Pressluftatmer ist auf max. 40 Min. zu beschränken
  • Für Beschädigungen an privaten Ausrüstungsgegenständen (z.B. Helmlampen, Visiere o.ä.) wird keine Haftung übernommen

2.1. Vorbereitung des Trainings

2.1.1. Das Leitstandpersonal überprüft die Funktionsfähigkeit der Anlage, insbesondere die
Sicherheitseinrichtungen.

2.1.2. Die Trainer bereiten die Übungen vor.
2.1.3. Die mitgeführten Kommunikationsmittel sind außerhalb der Anlage und vor Beginn des Trainings zu testen.

2.2. Sicherstellung der Löschwasserversorgung

2.2.1. Der Trainer richtet die Wasserversorgung her und kontrolliert diese vor jedem Durchgang in der Anlage.

2.2.2. Die Wasserversorgung muss während der Trainingsmaßnahme stabil gesichert sein.

2.2.3. Die Übungsteilnehmer kontrollieren die Wasserversorgung durch Abgabe aus dem Strahlrohr vor jeder Übung.

2.3. Belehrung der Teilnehmer

2.3.1. Ein Ausbilder führt die Belehrung der Übungsteilnehmer über sicherheitsrelevante und verhaltensspezifische Aspekte während der Trainingsmaßnahme vor der Übungsmaßnahme durch. Dazu muss der Belehrungsnachweis inhaltlich bekannt gegeben und von den Teilnehmern unterzeichnet werden (Sicherheitsunterweisung).

2.3.2. Eine Überprüfung der Schutzkleidung und des richtigen Anlegens dieser ist vor Übungsbeginn durch gegenseitige Kontrolle der Teilnehmer und unter Überwachung durch die Ausbildungsverantwortlichen/ Trainer vorzunehmen.

3. Durchführung des Trainings

3.1. Die Teilnehmerzahlen für eine 4-stündige Ausbildung betragen min. 6/max. 8 Teilnehmer. Die Teilnehmerzahlen für eine 8-stündige Ausbildung betragen min. 12/max. 16 Teilnehmer. Die Anzahl der benötigten BSA-Trainer beträgt min. 2,/bzw. 4!

3.2. Die Teilnehmer betreten und verlassen die Anlage i.d.R. gemeinsam oder in Truppstärke.

3.3. Zur Vermeidung von Verbrühungsgefahr soll Wasser nur in ausreichender Menge und eher sparsam eingesetzt werden.

3.4. Den Verhaltensanordnungen der Trainer sind unbedingt und stets Folge zu leisten.

3.5. Bei erhöhter Gefährdung der Teilnehmer (auch Einzelner) durch intensive Wärmestrahlung oder der Einwirkung von Wasserdampf ist das Übungsobjekt unverzüglich zu verlassen. Ein Gefahrencodewort, z.B.: „Blitz“ ist vorher grundsätzlich zu vereinbaren.

3.6. Weitere Übungsteilnehmer im Außenbereich der Anlage sollen grundsätzlich gemäß den allgemeingültigen Einsatzgrundsätzen eingesetzt werden. Hierzu gehört auch das Tragen von geeignetem Atemschutz im Brandrauch, obwohl der Übungsrauch als nicht gesundheitsschädlich deklariert ist.

3.7. Die Ausstattung der Teilnehmer vor Übungsbeginn mit Transponder für die Telemetrie erfolgt durch die Trainer/das Leitstandpersonal.

4. Abschluss des Trainings

4.1. Der Trainer entscheidet über die Beendigung der Aktivitäten in der Brandsimulationsanlage und verlässt diese als Letzter.

4.2. Die Teilnehmer melden sich nach Verlassen der Brandsimulationsanlage beim Leitstandführer.

4.3. Vor dem Ablegen der Atemschutztechnik soll die gesamte Ausrüstung zunächst einige Zeit abkühlen.
Achtung – Verbrennungsgefahr!
Die metallischen Teile der Ausrüstung können noch sehr heiß sein.
Achtung – Erkältungsgefahr!
Das Ablegen der Ausrüstung hat in einem witterungsgeschützten Bereich zu erfolgen.

4.4. Eine Flüssigkeitsaufnahme je Teilnehmer unmittelbar nach Übungsende (ca. 0,5 Liter) ist durch den Nutzer sicher zu stellen.

4.5. Überkleidung an der Luft mind. 15 Min. abkühlen und ausdunsten lassen.

4.6. Eine Reinigung nach dem Einsatz in der Brandsimulationsanlage ist nach einer ausreichenden Belüftung entbehrlich. Maßstab für eine Reinigung ist der Grad der Verschmutzung.

4.7. Das Ausfüllen des Nutzungsnachweises der Brandsimulationsanlage nimmt der Trainer vor und vermerkt dabei eventuelle Vorkommnisse oder Schädigungen.

4.8. Nach Auskühlen der Schutzausrüstung (Überkleidung) soll diese bis zur Beendigung der Übung und Körperreinigung der Teilnehmer an einem geeigneten Ort weiterhin ausdunsten.

4.9. Eine Körperreinigung der Trainingsteilnehmer (Duschen) soll unverzüglich nach Beendigung des Trainings erfolgen.

4.10. Die Ausbilder führen eine Ausbildungsbesprechung nach Beendigung der Ausbildung durch.

4.11. Nach Beendigung der Ausbildung wird die Brandsimulationsanlage durch das Leitstandpersonal und den Trainern auf Vollzähligkeit überprüft (Wärmebildkamera, Funkgeräte, feuerwehrtechnische Ausrüstung, Transponder für Telemetrie etc.). Fehlmeldungen oder Defekte werden dem Betreiber unverzüglich durch das Leitstandpersonal und/oder die Trainer bekannt gegeben

Diese Betriebsanweisung wird mit Wirkung vom 01.03.2023 in Kraft gesetzt und ersetzt Betriebsanweisungen älteren Datums.

Kontakt

F. Schneider
Teamleitung
Blomberger Weg 60
32567 Lemgo
M. Wallenstein
Sachbearbeiterin
Blomberger Weg 60
32567 Lemgo
Brandübungshaus

weitere Themen

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.