Zivil- und Katastrophenschutz
Im Krisenfall zur Stelle
Großeinsatzlagen, umgangssprachlich „Katastrophen“ genannt, oder andere Krisen sind glücklicherweise selten. Kommt es zu einem solchen Ereignis mit zum Beispiel vielen (lebensbedrohlich) Verletzten oder erheblichem Sachschaden, kommen Städte und Gemeinden mitunter an ihre Grenzen. Dann ist es Sache des Bevölkerungsschutzes des Kreises Lippe, die groß angelegte Hilfe zu koordinieren und zu leiten.
Es kann aber auch vorkommen, dass bei schwierigen und komplexen Aufgaben oder Ereignissen der Bevölkerungsschutz umfangreiche Unterstützung leisten muss. Die Corona-Pandemie oder immer wieder auftretende Starkregenereignisse bzw. Unwetter sind Beispiele dafür, wie Zivil- und Katastrophenschutz auf lokaler Ebene funktionieren kann.
Dazu stehen dem Kreis Lippe verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Kontakt
32567 Lemgo
Generell gilt: Zivil- und Katastrophenschutz beginnt lange, bevor es zu einer Katastrophe kommt: Der Gefahrenabwehrplan des Kreises Lippe und die verschiedenen Sonderschutzpläne sind für einschlägige Szenarien entwickelt worden. Diese Pläne unterliegen einer wiederkehrenden Kontrolle und Optimierung. Deshalb arbeiten die Mitarbeitenden des Bevölkerungsschutzes des Kreises Lippe ständig daran, sie zu verbessern. In regelmäßigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie bei zum Teil groß angelegten Übungen trainieren alle, die in dem Bereich Katastrophenschutz in Lippe beteiligt sind, die Zusammenarbeit auf allen Ebenen!
Auf Krisen und Katastrophen kann sich aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger vorbereiten.
Zivilschutz im Verteidigungsfall
Sollte in der Bundesrepublik Deutschland der Verteidigungsfall eintreten, ist allein der Bund für die äußere Sicherheit und die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig.
Flankiert wird dieses System durch den Bevölkerungsschutz eines jeden Bundeslandes, so auch in Nordrhein-Westfalen. Dieser ist für extreme Wetterlagen, Terroranschläge, Großunfälle und industrielle Havarien, großflächige und lang andauernde Stromausfälle, Pandemien sowie militärische Konflikte im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und der Gefahrenabwehr zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen für Nordrhein-Westfalen finden sich im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wieder.
Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) beschreibt die Aufgaben des Zivilschutzes, durch nicht-militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Eine tragende Säulen für den Zivilschutz ist die Selbsthilfe der Bevölkerung.
Hierbei sind u.a. Ausbildungsmaßnahmen in der Ersten Hilfe mit Selbstschutzinhalten sowie die Brandschutzerziehung in den Schulen zu nennen.
Ratgeber für das richtige Verhalten in Notlagen sowie zielgruppenspezifische Informationsangebote hält das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hier bereit.
Unsere Themen
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Warnung der Bevölkerung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich über drohende Gefahren frühzeitig zu informieren. Hier finden Sie eine Übersicht. -
Sondereinheiten
Im Katastrophenfall kommt es oft zu einer Vielzahl Verletzter und Betroffener. Dann bedarf es oft zusätzlicher Sondereinheiten mit speziellen Fähigkeiten oder zusätzlichen Einsatzkräften, die die Hilfskräfte vor Ort und in den Koordinationsstellen verstärken. -
Krisenstab
Der Krisenstab des Kreises Lippe wird bei einer Großschadenslage vom Landrat einberufen. Zu Aufbau und Organisation finden Sie hier weitere Informationen. -
Im Krisenfall vorbereitet sein
Auch wenn Krisensituationen häufig unerwartet auftreten, treffen sie Kreis und Kommunen nicht unvorbereitet.
Aktuelle Meldungen
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01.07.2026
Katastrophenschutz übt den Ernstfall: Kreis Lippe sucht 300 Statisten für Großübung in Blomberg
Wer dabei sein will, kann sich online registrieren. -
05.03.2026Landesweiter Probealarm am 12. März – Sirenentest auch im Kreis Lippe
Die Bürger werden mit den unterschiedlichen Signalen vertraut gemacht und dafür sensibilisiert, was im Gefahrenfall zu tun ist. -
29.01.2026Moderne Arbeitszeitgestaltung im Rettungsdienst
Der Kreis Lippe erweitert zum 1. Februar sein Angebot an Arbeitszeitmodellen im Rettungsdienst und führt, ergänzend zum bisherigen System, ein 24-Stunden-Schicht-Modell ein. -
19.01.2026Hilfe für Lutsk: Zwei Rettungsfahrzeuge für ukrainische Partnerstadt
Die ukrainische Partnerstadt des Kreises Lippe Lutsk erhält Rettungsfahrzeuge des lippischen Bevölkerungsschutzes. Zwei ausrangierte Fahrzeuge aus dem Rettungsdienst des Kreises werden künftig in der Ukraine zum Einsatz kommen. -
14.01.2026Leitstellenbilanz 2025: 24/7 im Einsatz für Lippe
Langweilig wird‘s hier nie: In der Feuerschutz- und Rettungsleitstelle des Kreises Lippe in Lemgo ist 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche etwas los – und das ist gut so. -
11.12.2025Kreis Lippe stellt Notarztversorgung zukunftssicher auf
Damit in Notfällen immer genügend Medizinerinnen und Mediziner zur Verfügung stehen, hat der Kreis Lippe eine Notarztmanagement gGmbH geründet.