Großeinsatzlagen, umgangssprachlich „Katastrophen“ genannt, oder andere Krisen sind glücklicherweise selten. Kommt es zu einem solchen Ereignis mit zum Beispiel vielen (lebensbedrohlich) Verletzten oder erheblichem Sachschaden, kommen Städte und Gemeinden mitunter an ihre Grenzen. Dann ist es Sache des Bevölkerungsschutzes des Kreises Lippe, die groß angelegte Hilfe zu koordinieren und zu leiten.
Es kann aber auch vorkommen, dass bei schwierigen und komplexen Aufgaben oder Ereignissen der Bevölkerungsschutz umfangreiche Unterstützung leisten muss. Die Corona-Pandemie oder immer wieder auftretende Starkregenereignisse bzw. Unwetter sind Beispiele dafür, wie Zivil- und Katastrophenschutz auf lokaler Ebene funktionieren kann.
Dazu stehen dem Kreis Lippe verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Generell gilt: Zivil- und Katastrophenschutz beginnt lange, bevor es zu einer Katastrophe kommt: Der Gefahrenabwehrplan des Kreises Lippe und die verschiedenen Sonderschutzpläne sind für einschlägige Szenarien entwickelt worden. Diese Pläne unterliegen einer wiederkehrenden Kontrolle und Optimierung. Deshalb arbeiten die Mitarbeitenden des Bevölkerungsschutzes des Kreises Lippe ständig daran, sie zu verbessern. In regelmäßigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie bei zum Teil groß angelegten Übungen trainieren alle, die in dem Bereich Katastrophenschutz in Lippe beteiligt sind, die Zusammenarbeit auf allen Ebenen!
Auf Krisen und Katastrophen kann sich aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger vorbereiten.
Sollte in der Bundesrepublik Deutschland der Verteidigungsfall eintreten, ist allein der Bund für die äußere Sicherheit und die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig.
Flankiert wird dieses System durch den Bevölkerungsschutz eines jeden Bundeslandes, so auch in Nordrhein-Westfalen. Dieser ist für extreme Wetterlagen, Terroranschläge, Großunfälle und industrielle Havarien, großflächige und lang andauernde Stromausfälle, Pandemien sowie militärische Konflikte im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und der Gefahrenabwehr zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen für Nordrhein-Westfalen finden sich im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wieder.
Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) beschreibt die Aufgaben des Zivilschutzes, durch nicht-militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Eine tragende Säulen für den Zivilschutz ist die Selbsthilfe der Bevölkerung.
Hierbei sind u.a. Ausbildungsmaßnahmen in der Ersten Hilfe mit Selbstschutzinhalten sowie die Brandschutzerziehung in den Schulen zu nennen.
Ratgeber für das richtige Verhalten in Notlagen sowie zielgruppenspezifische Informationsangebote hält das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hier bereit.