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Bevölkerungsschutz Kreis Lippe
Der Kreis Lippe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch den Landrat vertreten. Der Bevölkerungsschutz ist ein Fachbereich der Kreisverwaltung. Der Kreis Lippe ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Er hat also eine Doppelfunktion. Er setzt Bundes- und Landesgesetze auf kommunaler Ebene um und überprüft deren Einhaltung. Außerdem bietet der Kreis Lippe umfangreiche Dienstleistungen für Bürger an. Zur Erfüllung dieser ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben kann und muss der Kreis Lippe die Öffentlichkeit informieren und aufklären. Diese Öffentlichkeitsarbeit und -aufklärung ist Teil seiner Aufgaben und wird von uns auch über Twitter, Facebook, Instagram und YouTube wahrgenommen. Mit diesem Nutzungskonzept übernimmt der Kreis Lippe, seinen Richtlinien entsprechend, die von ihm formulierte Verantwortung und Vorbildfunktion öffentlicher Stellen zur Nutzung Sozialer Medien. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärungen.
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