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Gebührensatzung

Rettungsfahrten kosten Gebühren.
Aber die
Rettung nicht rufen, kostet möglicherweise die Gesundheit!

Niemand sollte zögern, bei einschlägigen Krankheitssymptomen oder schweren Verletzungen die 112 zu wählen - auch, wenn für den Einsatz zunächst Gebühren anfallen können. Denn die Gebühren für Rettungseinsätze werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Und sie sind klar festgelegt. Sie decken nur die Aufwendungen für Rettung und Transport und bringen den Rettenden keinen Gewinn.

Für Transporte mit den Rettungswagen und Krankenwagen der Stadt Detmold gelten eigene Tarife.
Sie finden Sie auf der Internetseite der Stadt Detmold.

Rettungsdienstbedarfsplan

Als Träger des Rettungsdienstes stellt der Kreis Lippe die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Rechtsgrundlage für die Leistungen des Rettungsdienstes bilden zum einen das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) sowie der von Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan. Die bedarfsgerechten, medizinisch notwendigen Vorhaltekapazitäten der Notfallrettung als auch des qualifizierten Krankentransportes werden unter Berücksichtigung  wirtschaftlicher Aspekte im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt. Die kreisangehörige Stadt Detmold ist Träger einer eigenen Rettungswache.

Die zukünftige Planung und strategische Ausrichtung des Rettungsdienstes im Kreis Lippe können dem aktuellen Rettungsdienstbedrafsplan entnommen werden:

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