Die Personenauskunftsstelle (PASS) erteilt Betroffenen und Angehörigen im Krisenfall Auskunft über den Verbleib ihrer Angehörigen. Im Katastrophenschutz sind alle Kreise und kreisfreien Städte nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet, eine Personenauskunftsstelle einzurichten.
Erfahrungsgemäß ist bei einer Katastrophe die Leistungsfähigkeit einer solchen örtlichen Personenauskunftsstelle schnell erreicht. Das Land NRW hat deshalb je eine Personenauskunftstelle in den Landesteilen Nordrhein (Rheinland) und Westfalen eingerichtet. Die Bezirksregierung Köln stellt dafür die PASS Rheinland und die Bezirksregierung Münster die PASS Westfalen, in der auch die PASS des Kreises Lippe integriert ist. Es wird bei Bedarf jeweils die Personenauskunftsstelle aktiviert, deren Landesteil nicht von dem Unglück betroffen ist. So wird die PASS Westfalen aktiviert, wenn ein größeres Ereignis im Bereich Nordrhein (Rheinland) stattfindet und umgekehrt.
Mitglieder der PASS Lippe sind Mitarbeitende der Kreisverwaltung.