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Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistugnen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre haben ein Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern / Erziehungsberechtigten oder sie selbst ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV-Leistungen)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) zuzüglich zum Kindergeld
- Asylbewerberleistungen
Wer bekommt die Leistungen?
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepakt?
Schulbedarf
Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Zum 01. August fließt ein Betrag in Höhe von 70 Euro und zum 01. Februar in Höhe von 30 Euro. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich.
Ausflüge und Klassenfahrten
Schon in der Vergangenheit wurden die tatsächlich anfallenden Kosten für mehrtägige Klassenfahrten übernommen. Diese Regelung gilt jetzt auch für eintägige Ausflüge und ist erweitert worden auf Kinder in Kindertagesstätten. Taschengeld während des Ausflugs wird nicht übernommen.
Info zu Klassenfahrten/Schulausflügen
Bescheinigung Kita-Fahrten
Bescheinigung Klassenfahrten
Bescheinigung Schulausflug
Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
Wenn das Erreichen des Klassenziels, d.h. die Versetzung in die nächste Klassenstufe, gefährdet ist, kommt im Ausnahmefall außerschulischer Nachhilfeunterricht in Frage. Vorrangig sind immer die in der Regel kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) zu nutzen.
Info zur Lernförderung
Zusatzfragebogen Lernförderung
Mittagsverpflegung in Schule, Kindertageseinrichtung und Hort
Erbracht wird ein Zuschuss zu den Kosten an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei 1 Euro pro Tag.
Info zur Mittagsverpflegung
Schülerbeförderung
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Kosten nicht von Dritten übernommen werden und dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Soziale und kulturelle Teilhabe
Damit sich Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren können, wird monatlich eine zusätzliche Leistung im Wert von 10 Euro an den Anbieter erbracht. Diese Leistung kann individuell bspw. für Mitgliedsbeiträge im Fußballverein, Musikunterricht, Museumsbesuche oder Ferienfreizeiten eingesetzt werden.
Info zur sozialen und kulturellen Teilhabe
Wer ist für Sie zuständig?
- das Jobcenter Lippe pro Arbeit für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II
- der Kreis Lippe für die Leistungsberechtigten nach dem Wohngeldgesetz und für Kinderzuschlagsberechtigte
- die örtlichen Sozialämter für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (analog SGB XII)
Ansprechpartnerinnen beim Kreis Lippe:
Zuständig für/ Funktion: Oerlinghausen, Lügde, Leopoldshöhe
Im Gebäude Felix-Fechenbach-Str. 6, Zimmer E.01
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Zuständig für/ Funktion: Lemgo
Im Gebäude Felix-Fechenbach-Str. 6, Zimmer E.03
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Zuständig für/ Funktion: Barntrup, Extertal, Horn-Bad Meinberg
Im Gebäude Felix-Fechenbach-Str. 6, Zimmer E.04
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Zuständig für/ Funktion: Blomberg, Dörentrup
Im Gebäude Felix-Fechenbach-Str. 6, Zimmer E.04
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Zuständig für/ Funktion: Bad Salzuflen, Augustdorf, Schlangen, Kalletal, Schieder-Schwalenberg
Im Gebäude Felix-Fechenbach-Str. 6, Zimmer E.02
Felix-Fechenbach-Str. 5
DE - 32756 Detmold
Zuständig für/ Funktion: Detmold, Lage
Im Gebäude Felix-Fechenbach-Str. 6, Zimmer E.02
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold