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Kind bei Kindertagespflegeperson anmelden

Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

Wenn ein Kind durch eine Kindertagespflegeperson betreut wird, kann die Betreuung gefördert werden. Dafür muss ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Die Förderung in Kindertagespflege umfasst

  • die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson,
  • deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie
  • die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.

Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist, hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können auch Kinder unter 1 Jahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege
    (schicken wir Ihnen nach einem telefonischen Aufnahmegespräch zu)
  • Nachweise über das Jahresbruttoeinkommen
    (Gehaltsabrechnung Dezember und Einkommensteuerbescheid, eventuell weitere Bescheide)
  • eventuell SEPA-Mandat

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Die Städte Detmold, Lemgo, Lage und Bad Salzuflen haben eigene Jugendämter. Wenn Sie in einer der genannten Städte wohnen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Stadt-Jugendamt.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig beim Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt beziehungsweise ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

Nachdem Sie sich für eine Kindertagespflegeperson entschieden haben, führen wir ein Aufnahmegespräch mit Ihnen.
Sie erhalten dann von uns die Antragsunterlagen und senden Sie ausgefüllt zurück.

Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen einen Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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