Wenn ein Kind durch eine Kindertagespflegeperson betreut wird, kann die Betreuung gefördert werden. Dafür muss ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov
Die Förderung in Kindertagespflege umfasst
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist, hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können auch Kinder unter 1 Jahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Die Städte Detmold, Lemgo, Lage und Bad Salzuflen haben eigene Jugendämter. Wenn Sie in einer der genannten Städte wohnen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Stadt-Jugendamt.
Eltern sollten sich rechtzeitig beim Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt beziehungsweise ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nachdem Sie sich für eine Kindertagespflegeperson entschieden haben, führen wir ein Aufnahmegespräch mit Ihnen.
Sie erhalten dann von uns die Antragsunterlagen und senden Sie ausgefüllt zurück.
Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen einen Bescheid.
Keine Einträge vorhanden