Eine Fallkonferenz im Zuwanderungsprozess bietet die Möglichkeit, die Kommunikation der einzelnen Behörden und Organisationen zu moderieren, fokussieren und die Abläufe zu beschleunigen.
Ziel der Fallkonferenzen ist es, fallbezogene Lösungsansätze für den Einzelnen oder die Einzelne zu erarbeiten. Es geht darum, mit den am Zuwanderungsprozess beteiligten Akteuren Perspektiven für die Neuzugewanderten zu erarbeiten und aufzuzeigen. Zum Ende einer jeden Fallkonferenz definieren die Beteiligten klar, wir sie den Fall weiter behandeln und welche Schritte sie als nächstes einleiten. Die Ergebnisse der Fallkonferenz werden in einem weiteren Gespräch den Zugewanderten mitgeteilt.
Der gesamte Prozess wird dokumentiert. Fallkonferenzen können von allen professionellen, am Zuwanderungsprozess beteiligten Akteuren (beispielsweise Ausländerbehörde, Jobcenter, Städte und Gemeinden, Beratungsstellen) in Lippe beim Kommunalen Integrationsmanagement angeregt werden.
Es ist wichtig, einen strukturierten Beratungsprozess aufzubauen, damit die Fallkonferenz am Ende nicht bloß eine „Feuerwehrfunktion“ hat, sondern schon aktiv eingreifen und gestalten kann, bevor der Fall sich problematisch entwickelt. Deshalb sollte im Vorfeld geklärt sein, welche Themen lösungs- und zielorientiert in der Fallkonferenz bearbeitet werden sollen und welche Akteure dazu beteiligt werden müssen. Es muss eine Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht der Zugewanderten vorliegen.
Die Fallkonferenzen gehören zum Aufgabenbereich des Kommunalen Integrationsmanagements. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten der Servicestelle finden Sie hier: