Der Landrat des Kreises Lippe

Die wichtigsten Infos zum Landrat des Kreises Lippe

Die lippischen Bürgerinnen und Bürger haben am 28.09.2025 Meinolf Haase zum Landrat für den Kreis Lippe gewählt. Die aktuelle Wahlperiode läuft bis zum 31.10.2030. 

Allgemein: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Landrates

Die Rechtsstellung und Aufgaben des Landrats ergeben sich aus den kommunalverfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere aus der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). 

Der Landrat ist der oberste politische Repräsentant des Kreises Lippe. Gleichzeitig ist er der Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller dort Beschäftigten.

Der Landrat

  • ist kraft Gesetz Mitglied und Vorsitzender des Kreistags,
  • ist kraft Gesetz Mitglied und Vorsitzender im Kreisausschuss,
  • lädt zu den Kreistagssitzungen ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen, ist nach der Kreisordnung NRW verpflichtet, die Beschlüsse der politischen Gremien vorzubereiten sowie die gefassten Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und auszuführen.
  • kann im äußersten Fall Widerspruch gegen einen Beschluss des Kreistags einlegen, wenn er überzeugt ist, dass der Beschluss das Wohl des Kreises gefährdet, 
  • hat das Recht, gemeinsam mit einem Kreisausschussmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu fällen, wenn der Kreistag oder der Kreisausschuss nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können, um einen dringend erforderlichen Beschluss zu fassen, 
  • ist Mitglied in den Gremien der Beteiligungen des Kreises Lippe, 
  • ist der Leiter der Kreisverwaltung und entscheidet die laufenden Geschäfte und Aufgaben der Verwaltung. Darunter versteht man alle Angelegenheiten, die sich innerhalb eines festgesetzten Finanzrahmens bewegen, die regelmäßig anfallen und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können.

Neben vielen weiteren Aufgaben wird der Landrat unter anderem auch als "Untere staatliche Verwaltungsbehörde" tätig. 

Zudem übt er die allgemeine Aufsicht und die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus. 

In einer weiteren Funktion ist der Landrat auch Leiter der Kreispolizeibehörde.

Referat des Landrats

Das Referat des Landrats übernimmt zentrale Kommunikations- und Steuerungsaufgaben und unterstützt die Arbeit des Landrates und die Verwaltungsführung:

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