Der lippische Kreistag ist die oberste politische Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger im Kreis Lippe. Er ist – neben dem Landrat und dem Kreisausschuss – eines von drei Organen der kommunalen Selbstverwaltung und entscheidet über die Grundsätze der Kreispolitik. Darüber hinaus überwacht er die Umsetzung der Beschlüsse und kontrolliert die Arbeit der Kreisverwaltung. Er wird in seiner Arbeit unterstützt durch den Kreisausschuss und die Fachausschüsse.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Kreisordnung NRW.
Der Kreistag des Kreises Lippe besteht aus insgesamt 60 Kreistagsmitgliedern sowie dem Landrat als gesetzlichem Mitglied des Kreistages. Dieser hat zudem auch den Vorsitz im Kreistag kraft Gesetz inne. Im Kreistag sind verschiedene Parteien vertreten, die sich in der Regel zu verschiedenen Fraktionen/Gruppen zusammenschließen.
Der Kreistag wurde zuletzt am 13.09.2020 von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die nächsten fünf Jahre gewählt. Die Wahlperiode endet am 31.10.2025.
Nach den Ergebnissen der Kommunalwahl am 13.09.2020 setzt sich der Kreistag ab dem 01.11.2020 wie folgt zusammen:
SPD: 18 Sitze (29,69 Prozent)
CDU: 17 Sitze (29,44 Prozent)
Grüne: 12 Sitze (19,70 Prozent)
FDP: 4 Sitze (6,94 Prozent)
AfD: 3 Sitze (5,78 Prozent)
Die Linke: 2 Sitze (3,21 Prozent)
Freie Wähler: 2 Sitze (2,62 Prozent)
Aufbruch C: 2 Sitze (2,61 Prozent)
Im Kreistag des Kreises Lippe sind folgende Fraktionen bzw. Gruppen vertreten:
SPD-Fraktion (18 Mitglieder), CDU-Fraktion (17 Mitglieder bis zum 20.05.2022, danach 16 Mitglieder), Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (12 Mitglieder), FDP-Fraktion (4 Mitglieder), Fraktion Freie Wähler – Aufbruch C (4 Mitglieder bis zum 20.08.2022, danach 3 Mitglieder), AfD-Fraktion (3 Mitglieder) sowie die Gruppe Die Linke (2 Mitglieder).
Nach derzeitigem Stand gibt es zudem zwei fraktionslose Mitglieder.
Hier gelangen Sie zu den Webseiten der im Kreistag vertretenen Parteien:
Eine besondere Aufgabe erfüllt der Kreisausschuss, da er durch seine besonderen Entscheidungsbefugnisse eine eigene Organqualität besitzt. Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16 vom Kreistag gewählten Kreistagsmitgliedern. Der Kreisausschuss beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Kreistag oder dem Landrat vorbehalten sind. Er hat insbesondere die Beschlüsse des Kreistags vorzubereiten und die Geschäftsführung des Landrats zu überwachen.
Der Kreistag kann Ausschüsse bilden, die seine Beschlüsse vorbereiten und bestimmte Verwaltungsangelegenheiten überwachen (§ 41 Abs. 1 Kreisordnung NRW). Außerdem gibt es bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse, wie z. B. den Jugendhilfeausschuss oder den Rechnungsprüfungsausschuss.
In der Wahlzeit des Kreistages von 2020 bis 2025 wurden folgende Ausschüsse gebildet:
Ferner ist der Kreis Lippe an einer Vielzahl unterschiedlicher Gesellschaften, Beteiligungen, Institutionen und Vereine vertreten, in deren Gremien er Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder entsendet.
Weitere Infos dazu finden Sie im Bereich Beteiligungen und Finanzen:
Der Kreistag ist die Regierung vom Kreis Lippe.
Der Kreistag ist ein Parlament.
So wie der Bundestag.
Nur kleiner.
Der Kreistag trifft sich im Kreishaus.
Die Mitglieder vom Kreistag sind Politiker.
Der Vorsitzende ist der Landrat.
Die Politiker fällen wichtige Entscheidungen für Lippe.
Die Menschen in Lippe wählen ihren Kreistag.
Übersetzt durch Melanie Werner (Büro Leichte Sprache)