Formal betrachtet ist der Kreis Lippe als Kreisverwaltung eine sogenannte Gebietskörperschaft: Wir haben Aufgaben und Befugnisse, die sich auf ein bestimmtes Gebiet - nämlich das Kreisgebiet - und auf die darin lebenden Personen beziehen. Das bedeutet auch, dass uns per Gesetz bestimmte Aufgaben übertragen wurden, die wir wahrnehmen müssen. In diesem Punkt verstehen wir uns auch als Dienstleistungseinrichtung: Wir möchten diese Aufgaben so erfüllen, dass wir eine weitestgehende und bestmögliche Versorgung der hier lebenden Menschen nachhaltig sicherstellen und gewährleisten können.
Gleichzeitig wollen wir im Rahmen der Daseinsvorsorge die finanzielle Belastung sowohl der Lipperinnen und Lipper als auch der heimischen Wirtschaft möglichst niedrig halten, um im Wettbewerb der Regionen weiterhin eine führende Rolle einnehmen zu können.
Damit wir diese Ziele dauerhaft zu erreichen und bestmöglich zu gestalten, ist es sinnvoll, mit weiteren Partnern zusammenzuarbeiten. Dazu gründen wir zum Beispiel interkommunale Kooperationen, gemischtwirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung und lokale Netzwerke.
Um zweckmäßig und effizient zu arbeiten, setzen wir außerdem kommunalverfassungsrechtlich vorgesehene Instrumente ein, das sind beispielsweise öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe und Regiebetriebe. Ergänzt wird das durch privatrechtliche Rechtsformen, dazu gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft mit Haftungsbeschränkung (GmbH&Co.KG) sowie auch neuzeitliche Zusammenführungen von öffentlichem und privatem Engagement, wie zum Beispiel bei den PPP-Modellen (Public-Privat-Partnership).
Dazu gehört aber auch die Überwachung und Steuerung der Vermögensangelegenheiten des Kreises Lippe und somit des Kreishaushalts. Deshalb finden Sie auf dieser Seite nicht nur eine Übersicht über die Beteiligungen des Kreises Lippe, sondern es sind auch unsere Jahresabschlüsse, Gesamtabschlüsse und Haushaltsbücher öffentlich einsehbar.