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Inhalte der Internetseite Kreis Lippe in einfacher Sprache

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Texte in einfacher Sprache

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Euroschlüssel (Schlüssel für Behinderten-WC)

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht

Den Text können Sie auch hier als Datei herunterladen und lesen. In der Datei sind auch erklärende Bilder eingefügt:

Was ist der Euro-WC-Schlüssel?

Mit dem Euro-WC-Schlüssel kann man:
Türen von barriere∙freien WC-Räumen öffnen.
Barriere∙freier WC-Raum heißt:
Der Raum hat keine Hindernisse.
Er ist größer als ein normaler WC-Raum.
Es gibt keine Stufen.
Man kann sich auch mit einem Rollstuhl gut darin bewegen.

Wo kann man den Euro-WC-Schlüssel benutzen?

Den Euro-WC-Schlüssel kann man
in ganz Europa benutzen.
Es gibt sehr viele barriere∙freie WC-Räume
in Europa:
mehr als 12000.
Es gibt sie auch auf Rast∙stätten an Autobahnen.
In diese barriere∙freien WC-Räume kommt man nur
mit dem Euro-WC-Schlüssel.

Es gibt ein Verzeichnis.
Darin stehen alle Adressen von barriere∙freien WC-Räumen
mit dem Euro-WC-Schlüssel.
Das Heft heißt: der Locus

Wer kann den Euro-WC-Schlüssel bekommen?

Menschen mit einem Schwerbehinderten∙ausweis
können den Euro-WC-Schlüssel bekommen.

Im Schwerbehinderten∙ausweis muss stehen:
Merkzeichen:

  • aG
    Oder:
  • B
    Oder:
  • H
    Oder:
  • BL
    Oder:
  • G und mindestens Grad 70: GdB

Diese Menschen können auch einen Euro-WC-Schlüssel bekommen:

  • Menschen, die ein Stoma tragen
  • Menschen mit Multipler Sklerose
  • Menschen mit Morbus Crohn
  • Menschen mit Colitis ulcerosa
  • Menschen mit einer dauerhaften Blasen∙erkrankung
  • Menschen mit einer dauerhaften Darm∙erkrankung

Wo kann man den Euro-WC-Schlüssel bekommen?

Den Euro-WC-Schlüssel bekommt man beim Bundes∙verband Selbst∙hilfe Körper∙behinderter oder beim Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt.

Wie kann man den Euro-WC-Schlüssel bekommen?

Man kann den Euro-WC-Schlüssel bestellen.
Das kann man beim Bundes∙verband Selbst∙hilfe Körper∙behinderter
oder beim Club Behinderter und ihrer Freunde machen.
Dafür muss man keinen Antrag schreiben.

Sie kommen zu der Internet∙seite
vom Bundes∙verband Selbst∙hilfe Körper∙behinderter
oder vom Club Behinderter und ihrer Freunde
wenn Sie auf den Link klicken:

Das Euroschlüssel Projekt (Club Behinderter und ihrer Freunde)

EURO-WC-Schlüssel bestellen (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter)

Welche Unterlagen braucht man für den Euro-WC-Schlüssel?

Diese Unterlagen muss man vorzeigen:

  • Eine Kopie vom Schwerbehinderten∙ausweis.
    Man braucht die Vorder∙seite.
    Und die Rückseite.
  • Wenn man keinen Schwerbehinderten∙ausweis hat,
    dann muss man ein Attest vom Arzt vorzeigen.

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

Menschen mit Behinderung sollen gut und sicher arbeiten.
Wir sind für Menschen da, die arbeiten.
Oder die bald arbeiten möchten.

Was macht die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf?

Wir helfen Schwerbehinderten im Beruf.
So können schwerbehinderte Menschen gut und sicher arbeiten.

Wer ist schwerbehindert?

Der Grad der Behinderung steht auf dem Schwerbehindertenausweis.
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 sind schwerbehindert.
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf besondere Hilfe im Beruf.

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 können einen Antrag stellen.
Es heißt: Antrag auf Gleichstellung

Stellen Sie den Antrag auf Gleichstellung beim Kreis Lippe.
Dann haben Sie auch Anspruch auf Hilfe.

. Dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Für wen sind wir da?

Wir sind für viele Menschen da:

  • Menschen mit einer Schwerbehinderung
  • Gleichgestellte Menschen.
  •  Vertrauenspersonen
  • Arbeitgeber. Arbeitgeber ist ein schweres Wort. Man sagt auch: Chef.
  • Betriebsꞏräte und Schwerbehindertenꞏvertreter: Betriebsꞏräte und Schwerbehindertenꞏvertreter sind Ihre Kollegen.Sie achten auf die Rechte von allen Kollegen im Betrieb.

Sind Sie Arbeitgeber?
Möchten Sie jemanden mit Behinderung einstellen?
Aber Sie haben viele Fragen?
Wir sind auch für Sie da.

Welche Aufgaben haben wir?

Wir haben mehrere Aufgaben:

Wir beraten und betreuen Menschen mit Behinderung.
Das bedeutet: Wir sprechen mit Ihnen.
Wir hören genau hin: Was brauchen Sie?
Welche Schwierigkeiten gibt es am Arbeitsplatz?

Das möchten wir:
Ihr Arbeitsplatz soll ein guter und sicherer Ort sein.

Die technischen Hilfen:

Manchmal brauchen Menschen Hilfsmittel.
Ein Hilfsmittel ist ein nützliches Gerät.
Mit dem Hilfsmittel kann man Dinge machen.
Ohne Hilfsmittel kann man es nicht machen.

Zum Beispiel:
Frau Lohe ist blind.
Der Chef kauft eine Sprachꞏausgabe und eine Braillezeile.
Die Sprachausgabe liest alles laut vor.
Auf der Braillezeile fühlt Frau Lohe die Buchstaben mit den Fingerspitzen.
Jetzt kann Frau Lohe am Computer arbeiten.

Wir geben dem Chef Geld für Hilfsmittel.

Man sagt zu den Hilfsmitteln: Technische Hilfen.
Sie können technische Hilfen bei uns beantragen.
Wir beraten Sie auch über technische Hilfen.
Kommen Sie und sprechen Sie mit uns.

Der Schutz vor Kündigung

Manchmal gibt es bei der Arbeit Probleme.

Zum Beispiel:
Der Chef will nicht mehr mit Ihnen arbeiten.
Der Chef will Ihnen kündigen.
Kündigen bedeutet: Der Arbeitsvertrag geht zu Ende.

Wir begleiten Sie bei einer Kündigung.

  • Wir sprechen mit Ihnen.
  • Wir sprechen mit dem Chef.
  • Und wir sprechen mit dem Betriebsꞏrat und den Schwerbehindertenꞏvertretern.

Wir müssen sagen: Die Kündigung ist ok.
Sonst kann der Chef Ihnen nicht kündigen.

So können Sie uns erreichen:

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Das ist die Telefonnummer: 052 31 62 77 555

Das ist die E-Mail-Adresse: schwrbhndrtnnglgnhtnkrs-lppd.

Das ist die Internetseite:

Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)

Hilfen für psychisch kranke Menschen

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht

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Das sind wir:

Wir sind der Sozial∙psychiatrische Dienst vom Kreis Lippe.
Sozial∙psychiatrisch ist ein schweres Wort.
Man spricht es so: Sozial∙psücha∙trisch.
Ein anderes Wort für sozial ist: Gemeinschaft.
Ein anderes Wort für Psyche ist: Seele.
Bei uns arbeiten Männer und Frauen.

Wir helfen Ihnen:

Manchmal erleben Menschen schwere Zeiten.
Zum Beispiel gibt es:

  • seelische Probleme
  • Sucht nach:
  • Alkohol
  • Tabletten
  • oder Drogen
  • seelische Krankheiten 
  • Krankheiten, die mit dem Alter zu tun haben

Dann können wir Ihnen helfen.
Wir kennen uns gut aus mit diesen Problemen.
Und können Ihnen gut helfen.

Das sind unsere Aufgaben:

Wir beraten erwachsene Menschen mit seelischen Problemen.
Und wir beraten Ihre Familie und Freunde.

Das heißt:
Wir führen Gespräche mit Ihnen.
Sie können in unsere Beratungs∙stelle kommen.
Wenn das nicht geht:
kommen wir zu Ihnen in die Klinik
oder zu Ihnen nach Hause.
Dann sprechen wir mit Ihnen über Ihre Probleme.
Wir suchen mit Ihnen nach einer guten Lösung.

Es gibt eine Ärztin für seelische Krankheiten.
Die Ärztin kann zum Gespräch dazukommen.
Wenn Sie das möchten.

Es gibt auch Gruppen∙treffen.
In den Gruppen∙treffen lernen wir uns kennen.
Wir können Zeit zusammen verbringen.
Wir unternehmen etwas.

Ein Facharzt für seelische Krankheiten kann mit Ihnen sprechen.
Er stellt eine Diagnose.
Diagnose ist ein schweres Wort.
Es bedeutet: eine Krankheit erkennen.

Wir helfen Ihnen zum Beispiel:

  • wenn Sie eine besondere Behandlung brauchen.
  • wenn Sie eine Reha brauchen.
  • wenn Sie mit einem Gericht zu tun haben.
  • wenn Sie mit der Polizei zu tun haben.
  • wenn Sie mit dem Ordnungsamt zu tun haben.
  • wenn Sie Streit mit anderen Menschen haben.
  • wenn Sie Probleme am Arbeitsplatz haben.

Wir sind für Sie da:

  • wenn Ihre Therapie zu Ende ist.
  • wenn Sie aus dem Krankenhaus kommen.

Das ist uns wichtig:

  • Niemand erfährt, was wir besprechen. Wir haben Schweige·pflicht.
  • Sie müssen nichts bezahlen. Alle Gespräche sind kostenfrei.
  • Sie brauchen keine Überweisung oder Karte von der Kranken·kasse.

Hier arbeiten wir:

Sie finden uns in:

  • Augustdorf
  • Bad Salzuflen
  • Barntrup
  • Blomberg
  • Detmold
  • Dörentrup
  • Extertal
  • Horn- Bad Meinberg
  • Kalletal
  • Lage
  • Lemgo
  • Leopoldshöhe
  • Lügde
  • Oerlinghausen
  • Schieder-Schwalenberg
  • Schlangen

So erreichen Sie uns:

Haben Sie Fragen?
Oder möchten Sie einen Termin haben?

Dann melden Sie sich bei uns.
.
Dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Hilfe zur Pflege

Bei der Pflege können Sie Geld bekommen. Das nennt man Hilfe zur Pflege.
Diese Hilfe können Sie bekommen, wenn

  • Sie krank sind und sich nicht mehr selber pflegen können und
  • deshalb Hilfe von einer anderen Person brauchen, entweder zuhause oder im Wohn·heim und
  • wenn Sie nicht genug Geld für diese Pflege haben.

Wenn Sie eine solche Pflege brauchen und nicht genug Geld haben, können Sie manchmal Unterstützung vom Kreis Lippe bekommen.

Hier bekommen Sie weitere Informationen in einfacher Sprache. Klicken Sie auf die Überschrift, dann klappt sich der Text dazu auf.

Welche Hilfen gibt es? (Kurzbeschreibung)

Manchmal kann man vom Kreis Lippe Geld für die Pflege bekommen.

Das nennt man Hilfe zur Pflege. Hier ist ein kurzer Überblick:

  1. Zuerst muss man unterscheiden:
    • Es gibt die Pflege für Menschen, die zuhause leben = das nennt man die ambulante Pflege.
    • Es gibt die Pflege für Menschen, die nur manchmal in einer Einrichtung leben = das nennt man die teil·stationäre Pflege.
    • Es gibt die Pflege für Menschen, die immer in einer Einrichtung leben = das nennt man die voll·stationäre Pflege.
  2. Hilfe zur Pflege kann man bekommen,
    • wenn man alleine lebt und nicht mehr als 10.000 Euro hat oder
    • man mit einer anderen Person zusammen lebt und nicht mehr als 20.000 Euro hat.
  3. Man muss pflege·bedürftig sein. Das stellt der Medizinische Dienst der Kranken·kasse (MDK) fest.

  4. Man muss zuerst bei der Pflege·kasse Geld beantragen.

  5. Wenn man kein Geld von der Pflege·kasse bekommt oder dieses Geld nicht ausreicht, dann kann man Hilfe zur Pflege bekommen.

Ausführliche Beschreibung

Die Hilfe zur Pflege zuhause und in einer Einrichtung, in der man immer lebt

Man kann Hilfe zur Pflege bekommen, wenn man zuhause lebt oder immer in einer Einrichtung lebt, zum Beispiel in einem Wohn·heim.
Das steht im Gesetz, dieses Gesetz heißt: Sozialgesetzbuch 12 oder abgekürzt: SGB XII.

Wichtig: Für die Hilfe zur Pflege müssen Sie wissen:

Die Hilfe zur Pflege können Sie immer nur bekommen,

  • wenn Sie selber nicht genug Geld haben oder
  • wenn Sie kein Geld von einem anderen Amt oder einer Behörde bekommen, zum Beispiel von der Pflege·kasse oder der Kranken·kasse oder
  • wenn Sie auch von einer anderen Person kein Geld bekommen, zum Beispiel für ihren Unterhalt zum Leben.

Wann hat man nicht genug Geld?
Wenn Sie alleine leben und nicht mehr als 10.000 Euro haben, können Sie Hilfe zur Pflege bekommen.

Wenn Sie mit einer anderen Person zusammen·leben, zum Beispiel als Eheleute, und nicht mehr als 20.000 Euro haben, können Hilfe zur Pflege bekommen.

Deswegen bekommt man zum Beispiel auch keine Hilfe, wenn

  • man ein Haus oder ein Grundstück hat oder
  • man wertvollen Schmuck oder Kunst·gegenstände hat oder
  • man von einer anderen Person Geld bekommt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Hilfe zur Pflege bekommen, gibt es bei uns Informationen.

Klicken Sie auf den Link, dann finden Sie die Ansprechpersonen, an die Sie sich wenden können: Hilfe zur Pflege: .

Die Hilfe zur Pflege und die Pflege·versicherung

Seit Januar 2017 gibt es ein neues Gesetz zur Pflege·versicherung. Dieses Gesetz steht im Sozial·gesetzbuch 11 oder abgekürzt SGB XI. In diesem Gesetz gibt es einige neue Regeln.

Zum Beispiel:

  • Wann ist man pflege·bedürftig?
  • Welche Pflege·grade (1 bis 5) gibt es?
  • Wie werden diese Pflege·grade festgestellt?
  • Wie viel Geld darf man haben?

Die Hilfe zur Pflege kann man auch nur dann bekommen, wenn man vielleicht nicht pflege·versichert ist und nicht genug Geld hat.

Dasselbe gilt auch in der Sozial·hilfe: Man bekommt erst Unterstützung durch die Sozial·hilfe, wenn man nicht genug Geld hat und auch kein Geld von anderen Behörden oder Personen bekommt.

Die Pflege zuhause geht immer vor.

Das heißt: Bei der Hilfe zur Pflege muss man immer diese Reihenfolge beachten:

  1. Zuerst kann man Hilfe bei der Pflege zuhause bekommen, das ist die ambulante Pflege.
  2. Wenn diese Pflege nicht möglich ist, dann kann man Hilfe bei der Pflege in einer Einrichtung bekommen, in der man nur zeit·weise ist. Das ist die teil·stationäre Pflege, zum Beispiel die Tages·pflege.
  3. Erst wenn diese beiden Arten der Pflege nicht möglich sind, kann man Hilfe bei der voll·stationären Pflege bekommen. Bei dieser Pflege wohnt man immer in der Einrichtung, das ist dann eine Pflege·einrichtung.

Welche Hilfen gibt es bei der Pflege zuhause?

Bei Personen mit einem Pflege·grad 2 bis 5 gibt es diese Hilfen:

  • das Pflege·geld
  • die Pflege·sachleistung
  • einen Geld·betrag, damit sich die Pflege·person frei nehmen kann
  • die Verhinderungs·pflege
  • das Pflege·hilfsmittel
  • eine Verbesserung des Wohn·umfeldes
  • Geld für die Pflege·person im Alter

Bei Personen mit einem Pflege·grad 1 kann es diese Hilfen geben:

  • die Pflege·hilfsmittel
  • eine Verbesserung des Wohn·umfeldes
  • einen Geld·betrag, um die Pflege·person zu entlasten

Wichtig:
Zuerst muss man immer einen Antrag an die Pflege·kasse stellen, wenn man Unterstützung haben möchte.

Erst wenn man kein Geld von der Pflege·kasse bekommt oder dieses Geld nicht ausreicht, kann man Hilfe zur Pflege bekommen.

Die Tages·pflege und die Nacht·pflege

Manchmal kann es sein, dass eine Person nicht nur zuhause gepflegt werden kann.
Dann muss diese Person manchmal am Tag (Tages·pflege) oder in der Nacht (Nacht·pflege) in einer Einrichtung gepflegt werden. Das ist die teil·stationäre Pflege.
Dafür kann man Hilfe bekommen.

Diese Hilfe gibt es aber nur,

  • wenn es keine andere Hilfe gibt und
  • wenn das Geld von der Pflege·kasse nicht ausreicht und 
  • die Person selber nicht genug Geld hat.

Die Kurzzeit·pflege und die Verhinderungs·pflege

Wenn eine Person für eine kurze Zeit nicht zuhause gepflegt werden kann, dann kann diese Person auch in einer Einrichtung gepflegt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Angehöriger im Urlaub ist, der die Person sonst pflegt. Das nennt man die Kurzzeit·pflege oder die Verhinderungs·pflege.

Die Pflege·kasse zahlt bei dieser Pflege nicht alles, zum Beispiel für das Wohnen und das Essen. Die Person, die gepflegt wird, muss das oft selber zahlen.

Dann kann die Person, die gepflegt wird, manchmal Geld vom Sozial·amt bekommen.

Die ambulante Pflege·wohn·gemeinschaft

In einer Pflege·wohn·gemeinschaft wohnen mehrere Personen zusammen, die gepflegt werden müssen und die einen Pflege·grad haben. Sie müssen mindestens den Pflege·grad 2 haben.

In diesen Wohn·gemeinschaften müssen die Bewohner Geld zahlen:

  • für die Miete,
  • für die Betreuung und
  • für die Pflege.

Die Pflege·kasse zahlt meistens nur das Geld für die Pflege. Alle anderen Kosten muss die Person, die gepflegt wird, selber zahlen. Manchmal bekommt diese Person dann Unterstützung über die Sozial·hilfe.

Hier gibt es eine Liste der Pflege·wohn·gemeinschaften im Kreis Lippe: .

Die Hilfe bei der voll·stationären Pflege

Die Einrichtungen, in denen Personen immer gepflegt werden (voll·stationäre Pflege), haben verschiedene Preise. Sie können diese Preise bei den Einrichtungen aber nach·fragen.

Wenn eine pflege·bedürftige Person nur Pflege·grad 1 hat, muss man sich fragen:

  • Muss diese Person, die gepflegt wird, wirklich in die voll·stationäre Pflege?
  • Oder gibt es eine andere Möglichkeit zur Pflege, vielleicht zuhause, das ist die ambulante Pflege?
  • Wie ist es mit dem Geld dieser Person?

Diese Fragen müssen immer mit dem Sozial·amt besprochen werden, und immer bevor diese Person in die voll·stationäre Einrichtung kommt.

Das Geld bei einer voll·stationären Pflege wird immer für einen Tag gerechnet. Das ist der tägliche Pflege·satz.

Der tägliche Pflege·satz besteht aus

  • dem Geld, das durch die Pflege entsteht,
  • dem Geld für die Ausbildung zur Alten·pflege, die jede Einrichtung zahlen muss,
  • dem Geld für das Wohnen,
  • dem Geld für das Essen und
  • den Investitions·kosten: das ist zum Beispiel das Geld, das man für den Bau der Einrichtung braucht.

Mit der Einrichtung macht man einen Vertrag. Das Geld, das man zahlen muss, steht in dem Vertrag. Der Vertrag heißt: Wohn- und Betreuungs·vertrag.

Wichtig:
Zuerst muss man immer einen Antrag an die Pflege·kasse stellen, wenn man Hilfe zur Pflege haben möchte.

Erst wenn das Geld von der Pflege·kasse nicht ausreicht, prüft das Sozial·amt, ob man genug Geld hat oder Hilfe zur Pflege bekommen kann.

Das Sozial·amt schaut genau, ob man genug Geld für die Pflege hat.

  • Wenn man alleine lebt, muss man meistens sein ganzes Geld, das man verdient, dafür nehmen und die Pflege davon bezahlen. Manchmal kann man etwas Geld vom Sozial·amt bekommen. Man kann auch Geld für Kleidung vom Sozial·amt bekommen.
  • Wenn man einen Ehe·partner oder einen Lebens·partner hat, der in einer Einrichtung wohnt, kann man etwas Geld für den eigenen Haushalt vom Sozial·amt bekommen.

Das Pflege·wohngeld

Lebt man immer in einer Einrichtung, muss man die sog. Investitions·kosten bezahlen. Das ist das Geld, das zum Beispiel für den Bau einer Einrichtung gebraucht wird.

Für diese Investitionskosten gibt es das Pflege·wohngeld.

Das heißt: Das Pflege·wohngeld kann beantragt werden,

  • wenn man nicht genug eigenes Geld für das Wohn·heim hat und
  • wenn man alleine lebt und nicht mehr als 10.000 Euro hat. Wenn man mit einer anderen Person zusammen·lebt, dann darf man nicht mehr als 15.000 Euro haben.

Beim Pflege·wohngeld ist es egal, ob man Angehörige hat, die zum Beispiel Geld für den Unterhalt zahlen müssen.

Das Pflege·wohngeld gibt es nur, wenn Sie schon in einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen wohnen oder den ersten Wohn·sitz in Nordrhein-Westfalen haben, bevor Sie in eine Einrichtung umziehen wollen.

Meistens beantragt die Einrichtung das Pflege·wohngeld.

Mehr Informationen zum Pflegewohngeld finden Sie hier: .

Sie haben Fragen zur Sozial·hilfe, zum Pflege·wohngeld oder zum Unterhalt von Eltern?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen:


Wann bekommt man Hilfe zur Pflege? (Voraussetzungen)

Man bekommt Hilfe zur Pflege, wenn man

  • pflege·bedürftig ist und
  • einen Pflege·grad hat und
  • man darf nicht viel Geld haben, zum Beispiel Geld auf einem Bank·konto:
    Wenn man alleine lebt, darf man nicht mehr als 10.000 Euro haben,
    wenn man zusammen mit einer anderen Person lebt, darf man nicht mehr als 20.000 Euro haben.

Ab dem Pflege·grad 2 kann man Geld für die Hilfe zur Pflege bekommen.

Beim Pflege·grad 1 bekommt man:

  • einen kleinen Geld·betrag, das ist der Entlastungs·betrag
  • Pflege·hilfsmittel
  • Hilfe fürs Wohnen

Wichtig:

Wenn man Geld aus der Rente bekommt, muss man dieses Geld auch angeben. Das Amt prüft dann, ob man trotzdem Hilfe zur Pflege bekommen kann.

Welche Unterlagen braucht man? (Erforderliche Unterlagen)

Wenn man Hilfe zur Pflege haben möchte, dann muss man einen Antrag stellen.
Dazu braucht man einige Unterlagen:

  • persönliche Unterlagen, zum Beispiel den Personal·ausweis oder eine Melde·bestätigung, (Das ist ein Schreiben vom Rathaus mit der Adresse, wo man wohnt.)
  • eine Vollmacht, wenn man nicht selber den Antrag stellen kann oder ein Schreiben des Betreuers, der einem hilft,
  • das Schreiben der Pflege·kasse mit dem Pflege·grad,
  • das Schreiben des Medizinischen Diensts (MDK) über den Pflege·grad,
  • alle ärztlichen Unterlagen,
  • Schreiben des Versorgungs·amts, wenn Sie eine Schwer·behinderung haben oder den Schwer·behinderten·ausweis,
  • die Schreiben der Kranken·kasse oder das Schreiben von der Pflege·versicherung,
  • Unterlagen darüber, wie viel Geld Sie oder der Partner von ihnen bekommen oder welche Rente Sie oder ihr Partner bekommen oder das Schreiben vom Arbeits·amt, wenn Sie Arbeits·losen·geld bekommen,
  • ein Schreiben und Papiere darüber, wie viel Geld Sie haben, zum Beispiel ein Spar·buch von ihnen oder Papiere, wenn Sie ein Haus oder ein Grund·stück haben die Papiere,
  • alle Unterlagen über wertvolle Geschenke, die Sie verschenkt haben oder wenn Sie zum Beispiel ein Haus verkauft haben,
  • alle Auszüge über ihre Bank·konten aus den letzten 3 Monaten,
  • den Miet·vertrag oder den Heim·vertrag von dem Haus oder des Heims, in dem Sie wohnen.

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist bei jeder Person ganz verschieden.

Sie können sich an die Ansprechperson wenden: .

Formulare

Die Formulare gibt es nur in schwerer Sprache. Die Formulare können Sie herunterladen, wenn Sie hier klicken:

.

So kann man Hilfe zur Pflege bekommen (Verfahrensablauf)

Wenn Sie Hilfe zur Pflege haben wollen:

  • Rufen Sie bei uns an oder schreiben Sie uns einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax.
  • Schicken Sie uns die notwendigen Unterlagen. Wenn noch Unterlagen von Ihnen fehlen, dann sagen wir ihnen Bescheid.
  • Wenn alle Unterlagen da sind, dann bekommen Sie von uns einige Zeit später ein Schreiben.

Die Hilfe zur Pflege steht im Gesetz (Rechtsgrundlagen)

  • Im Sozial·gesetzbuch 5, 11 und 12; das ist die Abkürzung: SGB V, XI und SGB XII
  • Im Alten- und Pflege·gesetz von Nordrhein-Westfalen; das ist die Abkürzung: APG NRW (wenn Sie hier klicken, kommen Sie auf die Internetseite vom Alten- und Pflegesetz: APG NRW)
  • In der Verordnung zu dem Alten- und Pflege·gesetz (APG DVO NRW) und im Sozial·gesetzbuch 11 in Paragraf 8a (wenn Sie hier klicken, kommen Sie auf die Internetseite von der Verordnung zum Alten- und Pflegegesetz: APG DVO NRW)

Hier bekommen Sie mehr Informationen von uns

Eckdaten: Bearbeitungsfrist, Kosten und Ansprechpersonen

Frist: Ab wann bekommen Sie Hilfe?
Erst wenn Sie uns Bescheid gesagt haben, können Sie von uns die Hilfe zur Pflege bekommen.

Kosten: Müssen Sie Geld für die Hilfe zur Pflege bezahlen?
Für die Hilfe zur Pflege müssen Sie kein Geld bezahlen.

Wer sind die Ansprechpersonen für die Hilfe zur Pflege?
Hier bekommen Sie Informationen von uns: Link zu den

Der Text in einfacher Sprache ist von:

Agentur für Leichte Sprache, 2022
Flurstraße 16
85646 Anzing

E-Mail: nfls-srvcrg

Internet: www.als-service.org

Menschen mit Behinderung

Im Kreis Lippe leben viele Menschen mit Behinderung.

Der Kreis Lippe möchte:
Menschen mit einer Behinderung bestimmen über ihr Leben selbst.
Und Menschen mit Behinderung nehmen voll am Leben teil.

Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung entscheiden selbst: Ich lebe in einer Wohn∙gruppe.

Oder:
Ich lebe in der eigenen Wohnung.

Man sagt dazu auch: Selbstbestimmt leben.
Es gibt in Lippe viele Hilfen.
So können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben.

Wichtiger Hinweis in der Corona-Zeit

Wegen dem Corona-Virus ist im Moment manches anders.
Wir möchten alle Menschen schützen.

Damit sich niemand mit dem Corona-Virus ansteckt.
Sie können uns im Moment nicht im Kreishaus besuchen.

Aber:
Sie können uns anrufen:
05231/62 77 555

Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: schwrbhndrtnnglgnhtnkrs-lppd.

Sie können uns schreiben.
Die Adresse ist:
Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten
Kreishaus
Felix Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)

Parkausweis für Schwerbehinderte

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

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Für wen ist der EU Park∙ausweis?

Der EU Park∙ausweis ist für Menschen
mit einem Schwerbehinderten∙ausweis.
Darin muss stehen:

  • außer∙gewöhnliche Geh∙behinderung
    Merkzeichen: aG

Oder:

  • Blindheit
    Merkzeichen: Bl

Und der Parkausweis ist für Menschen mit:

  • einer Amelie auf beiden Seiten:
    beide Arme fehlen

Oder:

  • einer Phokomelie auf beiden Seiten:
    Zum Beispiel:
    Die Hände sitzen direkt an der Schulter.
    Oder die Füße sitzen direkt an der Hüfte.

Wo darf ich mit dem EU Park∙ausweis parken?

Mit dem EU Park∙ausweis dürfen Sie kostenfrei parken:

  • auf Behinderten∙parkplätzen
  • auf Parkplätzen mit eingeschränktem Halteverbot
    Dort dürfen Sie bis zu 3 Stunden parken.
  • auf allen Parkplätzen mit Parkschein∙automaten
  • auf manchen Parkplätzen dürfen Sie
    mit dem Park∙ausweis länger parken,
    als Menschen ohne Park∙ausweis.

Was ist besonders an dem EU Park∙ausweis?

Der EU Park∙ausweis ist in allen Ländern gültig,
die zur europäischen Union gehören.
Und in manchen anderen Ländern

Rufen Sie uns gerne an.
Wir sagen Ihnen: in welchen Ländern der EU Park∙ausweis
gültig ist.

Wo kann ich den EU Park∙ausweis beantragen?

Den EU Park∙ausweis können Sie
bei Ihrer Straßen∙verkehrs∙behörde beantragen:

Detmold:
Stadtverwaltung Detmold:
Bürgerberatung

Bad Salzuflen:
Stadtverwaltung Bad Salzuflen:
Fachdienst Tiefbau

Lage:
Stadtverwaltung Lage
Bürgerservice

Lemgo:
Stadtverwaltung Lemgo,
Bürgerbüro


Alle anderen Orte:
Kreis Lippe Bürger-Service
Felix-Fechenbach-Straße 5
3 27 56 Detmold
Telefon∙nummer: 0 52 31- 6 23 00
E-Mail-Adresse: www.kreis-lippe.de

In diesen Städten füllt der Kreis Lippe den Parkausweis aus:

  • Augustdorf
  • Barntrup
  • Blomberg
  • Dörentrup
  • Extertal
  • Horn-Bad Meinberg
  • Kalletal
  • Leopoldshöhe
  • Lügde
  • Oerlinghausen
  • Schieder-Schwalenberg
  • Schlangen

Wie kann ich den EU Park∙ausweis beantragen?

Sie können den EU Park∙ausweis
persönlich beantragen:

Gehen Sie dafür in Ihre zuständige Behörde.
Am besten machen Sie vorher einen Termin.

Diese Dinge bringen Sie bitte mit:

  • einen gültigen Schwerbehinderten∙ausweis
  • ein Foto vom Antragsteller
    wenn im Schwerbehinderten∙ausweis ein Foto ist.

Sie können den EU Park∙ausweis schriftlich beantragen:
Schreiben Sie einen kurzen Brief.
In den Brief schreiben Sie:

  • dass Sie den EU Park∙ausweis beantragen.
  • Ihren Namen.
  • Ihre Adresse.

Diese Dinge legen Sie zum Brief dazu:

  • eine Kopie vom gültigen Schwerbehinderten∙ausweis
    Wir benötigen eine Kopie von der Vorderseite
    und von der Rückseite
  • ein Foto vom Antragsteller
    wenn im Schwerbehinderten∙ausweis ein Foto ist.

Wie lange muss ich auf meinen EU Park∙ausweis warten?

  • Wir machen Ihren EU Park∙ausweis sofort fertig.
    Wenn in Ihrem Schwerbehinderten∙ausweis steht:
    aG oder Bl

Achtung:

Manchmal können wir den EU-Park∙ausweis nicht sofort aus-stellen.
Wenn Sie eine Amelie haben.
Oder wenn Sie eine Phokomelie haben.
Dann müssen wir erst mit der Schwerbehinderten∙stelle spre-chen.
Das kann 2 bis 4 Wochen dauern.

Wie lange ist der EU Park∙ausweis gültig?

Der EU Park∙ausweis höchstens 5 Jahre gültig.

Was kostet der EU Park∙ausweis?

Der EU Park∙ausweis ist kostenfrei.

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

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Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

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Was ist besonders am orange∙farbenen Park∙ausweis ?

Manche Menschen können sich schlecht zu Fuß bewegen.
Trotzdem bekommen Sie keinen blauen Park∙ausweis.
Dafür gibt es den orange∙farbenen Park∙ausweis.

Man nennt den orange∙farbenen Park∙ausweis auch: aG light.
aG light ist ein schweres Wort.
Man spricht es: a ge leit.
Wir sagen auch: orange∙farbener Parkausweis.
Es ist eine leichtere Form vom blauen Parkausweis.
Das bedeutet:
Man hat weniger Vorteile beim Parken,
als mit dem blauen Parkausweis.

Für wen ist der orange∙farbene Park∙ausweis?

Der orangefarbene Park∙ausweis ist für Menschen:

  • mit einer starken Gehbehinderung
  • die sich wegen einer Krankheit sehr schlecht
    bewegen können.

Der orange∙farbene Park∙ausweis ist für Menschen mit einem Schwerbehinderten∙ausweis.
Darin muss stehen:

  • Merkzeichen G und B
    Und:
    mindestens Grad 70 nur für Funktions·störungen
    an den unteren Gliedmaßen
    und an der Lenden·wirbelsäule,
    wenn Sie dadurch schlechter gehen können.
    Und:
    mindestens Grad 50 für Funktions·störungen
    am Herzen oder bei der Atmung

Oder:

  • mindestens Grad 60 für die Erkrankung:
    Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa

Oder:

  • mindestens Grad 70 für:
    einen künstlichen Darmausgang
    und eine künstliche Harnableitung.
    Zum Beispiel:
    Menschen mit einem Doppel-Stoma

Oder:

  • der Arzt sagt:
    Sie bekommen einen orange∙farbenen Park∙ausweis.
    Es muss ein Arzt sein, der Gutachten für Ämter macht.
    Dieser Arzt heißt Versorgungs∙arzt.

Achtung:
Ob Sie wirklich einen orange∙farbenen Park∙ausweis bekommen,
müssen wir erst genau prüfen.
Dafür holen wir uns Infos
vom Team Schwerbehinderten∙angelegenheiten.

Wo darf ich mit dem orange∙farbenen Park∙ausweis parken?

Mit dem orange∙farbenen Park∙ausweis dürfen Sie kostenfrei parken:

Zum Beispiel:

  • auf Parkplätzen mit eingeschränktem Halteverbot.
    Dort dürfen Sie bis zu 3 Stunden parken.
  • auf allen Parkplätzen mit Parkschein∙automaten
  • in manchen Bereichen dürfen Sie
    mit dem Park∙ausweis länger parken,
    als Menschen ohne Park∙ausweis.
    Mit dem orange∙farbenen Park∙ausweis
    dürfen Sie nicht auf Behinderten∙parkplätzen parken.

In welchen Orten darf ich mit dem orange∙farbenen Park∙ausweis parken?

Der orange∙farbene Park∙ausweis ist in ganz Deutschland gültig.

Achtung:

Haben Sie in Ihrem Schwerbehinderten∙ausweis
nicht das Merkzeichen B stehen?

Ohne das Merkzeichen B ist der Parkaus∙weis
nur in Nordrhein-Westfalen gültig.

Wie lange ist der orange∙farbene Park∙ausweis gültig?

Der orange∙farbene Park∙ausweis ist höchstens 5 Jahre gültig.

Was kostet der orange∙farbene Park∙ausweis?

Der orange∙farbene Park∙ausweis ist kostenfrei.

Wie kann ich den orange∙farbenen Park ∙ ausweis beantragen?

Sie können den orange∙farbenen Park∙ausweis schriftlich beantragen:
Füllen Sie unseren Antrag aus.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Park∙erleichterungen
für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
Und unterschreiben Sie den Antrag.

Klicken Sie hier. Sie finden eine Anleitung in leichter Sprache. Sie hilft Ihnen, den Antrag auszufüllen.

Klicken Sie . Dann kommen Sie auf die richtige Seite. Dort finden Sie den Antrag.

Diese Dinge legen Sie zum Antrag dazu:

  • eine Kopie vom gültigen Schwerbehinderten∙ausweis
    Wir benötigen eine Kopie von der Vorderseite
    und von der Rückseite.
  • Haben Sie ein aktuelles Schreiben
    von der Schwerbehinderten·stelle?
    Steht darin:
    Dass Sie eine Parkerleichterung
    für schwerbehinderte Menschen bekommen dürfen?
    Dann legen Sie das Schreiben bitte zum Antrag dazu.

Wie lange muss ich auf meinen orange∙farbenen Park∙ausweis warten?

Sie bekommen den orangefarbenen Parkausweis spätestens
nach 4 Wochen.

Wo kann ich den orange∙farbenen Park∙ausweis beantragen?

Den orange∙farbenen Park∙ausweis können Sie
bei Ihrer Straßen∙verkehrs∙behörde beantragen:

Detmold:
Stadtverwaltung Detmold:
Bürgerberatung

Bad Salzuflen:
Stadtverwaltung Bad Salzuflen:
Fachdienst Tiefbau

Lage:
Stadtverwaltung Lage
Bürgerservice

Lemgo:
Stadtverwaltung Lemgo,
Bürgerbüro

Alle anderen Orte:
Kreis Lippe Bürger-Service
Felix-Fechenbach-Straße 5
3 27 56 Detmold
Telefon∙nummer: 0 52 31- 6 23 00
E-Mail-Adresse: www.kreis-lippe.de

In diesen Städten füllt der Kreis Lippe den Parkausweis aus:

  • Augustdorf
  • Barntrup
  • Blomberg
  • Dörentrup
  • Extertal
  • Horn-Bad Meinberg
  • Kalletal
  • Leopoldshöhe
  • Lügde
  • Oerlinghausen
  • Schieder-Schwalenberg
  • Schlangen

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenꞏausweis ist eine kleine Karte.
Der Ausweis ist für Menschen, die schwerbehindert sind.

Wann ist jemand schwerbehindert?

Im Gesetz steht: Sie sind schwerbehindert, wenn Sie nicht überall mitmachen können
Zum Beispiel: Ihr Körper funktioniert nicht gut.
Sie können nicht gehen.
Oder Sie sind blind.
Es gibt aber auch seelische oder geistige Behinderungen.
Die Ursachen sind egal.
Aber die Behinderung muss länger als ein halbes Jahr dauern.

Der Schwerbehindertenꞏausweis soll Ihr Leben leichter machen.
Man sagt dazu auch: Nachteilsausgleich.

Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenꞏausweis?

Stellen Sie bei uns einen Antrag.

Füllen Sie das Antragsformular aus.
Bitte schreiben Sie in Druckꞏbuchstaben.
Dann können wir es besser lesen.

Wir müssen ganz genau wissen:
Wie geht es Ihnen gesundheitlich?
Dafür brauchen wir viele Unterlagen.

  • Kopieren Sie Ihre Arztbriefe und Gutachten.
  • Kopieren Sie EKG- Befunde, Laborergebnisse.
  • Kopieren Sie Röntgenbefunde. Aber senden Sie uns keine Röntgenbilder.
  • Kopieren Sie Ihre Entlassungsbriefe aus Krankenhaus und Kur.
  • Kopieren Sie Ihre Pflegegutachten.
  • Wenn Sie einen Feststellungsbescheid haben: Kopieren Sie den Feststellungsbescheid.
  • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben: Kopieren Sie Ihren Pass.
  • Unterschreiben Sie den Antrag.
  • Machen Sie ein Foto von sich.
  • Schicken Sie uns den Antrag, das Foto und alle Kopien zu.

Wir prüfen Ihren Antrag.
Alles in Ordnung?
Dann schicken wir Ihnen den Schwerbehindertenꞏausweis zu.

Wo bekomme ich das Antragsꞏformular?

Das Antragsꞏformular bekommen Sie:

Im Bürgerꞏservice.
Die Telefonnummer vom Bürgerꞏservice ist: 0 52 31 62-300

Im Team Schwerbehindertenꞏausweis.
Die Telefonnummer vom Team ist: 0 52 31 62-77555.

Sie können uns anrufen.
Wir helfen Ihnen gern.

Wozu ist der Schwerbehindertenꞏausweis gut?

Mit einem Schwerbehindertenꞏausweis:

  • Zahlen Sie weniger Steuern.
  • Haben Sie Schutz vor Kündigung bei der Arbeit.
  • Bekommen Sie mehr Urlaub.
  • Zahlen Sie manchmal weniger Eintritt bei Veranstaltungen.
  • Dürfen Sie in Bus und im Zug auf den Sitzen für Menschen mit Behinderung sitzen.

Die Merkzeichen:

Auf dem Schwerbehindertenausweis tragen wir Merkzeichen ein.
Die Merkzeichen passen zu Ihrer Behinderung.
Die Merkzeichen sind Buchstaben.

Das Merkzeichen G bedeutet:
Sie können nicht gut gehen.

Das Merkzeichen aG bedeutet:
Sie können gar nicht gehen.
Oder Sie können nur sehr kurze Wege gehen.

Das Merkzeichen B bedeutet:
Sie dürfen jemanden mitnehmen.
Das ist Ihre Begleitperson.
Die Begleitperson bezahlt keinen Eintritt.
Die Begleitperson darf im Zug und im Bus umsonst mitfahren.

Das Merkmal RF bedeutet:
Sie dürfen Radio und Fernsehen umsonst ansehen.

Das Merkmal H bedeutet:
Sie brauchen in vielen Situationen Hilfe.
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Sie brauchen für Ihr Auto keine Steuer zu bezahlen.

Das Merkmal Bl bedeutet:
Sie sind blind
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Sie brauchen für Ihr Auto keine Steuer zu bezahlen.
Sie dürfen auf Behindertenꞏparkꞏplätzen parken.

Das Merkmal Gl bedeutet:
Sie sind gehörlos.
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Einmal im Jahr müssen Sie eine Wertꞏmarke kaufen.

Das Merkmal TBl bedeutet:
Sie sind taubblind.

Kostet der Schwerbehindertenꞏausweis Geld?

Der Schwerbehindertenꞏausweis kostet nichts.
Sie bekommen den Ausweis umsonst von uns zugeschickt.

Wie lange ist der Schwerbehindertenꞏausweis gültig?

Wir tragen auf Ihrem Schwerbehindertenꞏausweis ein:
Bis zu diesem Tag ist der Ausweis gültig.
Wir verlängern Ihren Ausweis.
Die Bürgerserviceꞏbüros in Ihrer Gemeinde können den Ausweis auch verlängern.

Sie möchten noch mehr über den Schwerbehindertenausweis wissen?

Es gibt ein Gesetz für den Schwerbehindertenausweis.
Das Gesetz heißt: Sozialgesetzbuch Neun. Paragraf 152.
Man schreibt auch: SGB IX. §152.

Nützliche Links in Schwerer Sprache:

Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)

Sonderfahrdienst für behinderte Menschen

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.

Der Text ist wie ein Beipack∙zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Den Text können Sie auch hier als Datei herunterladen und lesen. In der Datei sind auch erklärende Bilder eingefügt:

Was ist der Sonder∙fahrdienst?

Der Sonder∙fahrdienst ist wie ein Taxi
für Menschen mit einem Rollstuhl.
Menschen mit einem Rollstuhl
können damit ihre Freunde besuchen.
Oder zu Feiern fahren.
Der Kreis Lippe findet das gut.

Für wen ist der Sonder∙fahrdienst?

Der Sonder∙fahrdienst ist für Menschen:

  • die mit dem Rollstuhl fahren.
  • die nicht mit dem Bus fahren können. Auch nicht mit Hilfe von einer anderen Person.
  • die nicht mit dem eigenen Auto fahren können.
  • die nicht im Auto von Verwandten mitfahren können.

Wohin fährt mich der Sonder∙fahrdienst?

Der Sonder∙fahrdienst fährt Sie zum Beispiel:

  • zum Supermarkt
  • zu Freunden
  • zu Verwandten
  • zu Feiern

Achtung:
Der Sonder∙fahrdienst fährt Sie nicht
zum Beispiel:

  • zum Arzt
  • in ein Kranken∙haus
  • zur Kranken∙gymnastik

Zu welchen Zeiten kann ich mit dem Sonder∙fahrdienst fahren?

Der Sonder∙fahrdienst fährt täglich.
Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Sie können auch ab 19:00 Uhr damit fahren.
Dafür sprechen Sie bitte vorher mit dem Deutschen Roten Kreuz.

Wichtig:
Eine Fahrt muss rechtzeitig bestellt werden.
Das heißt:
mindestens 2 Tage vorher.

Vielleicht brauchen Sie dringend eine Fahrt.
Und Sie konnten die Fahrt nicht vorher planen.
Dann schauen wir:
ob wir sie fahren können.

Wie oft kann ich mit dem Sonder∙fahrdienst fahren?

Der Sonder∙fahrdienst kann Sie 10 Mal im Quartal fahren.
Das heißt:
10 Fahrten: von Januar bis März.
10 Fahrten: von April bis Juni.
10 Fahrten: von Juli bis September.
10 Fahrten : von Oktober bis Dezember.

Vielleicht brauchen Sie mehr Fahrten.
Dann können Sie 10 weitere Fahrten bekommen.

Was brauche ich für den Sonder∙fahrdienst?

Sie brauchen einen Berechtigungs∙schein.
Und Sie brauchen Fahrkarten.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Dafür gibt es ein Formular.
Das Formular heißt: Antrag Behinderten∙fahrdienst
Sie finden es unten auf dieser Seite.
Sie bekommen das Formular auch bei Ihrer Bürger∙beratung.

Diese Dinge brauchen wir von Ihnen:

Wir brauchen das ausgefüllte Formular von Ihnen.

Wir brauchen eine Kopie von Ihrem Schwerbehinderten∙ausweis.
Wir brauchen die Vorder∙seite.
Und die Rückseite.

In Ihrem Schwerbehinderten∙ausweis muss stehen:
Merkzeichen: aG.
Das heißt: außer∙gewöhnliche Geh∙behinderung.


Wir brauchen ein Attest von Ihrem Arzt.
Darauf muss stehen:
dass Sie einen Rollstuhl brauchen.

Was kostet die Benutzung von dem Fahrdienst?

Die Benutzung müssen Sie zahlen, wenn Sie
über 2078 Euro monatlich verdienen oder
61110 Euro besitzen. Dies sind die Grenzen für
kostenlose Benutzung.

Auch Ihr Steuerbescheid ist wichtig:
Im Bescheid ist das Einkommen zu finden. Damit können Sie nachweisen, wie viel Sie verdienen. So lässt sich der Eigenanteil für den Fahrdienst berechnen.

Wie muss ich den Sonder∙fahrdienst bezahlen?

Sie können den Sonder∙fahrdienst bezahlen:

  • in bar
  • mit Ihrer Bank∙karte
  • mit einer Überweisung

Wann kann ich den Sonder∙fahrdienst bestellen?

Sie können den Sonder∙fahrdienst bestellen:

  • montags
  • dienstags
  • mittwochs
  • donnerstags
  • freitags

Immer von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Vielleicht brauchen Sie dringend eine Fahrt.
Oder Sie müssen eine Fahrt absagen.
Dann können Sie auch zu einer anderen Zeit anrufen.

Wo kann ich den Sonder∙fahrdienst bestellen?

Den Sonder∙fahrdienst können Sie bestellen:
beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Lippe e.V.

Sie können anrufen.
Die Telefon∙nummer: 0 52 31 – 92 14 60

Oder Sie schicken ein Fax.
Die Fax∙nummer: 0 52 31 – 92 14 42

Haben Sie Fragen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Ansprechpartner: Bürgerservice Kreis Lippe

Sie können uns anrufen.
Telefon∙nummer: 0 52 31 – 62 300.

Oder Sie schreiben eine E-Mail.
E-Mailadresse: nfkrs-lppd.

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Der Wechsel von Klasse 4 in Klasse 5
Liebe Eltern, liebe Erziehungs∙berechtigte,

Ihr Kind geht jetzt in die Grund∙schule
oder in eine Förder∙schule.
Ihr Kind bekommt dort besondere Hilfe beim Lernen.
Das nennt man sonder∙pädagogische Unterstützung.
Ihr Kind kommt nach den Sommer∙ferien in die Klasse 5.
In der neuen Schule gibt es auch Hilfe beim Lernen.
An vielen Schulen gibt es Gemeinsames Lernen.
Dort lernen Kinder mit und ohne besondere Unterstützung gemeinsam.

Sie haben zwei Möglichkeiten für Ihr Kind:
Eine Schule mit Gemeinsamem Lernen
oder eine Förder∙schule.
Darum haben Sie ein Gespräch mit einer Lehrerin
oder einem Lehrer geführt.
Die Informationen stehen noch einmal in einem Heft.
Das Heft ist in Leichter Sprache geschrieben.
So kann Ihnen das Heft eine Hilfe sein,
wenn Sie mit Ihrem Kind über das Thema reden.

Das Heft finden Sie hier:

Wohnberatung Kreis Lippe

Die Übersetzung in Einfache Sprache können Sie hier als Datei herunterladen und lesen. In der Datei sind auch erklärende Bilder eingefügt.

Beratung rund ums Wohnen für alte Menschen und Menschen mit Behinderung

Wir sind die Wohnberatung vom Kreis Lippe.
Wir beraten Menschen rund ums Wohnen.

Am Schönsten ist es zu Hause:

Menschen mit Behinderung möchten zu Hause wohnen.
Auch alte Menschen möchten zu Hause wohnen.
Aber manchmal geht es nicht.
Die Wohnung ist nicht praktisch.
Zum Beispiel: Weil sie nicht gut in die Dusche steigen können.
Die Schwelle ist zu hoch.

Die Wohnraumberatung hilft:

Die Wohnberatung hat viele gute Ideen.
Die Wohnberatung hilft Ihnen.
Damit Sie lange zu Hause wohnen können.
Zum Beispiel: Ein Handwerker baut die Dusche um.
Jetzt hat die Dusche keine Schwelle mehr.
Sie können bequem duschen.

Manchmal muss man nur eine Kleinigkeit verbessern.
Damit der Alltag in der eigenen Wohnung besser klappt.
Das nennt man: Barrierefreies Wohnen.

Das kann die Wohnberatung tun:

  • Wir beraten Sie.
  • Wir geben Ihnen Tipps für eine barrierefreie Wohnung.
  • Wir helfen beim Ausfüllen von einem Antrag.
  • Wir zeigen Ihnen, wer alles bezahlt. Zum Beispiel: Die Pflegekasse.
  • Zu unserem Team gehören: Ein Facharzt für alte Menschen und eine Innenarchitektin.

Wir beraten Sie in unserem Büro.
Können Sie nicht gut laufen?
Wir kommen zu Ihnen in Ihre Wohnung.

Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen.
Bitte machen Sie einen Termin mit uns.

Sie können uns anrufen:
Die Nummer ist: 05231- 62 23 30 oder 05231-62 23 31

Die Beratung ist kostenlos.
Sie brauchen nichts zu bezahlen.

Vorträge und Veranstaltungen

Wir wollen: Viele Menschen sollen etwas über barrierefreies Wohnen erfahren.
Darum halten wir Vorträge über barrierefreies Wohnen.
Und wir sprechen darüber, wie man auch wohnen kann.
Zum Beispiel: Ein Mehrgenerationenhaus.
Im Mehrgenerationenhaus wohnen alte und junge Menschen zusammen.

Wir machen spannende Veranstaltungen:
Zum Beispiel: Eine Ausstellung zum Thema barrierefreies Wohnen.

So können Sie uns erreichen:

Sie können eine E-Mail schreiben.
Die Adresse ist: whnbrtngkrs-lppd

Sie können uns anrufen:
Die Nummer ist: 05231- 62 23 30 oder 05231-62 23 31

Sie können einen Brief schreiben.
Die Adresse ist:
Wohnberatung Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)

Behindertenbeauftragter des Kreises Lippe

Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechperson für die Wünsche und Forderungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie hier:

Inklusionsbeauftragte Kreis Lippe

Der Kreis Lippe hat eine Inklusionsbeauftragte benannt, die sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie hier:

Aktion Mensch - Förderlogo

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