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Inhalte der Internetseite Kreis Lippe in einfacher Sprache

Inhalte der Internetseite Kreis Lippe in einfacher Sprache

Inhalte in einfacher Sprache

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Texte in einfacher Sprache

Übersicht: Texte in einfacher Sprache

Die Internetseite leicht erklärt

Das ist die Übersichts-Seite.
Hier können Sie sehen:
Welche Infos Sie auf der Internet-Seite vom Kreis Lippe
bekommen können.

Den Text können Sie auch hier als Datei herunterladen und lesen:

Hier sind Sie auf der Internet-Seite vom Kreis Lippe

Ganz oben links auf der Internet-Seite
sehen Sie das Zeichen vom Kreis Lippe.
Das Zeichen sehen Sie auch auf allen Unter-Seiten.
Wenn Sie auf das Zeichen mit der Maus von Ihrem Computer klicken:
Dann kommen Sie immer wieder zur 1. Seite zurück.

Unter-Seiten sind die nächsten Seiten von einer Internet-Seite.
Dort können Sie noch mehr Infos lesen.

Dann sehen Sie oben noch 6 Kästchen.
Diese Kästchen können Sie mit der Maus anklicken.
Dann kommen Sie zu den verschiedenen Unter-Seiten.

Zum Beispiel zu der Unter-Seite:

Aktuelles
Dort können Sie verschiedene neue Infos lesen.
Zum Beispiel:

Bekanntmachungen:
Das sind Infos,
die dem Kreis Lippe besonders wichtig sind.
Oder Infos,
die alle Menschen wissen sollen.
Wenn sie im Kreis Lippe wohnen.

Veranstaltungen:
Dort können Sie lesen,
welche Veranstaltungen es im Kreis Lippe bald gibt.

Stellenangebote:
Dort gibt es Infos dazu:
Welche Ausbildungen junge Menschen
beim Kreis Lippe machen können.
Oder welche Arbeits-Plätze es jetzt beim Kreis Lippe gibt.

Leben in Lippe
Dort können Sie viele Infos über den Kreis Lippe bekommen.

Verwaltung u. Service
Dort können Sie viele Infos dazu lesen:

  • Welche Dienst-Leistungen der Kreis Lippe für die Bürger anbietet.
    Das bedeutet: Was der Kreis Lippe für die Bürger macht.
  • Welche Ämter es im Kreis Lippe gibt.

Politik
Hier gibt es viele Infos dazu:

  • Den Kreistag
    Das ist eine Gruppe von Politikern in einem Land-Kreis.
    Sie entscheiden gemeinsam über viele wichtige Sachen.
  • Den Land-Rat
    Das ist der Chef vom Land-Rats-Amt.
    Die Mitarbeiter vom Land-Rats-Amt
    kümmern sich um viele Sachen.
    Zum Beispiel:
    Dass die Straßen in einem Land-Kreis in Ordnung sind.
    Dass der Müll abgeholt wird.
    Oder dass die Krankenhäuser im einem Land-Kreis
    gut arbeiten können. 
  • Und die Wahlen im Kreis Lippe

Karriere
Dort gibt es Infos dazu:
Welche Ausbildungen junge Menschen
beim Kreis Lippe machen können.
Oder welche Arbeits-Plätze es jetzt beim Kreis Lippe gibt.

Die Lupe
Ganz oben links gibt es noch das Kästchen mit einem Bild.
Das ist eine Lupe.
Wenn Sie dort mit der Maus drauf klicken:
Dann sehen Sie ein neues Kästchen mit dem Wort: Suche
Dort können Sie rein-schreiben;
Wenn Sie Infos zu einem bestimmten Thema haben wollen.
Zum Beispiel zum Thema: Geburt. 

Diese Sachen können Sie auf der Übersichts-Seite noch lesen:
Dienstleistungen

Und hier können Sie noch mehr Infos über den Kreis Lippe lesen:

  • Infos in einfacher Sprache
  • Aktuelles – Das sind Infos zu vielen neuen Themen
  • Veranstaltungen

Zum Beispiel:
Wann Sie mit dem Behinderten-Beauftragen vom Kreis Lippe sprechen können.
Der Behinderten-Beauftrage macht sich für die Rechte
von Menschen mit Behinderung stark.

  • Themen und Projekte

Hier können Sie Infos dazu bekommen:
Welche Themen dem Kreis Lippe wichtig sind.
Und welche Projekte der Kreis Lippe macht.

Projekt bedeutet:
Mehrere Menschen arbeiten zusammen.
Gemeinsam machen sie sich für 1 bestimmte Sache stark.

  • Bei welchen Sozialen Medien der Kreis Lippe mit-macht

Soziale Medien sind zum Beispiel:
- Facebook,
- Instagram,
- Youtube

Soziale Medien sind besondere Internet-Seiten.
Dort können die Menschen:
- Anderen Menschen schreiben,
- Bilder und Filme zeigen
- und verschieden Infos lesen.

  • Die Wirtschaft im Kreis Lippe

Die Wirtschaft sind zum Beispiel:
- Die Betriebe,
- die großen Firmen
- und die kleinen Geschäfte.

  • Urlaub machen im Kreis Lippe

Hier gibt es Infos:
- Für Urlauber,
- Über Kultur-Angebote
- und über Freizeit-Angebote.

Kultur-Angebote sind zum Beispiel:
• Museen,
• Ausstellungen
• oder besondere Veranstaltungen.

Ganz unten auf der Übersichts-Seite
gibt es zum Beispiel noch diese Infos:

  • Kontakt

Das bedeutet:
Sie können uns anrufen.
Oder Sie können uns schreiben.
Wenn Sie Fragen haben.

Das sind unsere Telefon-Nummern:
Allgemeiner Kontakt: 05 23 1 62 0
Bürger-Service: 05 23 1 62 30 0

Mail-Adresse: nfkrs-lppd

  • Wer die Internet-Seite gemacht hat
  • Daten-Schutz

Da können Sie Infos dazu lesen:
Wie wir Daten schützen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie uns eine Mail schreiben.

  • Infos zur Barriere-Freiheit

Wir wollen: Dass alle Menschen die Infos
auf unserer Internet-Seite lesen und verstehen können.
Deshalb kümmern wir uns darum:
Dass die Internet-Seite barriere-frei wird.

Barriere-frei bedeutet:
Für Menschen mit und ohne Behinderung
gibt es keine Hindernisse mehr.

Den Text in Leichter Sprache hat leicht ist klar – Büro für Leichte Sprache
geschrieben und geprüft. www.leicht-ist-klar.de

Die Bilder für Leichte Sprache sind von: © Reinhild Kassing, Kassel, www.leichtesprachebilder.de

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von: © Inclusion Europe,
www.inclusion-europe.eu

Ausbildungsförderung für Schüler

Jeder Mensch soll eine Ausbildung machen können.
Wenn ein Schüler nicht genug Geld hat,
dann bekommt der Schüler eine Förderung.
Das nennt man die Ausbildungs-Förderung.
Zum Beispiel, wenn die Eltern des Schülers
nicht genug Geld für die Schule haben.

Diese Ausbildungs-Förderung bekommt man
für die Zeit in der Schule oder auch,
wenn der Schüler ein Schul-Praktikum machen muss.

1. Was heißt BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für ein Gesetz.
Das ist das Bundesausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Man kann sagen, dass jemand BAföG bekommt,
wenn er Geld für seine Ausbildung haben kann.

2. Wann kann man BAföG bekommen?

Das BAföG kann man zum Beispiel bekommen,
wenn man

  • eine Schule besucht oder
  • ein Praktikum macht, das man für die Schule machen muss.

3. Das sind die Voraussetzungen für das BAföG:

Dann kann man jeden Monat Geld für die Schule bekommen:

  • Die Eltern oder der Lebens-Partner verdienen wenig Geld.
  • Sie selbst verdienen auch kein Geld oder nur sehr wenig.
  • Sie haben kein Vermögen,
    das heißt Sie dürfen bis zu 15.000 Euro (bis zum 30. Geburtstag)
    oder 45.000 Euro (ab dem 30. Geburtstag) besitzen.
  • Sie wollen die Schule den ganzen Tag besuchen.
  • Sie sind nicht älter als 45 Jahre (Ausnahmen sind aber möglich).

Das BAföG bekommen Sie als Zuschuss.
Das heißt: Sie müssen nichts zurückzahlen.

4. Wie viel BAföG bekommen Sie?

Wie viel Geld Sie immer jeden Monat bekommen, ist unterschiedlich.
Es kommt darauf an, wie viel Geld
zum Beispiel Ihre Eltern verdienen oder Sie selber.
Wenn Sie oder die Eltern viel Geld verdienen,
dann bekommen Sie nicht so viel BAföG.

Immer wenn Sie eine Schule bis zum Abschluss besuchen wollen,
zum Beispiel eine Berufs-Schule oder eine ähnliche Schule,
können Sie das BAföG bekommen.
Bei der allgemeinen Schule
gibt es das BAföG allerdings erst ab der 10. Klasse.

Wenn Sie ein Abend-Gymnasium oder Kolleg besuchen,
dann bekommen Sie eltern-Unabhängiges BAföG.
Das heißt: es ist egal, wie viel Ihre Eltern verdienen.

Hinweis: Wenn Ihre Eltern für Sie Kinder-Geld bekommen,
ist das für das BAföG auch egal.

5. So viel Geld können Sie bekommen:

Wenn Sie zuhause wohnen und nicht genug Geld haben, gibt es

  • 421 Euro,
    wenn Sie ein Abend-Gymnasium oder
    ein Kolleg oder
    eine Fachschulklasse besuchen,
    die Sie nur mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung besuchen können.
  • 262 Euro,
    wenn Sie eine Berufs-Fachschule besuchen
    oder eine Fachschule,
    die Sie ohne abgeschlossene Berufs-Ausbildung besuchen können
    oder
  • 474 Euro,
    wenn Sie eine Abend-Hauptschule, Berufs-Aufbauschule, Abend-Realschule oder
    Fach-Oberschulklasse besuchen,
    die Sie nur mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung besuchen können.

Wenn Sie nicht zuhause wohnen und nicht genug Geld haben, können Sie bekommen

  • insgesamt 632 Euro,
    wenn Sie eine Berufs-Fachschule besuchen oder
    eine Fachschule,
    die Sie ohne abgeschlossene Berufs-Ausbildung besuchen können
    oder
  • insgesamt 736 Euro,
    wenn Sie eine Abend-Hauptschule,
    Berufs-Aufbauschule,
    Abend-Realschule oder
    Fach-Oberschulklasse besuchen,
    die Sie nur mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung besuchen können.

Auch wenn Sie während Ihrer Schul-Zeit ein Jahr im Ausland verbringen,
können Sie BAföG erhalten.
Sie erhalten dann etwas Geld für die Reise-Kosten
sowohl für die Hin-Reise auch als für die Rück-Reise.

6. Praktikantinnen und Praktikanten

Für ein Praktikum bekommt man nur BAföG,
wenn man es während der Ausbildung macht
und wenn es ein Pflicht-Praktikum ist.
Das heißt: Man muss dieses Praktikum in der Ausbildung machen.

Wenn man im Ausland ein Praktikum macht,
bekommt man nur Geld,
wenn es mindestens 12 Wochen dauert.

Wenn Sie noch mehr Informationen zu dem BAföG haben möchten,
klicken Sie auf diesen Link. Dort sind die Texte in schwerer Sprache.

Die Ansprechpersonen für das BAföG finden Sie hier:

Ihre Ansprech-Partner in der Kreis-Verwaltung

Klicken Sie hier, dann kommen Sie auf die richtige Seite: .

Digitaler
BAföG-Antrag

Auf der folgenden Webseite können Sie das BAfög für Schüler online beantragen.

Beratung bei Problemen in der Schule

Ihr Kind geht im Kreis Lippe zur Schule und hat Probleme in der Schule? 
Zum Beispiel

  • beim Lernen,
  • beim Lesen,
  • beim Schreiben,
  • beim Rechnen,
  • bei den Hausaufgaben,
  • mit anderen Kindern oder Erwachsenen,
  • mit der Konzentration.

Oder ihr Kind hat Angst vor der Schule. Ihr Kind möchte nicht in die Schule.

Die Lehrer helfen bei vielen Problemen in der Schule. Manchmal reicht das nicht

Dann beraten wir Sie gerne.
Unsere Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Vertraulich bedeutet: Wir erzählen nichts über Sie weiter.

Sie brauchen für die Beratung einen Übersetzer? Rufen Sie uns an. Wir kümmern uns um einen Übersetzer.

Sie wollen einen Termin für eine Beratung? 

Rufen Sie uns an.
Telefon: 0 52 31 – 62 16 21
E-Mail: schlpsychlgkrs-lppd

Infos in schwerer Sprache gibt es im Service-Portal vom Kreis Lippe. Klicken Sie hier, dann kommen Sie auf die Seite im Service-Portal vom Kreis Lippe: 

Bestattungs-Kosten: Hilfe nach dem Sozial-Gesetzbuch

Es gibt eine Hilfe für Bestattungs-Kosten.
Bestattung ist ein anderes Wort für Beerdigung.
Wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige von Ihnen gestorben ist
und Sie haben nicht genug Geld für die Beerdigung,
können Sie Hilfe bekommen.
Das steht im Sozial-Gesetzbuch 12.
Das ist die Abkürzung: SGB XII.

Wann bekommt man Hilfe für die Kosten einer Beerdigung?

Man kann Hilfe für die Kosten einer Beerdigung bekommen,
wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige gestorben ist
und man kein Geld für diese Beerdigung hat.

Das sind die Voraussetzungen

Man ist eine Person, die die Kosten für die Beerdigung auch zahlen muss.
Zum Beispiel, wenn

  • man dem Angehörigen gesagt hat, dass man die Kosten zahlt
  • man der Erbe ist
  • man Unterhalt zahlen muss, auch als der Verstorbene noch gelebt hat

Wenn Sie also die Kosten für die Beerdigung zahlen müssen,
diese Kosten aber zu hoch sind,
dann können Sie beim Kreis Lippe Hilfe bekommen.

Sie müssen einen Antrag beim Sozial-Amt stellen.
Den Antrag müssen Sie spätestens
einen Monat nach der Beerdigung stellen.

Das Formular finden Sie auf dieser Seite:
Klicken Sie hier,
dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Wie viele Hilfen bekommt man?

Folgende Kosten können vom Kreis Lippe übernommen werden:

  • Die Kosten für die Beerdigung.
    Die Beerdigung muss einfach, aber würdig sein.
  • Die Kosten für die Verwaltung vom Friedhof.
  • Die Kosten für ein Reihen-Grab.
  • Weitere Kosten. Über diese Kosten müssen Sie persönlich mit dem Kreis Lippe sprechen.

Diese Kosten werden nicht vom Kreis Lippe übernommen:

  • Kosten für Kränze.
  • Kosten für Trauer-Karten.
  • Kosten für Zeitungs-Anzeigen.
  • Kosten für Bewirtung.

Ihre Ansprech-Partner in der Kreis-Verwaltung

Klicken Sie hier, dann kommen Sie auf die richtige Seite: .

Fach-Stelle Behinderte Menschen im Beruf

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Menschen mit Behinderung sollen gut und sicher arbeiten.
Wir sind für Menschen da, die arbeiten.
Oder die bald arbeiten möchten.

Was macht die Fach-Stelle für behinderte Menschen im Beruf?

Wir helfen Schwerbehinderten im Beruf.
So können schwerbehinderte Menschen gut und sicher arbeiten.

Wer ist schwerbehindert?

Der Grad der Behinderung steht auf dem Schwerbehinderten-Ausweis.
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 sind schwerbehindert.
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf besondere Hilfe im Beruf.

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 können einen Antrag stellen.
Es heißt: Antrag auf Gleichstellung

Stellen Sie den Antrag auf Gleichstellung beim Kreis Lippe.
Dann haben Sie auch Anspruch auf Hilfe.

. Dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Für wen sind wir da?

Wir sind für viele Menschen da:

  • Menschen mit einer Schwerbehinderung
  • Gleichgestellte Menschen
  • Vertrauens-Personen
  • Arbeit-Geber. Arbeit-Geber ist ein schweres Wort. Man sagt auch: Chef.
  • Betriebs-Räte und Schwerbehinderten-Vertreter: Betriebs-Räte und
    Schwerbehinderten-Vertreter sind Ihre Kollegen.
    Sie achten auf die Rechte von allen Kollegen im Betrieb.

Sind Sie Arbeit-Geber?
Möchten Sie einen Menschen mit Behinderung einstellen?
Aber Sie haben viele Fragen?
Wir sind auch für Sie da.

Welche Aufgaben haben wir?

Wir haben mehrere Aufgaben:

Wir beraten und betreuen Menschen mit Behinderung.
Das bedeutet: Wir sprechen mit Ihnen.
Wir hören genau hin: Was brauchen Sie?
Welche Schwierigkeiten gibt es am Arbeits-Platz?

Das möchten wir:
Ihr Arbeits-Platz soll ein guter und sicherer Ort sein.

Die technischen Hilfen:

Manchmal brauchen Menschen Hilfs-Mittel.
Ein Hilfs-Mittel ist ein nützliches Gerät.
Mit dem Hilfs-Mittel kann man Dinge machen.
Ohne Hilfs-Mittel kann man es nicht machen.

Zum Beispiel:
Frau Lohe ist blind.
Ihr Chef kauft eine Sprach-Ausgabe und eine Braille-Zeile.
Die Sprach-Ausgabe liest alles laut vor.
Auf der Braille-Zeile fühlt Frau Lohe die Buchstaben mit den Finger-Spitzen.
Jetzt kann Frau Lohe am Computer arbeiten.

Wir geben dem Chef Geld für Hilfs-Mittel.

Man sagt zu den Hilfs-Mitteln: Technische Hilfen.
Sie können technische Hilfen bei uns beantragen.
Wir beraten Sie auch über technische Hilfen.
Kommen Sie und sprechen Sie mit uns.

Der Schutz vor Kündigung

Manchmal gibt es bei der Arbeit Probleme.

Zum Beispiel:
Der Chef will nicht mehr mit Ihnen arbeiten.
Der Chef will Ihnen kündigen.
Kündigen bedeutet: Der Arbeits-Vertrag geht zu Ende.

Wir begleiten Sie bei einer Kündigung.

  • Wir sprechen mit Ihnen.
  • Wir sprechen mit dem Chef.
  • Und wir sprechen mit dem Betriebs-Rat und den Schwerbehinderten-Vertretern.

Wir müssen sagen: Die Kündigung ist ok.
Sonst kann der Chef Ihnen nicht kündigen.

So können Sie uns erreichen:

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Das ist die Telefonnummer: 052 31 62 77 555

Das ist die E-Mail-Adresse: schwrbhndrtnnglgnhtnkrs-lppd.

Das ist die Internetseite:

Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)

Gesundheitsamt des Kreises Lippe

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?

Das sind die wichtigsten Aufgaben:

  • Wir beraten und klären auf über Krankheiten beim Menschen, die sehr ansteckend sind.
  • Wir passen auf, dass keine Krankheiten entstehen.
  • Das nennt man Vorsorge.
  • Wir wollen verhindern, dass viele Menschen krank werden.

Warum hat der Kreis Lippe diese Aufgaben?

Im Gesetz steht,
dass alle Bürger vor Krankheiten
geschützt werden sollen.
Diese Aufgabe macht das Gesundheits-Amt.
Diese Aufgabe nennt man auch den Infektions-Schutz.

Das Gesetz dazu heißt:
Infektions-Schutz-Gesetz.
Das ist die Abkürzung: IfSG.

Deswegen sorgt das Gesundheits-Amt dafür, dass keine sehr ansteckenden Krankheiten entstehen oder dass viele Menschen krank werden.

Alle Ärzte und Ämter aus dem Kreis
müssen dem Gesundheits-Amt sagen,
wenn es neue oder sehr ansteckende Krankheiten gibt.

Viele Informationen zu sehr ansteckenden Krankheiten
gibt es auch auf den Seiten vom Robert-Koch-Institut.
Wenn Sie diese Informationen (in schwerer Sprache) lesen wollen,
dann klicken Sie hier: Robert-Koch-Institut

Mehr Informationen zu den Aufgaben

Das Gesundheits-Amt hat noch viel mehr Aufgaben.
Hier finden Sie deswegen
noch mehr Informationen zum Gesundheits-Amt und den Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Die Ärzte im Gesundheits-Amt
  • Das saubere Wasser zum Baden
  • Für Menschen, die mit Lebens-Mitteln arbeiten
  • Gesundheit in allen Behörden und Einrichtungen, Schulen und Krankenhäusern
  • Informationen über den Schutz vor Krankheiten
  • Die Kinder-Ärzte und die Jugend-Ärzte
  • Hilfen für Menschen mit psychischen Krankheiten
  • Das saubere Wasser zum Trinken

Wenn Sie Informationen nur über eine von diesen Aufgaben lesen wollen,
dann klicken Sie auf diese Zeile.

Wenn Sie alle Informationen lesen wollen,
lesen Sie einfach unten weiter.

Die Ärzte im Gesundheits-Amt

Im Gesundheits-Amt arbeiten Ärzte. Man nennt sie Amts-Ärzte.
Sie untersuchen die Menschen zum Beispiel:

  • wenn die Untersuchung im Gesetz vorgeschrieben ist oder
  • wenn eine Behörde eine Untersuchung will.

Die Amts-Ärzte schreiben auch Berichte für Kranken-Häuser oder sagen,
ob eine Person eine bestimmte Arbeit machen kann.

Die Amts-Ärzte haben aber auch noch viele andere Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Sie untersuchen Personen, die in ihrem Land verfolgt werden
    und nun bei uns in Deutschland leben wollen.
  • Sie untersuchen auch Personen,
    die ihren Führerschein abgeben mussten
    und nun wieder haben wollen,
  • oder sie untersuchen Menschen,
    die Fahr-Lehrer werden wollen.
  • Sie untersuchen auch Menschen,
    ob diese ins Gefängnis kommen können.

Die Untersuchung beim Amts-Arzt

Wenn Sie zu einer Untersuchung beim Amts-Arzt gehen müssen,
bringen Sie bitte mit:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Das Schreiben, in dem diese Untersuchung steht
  • Medizinische Unterlagen von Ihnen
  • Die Untersuchung kann Geld kosten,
    bringen Sie deshalb etwas Geld mit.

Wichtig:
Bitte machen Sie einen Termin aus,
bevor Sie zu uns kommen wollen!


Sie können uns gerne anrufen.
Wir sagen Ihnen dann,
was Sie mitbringen müssen.

Zum Beispiel:
Wie viel Geld die Untersuchung kostet,
oder wann Sie zu uns kommen können.

Hier stehen die Adresse, die Telefon-Nummer
und die E-Mail-Adresse des Gesundheits-Amts: .

Hier stehen die Öffnungs-Zeiten
des Gesundheits-Amts: .

Das Gebäude ist barriere-Frei!
Das heißt: für Rollstuhl-Fahrer gibt es einen Aufzug
und eine barriere-Freie Toilette.

Das saubere Wasser zum Baden

Wenn das Wasser zum Baden nicht sauber ist,
kann man auch krank werden.
Deswegen schaut das Gesundheits-Amt nach diesem Wasser.

Zum Beispiel:

  • Im Frei-Bad
  • Im Hallen-Bad
  • In den Seen und in anderen Gewässern,
    in denen man baden darf.

Das Gesundheits-Amt untersucht das Wasser.
Zuerst schaut das Gesundheits-Amt, ob das Wasser dreckig ist,
zum Beispiel, ob Öl oder Wasch-Mittel im Wasser ist.

Das Gesundheits-Amt nimmt auch etwas Wasser mit
und untersucht es im Labor.
Es können auch Sachen oder Gegenstände im Wasser sein,
die die Menschen verletzen.

Sie haben noch Fragen zu dem Wasser
in unserem Kreis?

Zum Beispiel:

  • Kann ich hier gut und sicher baden oder schwimmen?
  • Ist das Wasser sauber?


Wenn Sie noch mehr über unsere Bäder und die Sauberkeit wissen wollen,
dann klicken Sie auf diese Zeilen.
Achtung: Die Informationen sind in schwerer Sprache:

Für Menschen, die mit Lebens-Mitteln arbeiten

Alle Menschen, die mit Lebens-Mitteln arbeiten,
müssen bestimmte Regeln kennen.

Warum gibt es diese Regeln?
Wenn man anfängt mit Lebens-Mitteln zu arbeiten,
muss man bestimmte Regeln kennen.

Denn bei der Arbeit mit Lebens-Mitteln,
muss man vorsichtig sein.
Man kann selber krank werden
oder andere Menschen werden krank,
die von diesen Lebens-Mitteln essen.

Deswegen gibt es Regeln.
Diese Regeln heißen: Erst-Belehrung

Man bekommt sie beim Gesundheits-Amt.
Bevor man mit den Lebens-Mitteln anfängt zu arbeiten,
muss jede Person diese Regeln einmal
selber in einem Vortrag gehört haben
oder im Internet mit gemacht haben.

Alle Personen, die gesund sind,
können diese Erst-Belehrung mitmachen.

Was steht in diesen Regeln?
In diesen Regeln steht zum Beispiel:

  • Wer darf mit Lebens-Mitteln arbeiten?
  • Was muss man genau wissen, wenn man mit Lebens-Mitteln arbeitet?
  • Bei welchen Lebens-Mitteln muss man besonders aufpassen?

Die Erst-Belehrung müssen alle Personen machen,
die mit Lebens-Mitteln arbeiten.
Auch wenn sie für diese Arbeit kein Geld bekommen.

Für Personen, die eine Firma mit Lebens-Mitteln haben,
gibt es noch mehr Regeln.
Auch diese Regeln bekommt man beim Gesundheits-Amt.

Wie bekommt man eine Erst-Belehrung?
Sie können die Erst-Belehrung im Internet machen.
Das nennt man eine Online-Schulung.

Sie wollen wissen, wie das geht?
Dann schauen Sie hier (Achtung: Dieser Text ist in schwerer Sprache):
Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmitteln/Verfahrensablauf

Hier geht es zur Anmeldung der Online-Schulung
(Achtung: Die Seite ist in schwerer Sprache).

Nach der Online-Schulung bekommen Sie eine E-Mail.

Die E-Mail hat ein Schreiben als Anhang.

Das ist eine Bescheinigung,
dass Sie diese Regeln nun kennen.

Die Bescheinigung für die Erst-Belehrung kostet 25 Euro.
Diese Bescheinigung ist wichtig.

Ohne diese Bescheinigung dürfen Sie nicht anfangen zu arbeiten.

Man muss die Erst-Belehrung alle 2 Jahre wieder machen.

Wenn Sie Fragen haben oder Informationen dazu haben möchten,
dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Hier finden Sie unsere Adresse und E-Mail-Adresse: .

Hier finden Sie unsere Öffnungs-Zeiten: .

Das Gebäude ist barriere-Frei!
Das heißt: für Rollstuhl-Fahrer gibt es einen Aufzug und eine barriere-Freie Toilette.

Gesundheit in allen Behörden und Einrichtungen, Schulen und Kranken-Häusern

Das Gesundheits-Amt hat noch eine Aufgabe.

Es muss für die Gesundheit in den Behörden und vielen Einrichtungen sorgen.
Zum Beispiel:

  • in Schulen,
  • in Kranken-Häusern,
  • in Kinder-Tagesstätten,
  • in Alten- und Pflege-Heimen,
  • in Gemeinschafts- und Obdachlosen-Unterkünften,
  • in Piercing- und Tätowier-Studios,
  • in Fuß-Pflege- und Kosmetik-Studios, in Sonnen-Studios,
  • und auf Camping-Plätzen.

In allen diesen Einrichtungen
muss das Gesundheits-Amt prüfen,
ob alle Regeln für die Gesundheit eingehalten werden.

Zum Beispiel:
Es müssen alle Räume sauber sein,
in denen Menschen sind.

Das Gesundheits-Amt macht auch Beratungen für die Personen,
die für diese Einrichtungen verantwortlich sind.

Besondere Hinweise:

Multi-Resistente Erreger

Multi-Resistente Erreger sind Bakterien oder Viren,
die besonders krank machen,
weil sie besonders stark sind.
Es gibt nur sehr wenige oder gar keine Medikamente,
gegen diese Bakterien oder Viren.
Deshalb sind sie sehr gefährlich.

Man kann helfen,
dass solche Erreger nicht entstehen
oder sich verbreiten.

Ganz besonders, wenn man eine Behörde leitet
oder eine andere Einrichtung.

Dann bekommt man ein Papier.
Man nennt das ein Siegel.
Dieses Siegel bekommt man beim Kreis Lippe.

Hier gibt es noch mehr Informationen über das Siegel
(Achtung: Diese Seite ist in schwerer Sprache):
Seite von MRE OWL

Sauberkeit in bestimmten Einrichtungen

In einigen Einrichtungen muss man
besonders auf die Sauberkeit achten.

Zum Beispiel:

  • in Heilpraktiker-Studios,
  • in Tattoo- oder Piercing-Studios
  • oder in Kosmetik-Studios.

Alle Personen,
die in diesen oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten,
müssen aufpassen.

Wenn sie bei der Arbeit
mit der Haut von Personen arbeiten,
dann müssen sie natürlich
ganz besonders aufpassen.

In diesen Einrichtungen müssen immer Regeln beachtet werden
(Achtung: Die Hygiene-Verordnung ist in schwerer Sprache):
Hygiene-Verordnung.

Noch weitere Informationen über die Sauberkeit in Einrichtungen
oder Beispiele, wie man auf Sauberkeit achten kann,
gibt es hier
(Achtung: Die Informationen sind in schwerer Sprache):
Seite vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen.

Informationen über den Schutz vor Krankheiten

Das Gesundheits-Amt hat auch die Aufgabe,
Menschen vor sehr ansteckenden Krankheiten zu schützen.

Das Gesundheits-Amt muss alle Menschen
aufklären und beraten.

Zum Beispiel:

  • wie man sehr ansteckende Krankheiten
    schon früh erkennen kann oder
  • wie sich die Krankheiten nicht weiter verbreiten.

Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Infektions-Schutz-Gesetz.
Das ist die Abkürzung für das Gesetz: IfSG.
Nach diesem Gesetz müssen einige Krankheiten
dem Gesundheits-Amt gemeldet werden,
weil sie sehr ansteckend sind.

Das heißt:
Die Ärzte müssen dem Gesundheits-Amt Bescheid sagen,
wenn sie von einer sehr ansteckenden Krankheit erfahren haben.
Diese Krankheiten nennt man auch melde-Pflichtige Krankheiten.

Diese sehr ansteckenden Krankheiten
müssen dem Gesundheits-Amt gemeldet werden.

Diese Meldung machen meistens die Ärzte.
Oder eine Meldung kommt aus einem Labor oder aus einem anderen Amt,
die diese sehr ansteckenden Krankheiten untersuchen.
Noch mehr Informationen in schwerer Sprache dazu gibt es hier: Robert-Koch-Institut.

Informationen zu Masern und zum Masern-Schutz-Gesetz

Es gibt eine sehr ansteckende Krankheit.
Sie heißt: Masern.
Vor allem bei Kindern kommt diese Krankheit häufig vor.
Zum Schutz gegen Masern gibt es viele Fragen.

Das Bundes-Gesundheits-Ministerium hat dazu
Antworten in schwerer Sprache zusammengestellt.
Für Informationen klicken Sie hier:
FAQ zum Masernschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums

Die Kinder-Ärzte und Jugend-Ärzte

Im Gesundheits-Amt arbeiten auch Kinder- und Jugend-Ärzte.
Diese Ärzte beraten und begleiten Eltern,
damit alle Kinder gesund aufwachsen.

Das Gesundheits-Amt berät zum Beispiel:

  • zum Impfen oder
  • zum Essen und Trinken für Kinder.

Es gibt auch
Untersuchungen zur Einschulung.
Das heißt, das Gesundheits-Amt sagt,
ab wann das Kind am besten
in die Schule gehen kann.

Manchmal macht das Gesundheits-Amt auch
Gutachten für Kinder,
die besonders gefördert werden sollen oder
als Klein-Kind Hilfe brauchen.

Mehr Informationen in schwerer Sprache gibt es hier:

Unser sauberes Wasser zum Trinken

Ohne sauberes Wasser können wir nicht leben.
Auch das Trinken von Wasser ist sehr wichtig für uns Menschen.
Ist das Wasser nicht sauber,
werden wir krank.
Genauso wie die Natur brauchen die Menschen Wasser zum Leben.

Trink-Wasser ist für uns das wichtigste Lebens-Mittel.
Für unser Trink-Wasser aus unserem Kreis
sind einige Unternehmen verantwortlich.
Sie heißen: Wasser-Versorgungs-Unternehmen.
Sie sorgen dafür,
dass unser Wasser immer sauber bleibt
und alle Bürger das Wasser trinken können.

Es gibt auch einige Menschen in unserem Kreis,
die ihren eigenen Brunnen und eigenes Trink-Wasser haben.

Das Gesundheits-Amt muss überall prüfen,
ob das Wasser sauber ist und
ob es auch solange sauber bleibt,
bis die Menschen es trinken.

Deshalb überwacht das Gesundheits-Amt
die Wasser-Versorgungs-Unternehmen,
und alle Wasser-Anlagen.

Das Gesundheits-Amt macht auch Beratung
für die Wasser-Versorgungs-Unternehmen.
Seit dem 24.06.2023 gibt es die neuen Regeln für unser Trink-Wasser.
Diese Regeln heißen: Trink-Wasser-Verordnung
Das ist die Abkürzung: TrinkwV.

Hier gibt es noch .
Dieser Text ist in Alltags-Sprache.
Bitte melden Sie sich bei uns,
wenn Sie dazu nähere Informationen oder eine Beratung brauchen.

Unsere Adresse und E-Mail-Adresse finden Sie unter: .

Unsere Öffnungs-Zeiten finden Sie unter: .

Das Gebäude ist barriere-Frei!
Das heißt: für Rollstuhl-Fahrer gibt es einen Aufzug und eine barriere-Freie Toilette.

Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung

Was ist eine Erwerbs-Minderung?

Erwerbs-Minderung bedeutet:
Jemand kann nicht gut auf dem öffentlichen Arbeits-Markt arbeiten.
Und hat zu wenig Geld zum Leben.
Zum Beispiel:

  • weil man eine lange Zeit krank ist.
    Länger als 6 Monate.
  • weil man eine Behinderung hat.

Was ist eine Grund-Sicherung?

Grund-Sicherung bedeutet: Man bekommt Geld zum Leben.
Menschen im Rentenalter
können eine Grund-Sicherung bekommen,
wenn sie zu wenig Geld zum Leben haben.

Menschen mit einer Erwerbs-Minderung
können eine Grund-Sicherung bekommen:

  • Wenn sie älter als 18 Jahre alt sind.
  • wenn sie in einer Werkstatt
    für Menschen mit Behinderung arbeiten.
  • wenn sie zu wenig Geld zum Leben haben.

Das gehört zur Grund-Sicherung

Regel-Leistungen
Regel-Leistungen heißt:
Man bekommt Geld.
Von dem Geld kann man zum Beispiel:

  • sein Essen bezahlen.
  • seine Miete bezahlen.
  • seine Heiz-Kosten bezahlen.

Mehr-Bedarfe
Manchmal hat man zu wenig Geld.
Zum Beispiel:

  • weil man schwanger ist.
    Und neue Kleidung braucht.
  • weil man alleine mit seinem Kind lebt.

Dann kann man Geld beantragen.

Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen bekommt man,
wenn man zum Beispiel:

  • das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht.

Dann bekommt man einmal Geld.
Von dem Geld kann man sich Möbel kaufen.

Wie lange bekomment man die Grund-Sicherung?

Man bekommt die Grund-Sicherung immer für ein Jahr.
Vielleicht braucht man die Grund-Sicherung länger.
Dann muss man nach einem Jahr einen neuen Antrag stellen.

Wo muss man die Grund-Sicherung beantragen?

Die Grund-Sicherung muss man beim Kreis Lippe beantragen.
Der Kreis Lippe schaut:
ob jemand ein Recht auf die Grund-Sicherung hat.
Und wie viel Grund-Sicherung jemand bekommt.

Wenn man kein Recht auf die Grund-Sicherung hat:
muss man sich beim Sozial-Amt in seinem Wohnort melden.

Wie stellt man den Antrag?

Für den Antrag für das Grund-Einkommen muss man einige Formulare ausfüllen.

Wenn man die Grund-Sicherung zum 1. Mal beantragt.
Dann muss man diese Formulare ausfüllen:

  • Grund-Sicherungs-Antrag
  • Miet-Bescheinigung
    Die Miet-Bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen.
    Darin steht: Wie viel Miete Sie für Ihre Wohnung bezahlen.

Wenn man die Grund-Sicherung verlängern möchte.
Dann muss man diese Formulare ausfüllen:

  • Nach-Prüfung für die Weiter-Gewährung
  • Miet-Bescheinigung
    Die Miet-Bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen.
    Darin steht: Wie viel Miete Sie für Ihre Wohnung bezahlen.

Die Formulare finden Sie auf dieser Seite:
Klicken Sie hier,
dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Außerdem brauchen wir:
einen Einkommens-Nachweis
Das kann sein:
die Gehalts-Abrechnung vom Arbeit-Geber.

Grund-Sicherung für besondere Wohn-Formen

Es gibt auch eine Grund-Sicherung für Menschen,
die in einer Einrichtung
für Menschen mit Behinderung leben.
Wir sagen dazu:
Grund-Sicherung für besondere Wohn-Formen.

Für Menschen aus besonderen Wohn-Formen,
gibt es extra Formulare.

Die Formulare heißen:

  • Grund-Sicherungs-Antrag für besondere Wohn-Formen
  • Miet-Bescheinigung für besondere Wohn-Formen

Die Formulare finden Sie auf dieser Seite:
Klicken Sie hier,
dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Außerdem brauchen wir:
einen Einkommens-Nachweis
Das kann sein:
die Gehalts-Abrechnung von seinem Arbeit-Geber.

Haben Sie Fragen? Ihre Ansprech-Partner in der Kreis-Verwaltung

Klicken Sie hier, dann kommen Sie auf die richtige Seite: .

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Hilfen für psychisch kranke Menschen

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Das sind wir:

Wir sind der Sozial-Psychiatrische Dienst vom Kreis Lippe.
Sozial-Psychiatrisch ist ein schweres Wort.
Man spricht es so: Sozial-Psücha-Trisch.
Ein anderes Wort für sozial ist: Gemeinschaft.
Ein anderes Wort für Psyche ist: Seele.
Bei uns arbeiten Männer und Frauen.

Wir helfen Ihnen:

Manchmal erleben Menschen schwere Zeiten.
Zum Beispiel gibt es:

  • seelische Probleme
  • Sucht nach:
    Alkohol
    Tabletten
    oder Drogen
  • seelische Krankheiten 
  • Krankheiten, die mit dem Alter zu tun haben

Dann können wir Ihnen helfen.
Wir kennen uns gut aus mit diesen Problemen.
Und können Ihnen gut helfen.

Das sind unsere Aufgaben:

Wir beraten erwachsene Menschen mit seelischen Problemen.
Und wir beraten Ihre Familie und Freunde.

Das heißt:
Wir führen Gespräche mit Ihnen.
Sie können in unsere Beratungs-Stelle kommen.
Wenn das nicht geht:
kommen wir zu Ihnen in die Klinik
oder zu Ihnen nach Hause.
Dann sprechen wir mit Ihnen über Ihre Probleme.
Wir suchen mit Ihnen nach einer guten Lösung.

Es gibt eine Ärztin für seelische Krankheiten.
Die Ärztin kann zum Gespräch dazukommen.
Wenn Sie das möchten.

Es gibt auch Gruppen-Treffen.
In den Gruppen-Treffen lernen wir uns kennen.
Wir können Zeit zusammen verbringen.
Wir unternehmen etwas.

Ein Fach-Arzt für seelische Krankheiten kann mit Ihnen sprechen.
Er stellt eine Diagnose.
Diagnose ist ein schweres Wort.
Es bedeutet: eine Krankheit erkennen.

Wir helfen Ihnen zum Beispiel:

  • wenn Sie eine besondere Behandlung brauchen.
  • wenn Sie eine Reha brauchen.
  • wenn Sie mit einem Gericht zu tun haben.
  • wenn Sie mit der Polizei zu tun haben.
  • wenn Sie mit dem Ordnungs-Amt zu tun haben.
  • wenn Sie Streit mit anderen Menschen haben.
  • wenn Sie Probleme am Arbeits-Platz haben.

Wir sind für Sie da:

  • wenn Ihre Therapie zu Ende ist.
  • wenn Sie aus dem Krankenhaus kommen.

Das ist uns wichtig:

  • Niemand erfährt, was wir besprechen. Wir haben Schweige-Pflicht.
  • Sie müssen nichts bezahlen. Alle Gespräche sind kostenfrei.
  • Sie brauchen keine Überweisung oder Karte von der Kranken-Kasse.

Hier arbeiten wir:

Sie finden uns in:

  • Augustdorf
  • Bad Salzuflen
  • Barntrup
  • Blomberg
  • Detmold
  • Dörentrup
  • Extertal
  • Horn- Bad Meinberg
  • Kalletal
  • Lage
  • Lemgo
  • Leopoldshöhe
  • Lügde
  • Oerlinghausen
  • Schieder-Schwalenberg
  • Schlangen

So erreichen Sie uns:

Haben Sie Fragen?
Oder möchten Sie einen Termin haben?

Dann melden Sie sich bei uns.
.
Dann kommen Sie auf die richtige Seite.

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Hilfe zur Pflege

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Bei der Pflege können Sie Geld bekommen. Das nennt man Hilfe zur Pflege.
Diese Hilfe können Sie bekommen, wenn

  • Sie krank sind und sich nicht mehr selber pflegen können und
  • deshalb Hilfe von einer anderen Person brauchen, entweder zuhause oder
    im Wohn-Heim und
  • wenn Sie nicht genug Geld für diese Pflege haben.

Wenn Sie eine solche Pflege brauchen und nicht genug Geld haben, können Sie manchmal Unterstützung vom Kreis Lippe bekommen.

Hier bekommen Sie weitere Informationen in einfacher Sprache. Klicken Sie auf die Überschrift, dann klappt sich der Text dazu auf.

Welche Hilfen gibt es? (Kurzbeschreibung)

Manchmal kann man vom Kreis Lippe Geld für die Pflege bekommen.

Das nennt man Hilfe zur Pflege. Hier ist ein kurzer Überblick:

  1. Zuerst muss man unterscheiden:
    • Es gibt die Pflege für Menschen, die zuhause leben = das nennt man die ambulante Pflege.
    • Es gibt die Pflege für Menschen, die nur manchmal in einer Einrichtung leben = das nennt man die teil-stationäre Pflege.
    • Es gibt die Pflege für Menschen, die immer in einer Einrichtung leben = das nennt man die voll-stationäre Pflege.
  2. Hilfe zur Pflege kann man bekommen,
    • wenn man alleine lebt und nicht mehr als 10.000 Euro hat oder
    • man mit einer anderen Person zusammen lebt und nicht mehr als 20.000 Euro hat.
    • wenn man pflege-bedürftig ist. Das stellt der Medizinische Dienst der Kranken-Kasse (MDK) fest.
  3. Man muss zuerst bei der Pflege-Kasse Geld beantragen.

  4. Wenn man kein Geld von der Pflege-Kasse bekommt oder dieses Geld nicht ausreicht, dann kann man Hilfe zur Pflege bekommen.

Ausführliche Beschreibung

Die Hilfe zur Pflege zuhause und in einer Einrichtung, in der man immer lebt

Man kann Hilfe zur Pflege bekommen, wenn man zuhause lebt oder immer in einer Einrichtung lebt, zum Beispiel in einem Wohn-Heim.
Das steht im Gesetz, dieses Gesetz heißt: Sozial-Gesetzbuch 12 oder abgekürzt: SGB XII.

Wichtig: Für die Hilfe zur Pflege müssen Sie wissen:

Die Hilfe zur Pflege können Sie immer nur bekommen,

  • wenn Sie selber nicht genug Geld haben oder
  • wenn Sie kein Geld von einem anderen Amt oder einer Behörde bekommen, zum Beispiel von der Pflege-Kasse oder der Kranken-Kasse oder
  • wenn Sie auch von einer anderen Person kein Geld bekommen, zum Beispiel für ihren Unterhalt zum Leben.

Wann hat man nicht genug Geld?
Wenn Sie alleine leben und nicht mehr als 10.000 Euro haben, können Sie Hilfe zur Pflege bekommen.

Wenn Sie mit einer anderen Person zusammen-leben, zum Beispiel als Eheleute, und nicht mehr als 20.000 Euro haben, können Hilfe zur Pflege bekommen.

Deswegen bekommt man zum Beispiel auch keine Hilfe, wenn

  • man ein Haus oder ein Grundstück hat oder
  • man wertvollen Schmuck oder Kunst-Gegenstände hat oder
  • man von einer anderen Person Geld bekommt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Hilfe zur Pflege bekommen, gibt es bei uns Informationen.

Klicken Sie auf den Link, dann finden Sie die Ansprechpersonen, an die Sie sich wenden können:

Die Hilfe zur Pflege und die Pflege-Versicherung

Seit Januar 2017 gibt es ein neues Gesetz zur Pflege-Versicherung. Dieses Gesetz steht im Sozial-Gesetzbuch 11 oder abgekürzt SGB XI. In diesem Gesetz gibt es einige neue Regeln.

Zum Beispiel:

  • Wann ist man pflege-bedürftig?
  • Welche Pflege-Grade (1 bis 5) gibt es?
  • Wie werden diese Pflege-Grade festgestellt?
  • Wie viel Geld darf man haben?

Die Hilfe zur Pflege kann man auch nur dann bekommen, wenn man vielleicht nicht pflege-versichert ist und nicht genug Geld hat.

Dasselbe gilt auch in der Sozial-Hilfe: Man bekommt erst Unterstützung durch die Sozial-Hilfe, wenn man nicht genug Geld hat und auch kein Geld von anderen Behörden oder Personen bekommt.

Die Pflege zuhause geht immer vor.

Das heißt: Bei der Hilfe zur Pflege muss man immer diese Reihenfolge beachten:

  1. Zuerst kann man Hilfe bei der Pflege zuhause bekommen, das ist die ambulante Pflege.
  2. Wenn diese Pflege nicht möglich ist, dann kann man Hilfe bei der Pflege in einer Einrichtung bekommen, in der man nur zeit-Weise ist. Das ist die teil-stationäre Pflege, zum Beispiel die Tages-Pflege.
  3. Erst wenn diese beiden Arten der Pflege nicht möglich sind, kann man Hilfe bei der voll-stationären Pflege bekommen. Bei dieser Pflege wohnt man immer in der Einrichtung, das ist dann eine Pflege-Einrichtung.

Welche Hilfen gibt es bei der Pflege zuhause?

Bei Personen mit einem Pflege-Grad 2 bis 5 gibt es diese Hilfen:

  • das Pflege-Geld
  • die Pflege-Sachleistung
  • einen Geld-Betrag, damit sich die Pflege-Person frei nehmen kann
  • die Verhinderungs-Pflege
  • das Pflege-Hilfsmittel
  • eine Verbesserung des Wohn-Umfeldes
  • Geld für die Pflege-Person im Alter

Bei Personen mit einem Pflege-Grad 1 kann es diese Hilfen geben:

  • die Pflege-Hilfsmittel
  • eine Verbesserung des Wohn-Umfeldes
  • einen Geld-Betrag, um die Pflege-Person zu entlasten

Wichtig:
Zuerst muss man immer einen Antrag an die Pflege-Kasse stellen, wenn man Unterstützung haben möchte.

Erst wenn man kein Geld von der Pflege-Kasse bekommt oder dieses Geld nicht ausreicht, kann man Hilfe zur Pflege bekommen.

Die Tages-Pflege und die Nacht-Pflege

Manchmal kann es sein, dass eine Person nicht nur zuhause gepflegt werden kann.
Dann muss diese Person manchmal am Tag (Tages-Pflege) oder in der Nacht (Nacht-Pflege) in einer Einrichtung gepflegt werden. Das ist die teil-Stationäre Pflege.
Dafür kann man Hilfe bekommen.

Diese Hilfe gibt es aber nur,

  • wenn es keine andere Hilfe gibt und
  • wenn das Geld von der Pflege-Kasse nicht ausreicht und 
  • die Person selber nicht genug Geld hat.

Die Kurzzeit-Pflege und die Verhinderungs-Pflege

Wenn eine Person für eine kurze Zeit nicht zuhause gepflegt werden kann, dann kann diese Person auch in einer Einrichtung gepflegt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Angehöriger im Urlaub ist, der die Person sonst pflegt. Das nennt man die Kurzzeit-Pflege oder die Verhinderungs-Pflege.

Die Pflege-Kasse zahlt bei dieser Pflege nicht alles, zum Beispiel für das Wohnen und das Essen. Die Person, die gepflegt wird, muss das oft selber zahlen.

Dann kann die Person, die gepflegt wird, manchmal Geld vom Sozial-Amt bekommen.

Die ambulante Pflege-Wohn-Gemeinschaft

In einer Pflege-Wohn-Gemeinschaft wohnen mehrere Personen zusammen, die gepflegt werden müssen und die einen Pflege-Grad haben. Sie müssen mindestens den Pflege-Grad 2 haben.

In diesen Wohn-Gemeinschaften müssen die Bewohner Geld zahlen:

  • für die Miete,
  • für die Betreuung und
  • für die Pflege.

Die Pflege-Kasse zahlt meistens nur das Geld für die Pflege. Alle anderen Kosten muss die Person, die gepflegt wird, selber zahlen. Manchmal bekommt diese Person dann Unterstützung über die Sozial-Hilfe.

Hier gibt es eine Liste der Pflege-Wohn-Gemeinschaften im Kreis Lippe: .

Die Hilfe bei der voll-stationären Pflege

Die Einrichtungen, in denen Personen immer gepflegt werden (voll-stationäre Pflege), haben verschiedene Preise. Sie können diese Preise bei den Einrichtungen aber nach-fragen.

Wenn eine pflege-bedürftige Person nur Pflege-Grad 1 hat, muss man sich fragen:

  • Muss diese Person, die gepflegt wird, wirklich in die voll-stationäre Pflege?
  • Oder gibt es eine andere Möglichkeit zur Pflege, vielleicht zuhause, das ist die ambulante Pflege?
  • Wie ist es mit dem Geld dieser Person?

Diese Fragen müssen immer mit dem Sozial-Amt besprochen werden, und immer bevor diese Person in die voll-stationäre Einrichtung kommt.

Das Geld bei einer voll-stationären Pflege wird immer für einen Tag gerechnet. Das ist der tägliche Pflege-Satz.

Der tägliche Pflege-Satz besteht aus

  • dem Geld, das durch die Pflege entsteht,
  • dem Geld für die Ausbildung zur Alten-Pflege, die jede Einrichtung zahlen muss,
  • dem Geld für das Wohnen,
  • dem Geld für das Essen und
  • den Investitions-Kosten: das ist zum Beispiel das Geld, das man für den Bau der Einrichtung braucht.

Mit der Einrichtung macht man einen Vertrag. Das Geld, das man zahlen muss, steht in dem Vertrag. Der Vertrag heißt: Wohn- und Betreuungs-Vertrag.

Wichtig:
Zuerst muss man immer einen Antrag an die Pflege-Kasse stellen, wenn man Hilfe zur Pflege haben möchte.

Erst wenn das Geld von der Pflege-Kasse nicht ausreicht, prüft das Sozial-Amt, ob man genug Geld hat oder Hilfe zur Pflege bekommen kann.

Das Sozial-Amt schaut genau, ob man genug Geld für die Pflege hat.

  • Wenn man alleine lebt, muss man meistens sein ganzes Geld, das man verdient, dafür nehmen und die Pflege davon bezahlen. Manchmal kann man etwas Geld vom Sozial-Amt bekommen. Man kann auch Geld für Kleidung vom Sozial-Amt bekommen.
  • Wenn man einen Ehe-Partner oder einen Lebens-Partner hat, der in einer Einrichtung wohnt, kann man etwas Geld für den eigenen Haushalt vom Sozial-Amt bekommen.

Das Pflege-Wohngeld

Lebt man immer in einer Einrichtung, muss man die sogenannten Investitions-Kosten bezahlen. Das ist das Geld, das zum Beispiel für den Bau einer Einrichtung gebraucht wird.

Für diese Investitions-Kosten gibt es das Pflege-Wohngeld.

Das heißt: Das Pflege-Wohngeld kann beantragt werden,

  • wenn man nicht genug eigenes Geld für das Wohn-Heim hat und
  • wenn man alleine lebt und nicht mehr als 10.000 Euro hat. 
  • Wenn man mit einer anderen Person zusammen-lebt, dann darf man nicht mehr als 15.000 Euro haben.

Beim Pflege-Wohngeld ist es egal, ob man Angehörige hat, die zum Beispiel Geld für den Unterhalt zahlen müssen.

Das Pflege-Wohngeld gibt es nur, wenn Sie schon in einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen wohnen oder den ersten Wohn-Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, bevor Sie in eine Einrichtung umziehen wollen.

Meistens beantragt die Einrichtung das Pflege-Wohngeld.

Mehr Informationen zum Pflege-Wohngeld finden Sie hier: .

Sie haben Fragen zur Sozial-Hilfe, zum Pflege-Wohngeld oder zum Unterhalt von Eltern?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen:

Wann bekommt man Hilfe zur Pflege? (Voraussetzungen)

Man bekommt Hilfe zur Pflege, wenn man

  • pflege-bedürftig ist und
  • einen Pflege-Grad hat und
  • man darf nicht viel Geld haben, zum Beispiel Geld auf einem Bank-Konto:
    Wenn man alleine lebt, darf man nicht mehr als 10.000 Euro haben,
    wenn man zusammen mit einer anderen Person lebt, darf man nicht mehr als 20.000 Euro haben.

Ab dem Pflege-Grad 2 kann man Geld für die Hilfe zur Pflege bekommen.

Beim Pflege-Grad 1 bekommt man:

  • einen kleinen Geld-Betrag, das ist der Entlastungs-Betrag
  • Pflege-Hilfsmittel
  • Hilfe fürs Wohnen

Wichtig:

Wenn man Geld aus der Rente bekommt, muss man dieses Geld auch angeben. Das Amt prüft dann, ob man trotzdem Hilfe zur Pflege bekommen kann.

Welche Unterlagen braucht man? (Erforderliche Unterlagen)

Wenn man Hilfe zur Pflege haben möchte, dann muss man einen Antrag stellen.
Dazu braucht man einige Unterlagen:

  • persönliche Unterlagen, zum Beispiel den Personal-Ausweis oder eine Melde-Bestätigung (Das ist ein Schreiben vom Rathaus mit der Adresse, wo man wohnt.),
  • eine Vollmacht, wenn man nicht selber den Antrag stellen kann oder ein Schreiben des Betreuers, der einem hilft,
  • das Schreiben der Pflege-Kasse mit dem Pflege-Grad,
  • das Schreiben des Medizinischen Diensts (MDK) über den Pflege-Grad,
  • alle ärztlichen Unterlagen,
  • Schreiben des Versorgungs-Amts, wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben oder den Schwer-Behinderten-Ausweis,
  • die Schreiben der Kranken-Kasse oder das Schreiben von der Pflege-Versicherung,
  • Unterlagen darüber, wie viel Geld Sie oder der Partner von ihnen bekommen oder welche Rente Sie oder ihr Partner bekommen oder das Schreiben vom Arbeits-Amt, wenn Sie Arbeits-Losen-Geld bekommen,
  • ein Schreiben und Papiere darüber, wie viel Geld Sie haben, zum Beispiel ein Spar-Buch von Ihnen, oder Papiere, wenn Sie ein Haus oder ein Grund-Stück haben
  • alle Unterlagen über wertvolle Geschenke, die Sie verschenkt haben oder wenn Sie zum Beispiel ein Haus verkauft haben,
  • alle Auszüge über ihre Bank-Konten aus den letzten 3 Monaten,
  • den Miet-Vertrag oder den Heim-Vertrag von dem Haus oder des Heims, in dem Sie wohnen.

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist bei jeder Person ganz verschieden.

Sie können sich an die Ansprechperson wenden: .

Formulare

Die Formulare gibt es nur in schwerer Sprache. Die Formulare können Sie herunterladen, wenn Sie hier klicken:

.

So kann man Hilfe zur Pflege bekommen (Verfahrensablauf)

Wenn Sie Hilfe zur Pflege haben wollen:

  • Rufen Sie bei uns an oder schreiben Sie uns einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax.
  • Schicken Sie uns die notwendigen Unterlagen. Wenn noch Unterlagen von Ihnen fehlen, dann sagen wir ihnen Bescheid.
  • Wenn alle Unterlagen da sind, dann bekommen Sie von uns einige Zeit später ein Schreiben.

Die Hilfe zur Pflege steht im Gesetz (Rechtsgrundlagen)

  • Im Sozial-Gesetzbuch 5, 11 und 12; das ist die Abkürzung: SGB V, XI und SGB XII
  • Im Alten- und Pflege-Gesetz von Nordrhein-Westfalen; das ist die Abkürzung: APG NRW (wenn Sie hier klicken, kommen Sie auf die Internetseite vom Alten- und Pflegesetz: APG NRW)
  • In der Verordnung zu dem Alten- und Pflege-Gesetz (APG DVO NRW) und im Sozial-Gesetzbuch 11 in Paragraf 8a (wenn Sie hier klicken, kommen Sie auf die Internetseite von der Verordnung zum Alten- und Pflege-Gesetz: APG DVO NRW)

Eckdaten: Bearbeitungsfrist, Kosten und Ansprechpersonen

Frist: Ab wann bekommen Sie Hilfe?
Erst wenn Sie uns Bescheid gesagt haben, können Sie von uns die Hilfe zur Pflege bekommen.

Kosten: Müssen Sie Geld für die Hilfe zur Pflege bezahlen?
Für die Hilfe zur Pflege müssen Sie kein Geld bezahlen.

Wer sind die Ansprechpersonen für die Hilfe zur Pflege?
Hier bekommen Sie Informationen von uns: Link zu den

Der Text in einfacher Sprache ist von:

Agentur für Leichte Sprache, 2022
Flurstraße 16
85646 Anzing

E-Mail: nfls-srvcrg

Internet: www.als-service.org

Menschen mit Behinderung

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Im Kreis Lippe leben viele Menschen mit Behinderung.

Der Kreis Lippe möchte:
Menschen mit einer Behinderung bestimmen über ihr Leben selbst.
Und Menschen mit Behinderung nehmen voll am Leben teil.

Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung entscheiden selbst: Ich lebe in einer Wohn-Gruppe.

Oder:
Ich lebe in der eigenen Wohnung.

Man sagt dazu auch: Selbstbestimmt leben.
Es gibt in Lippe viele Hilfen.
So können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben.

Kontakt

Sie können uns anrufen:
Telefon-Nummer: 05231/62 77 555

Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: schwrbhndrtnnglgnhtnkrs-lppd.

Sie können uns schreiben.
Die Adresse ist:
Abteilung Schwerbehinderten-Angelegenheiten
Kreishaus
Felix Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)

Park-Ausweis für Schwerbehinderte

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Für wen ist der EU Park-Ausweis?

Der EU Park-Ausweis ist für Menschen
mit einem Schwerbehinderten-Ausweis.
Darin muss stehen:

  • Außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
    Merk-Zeichen: aG

Oder:

  • Blindheit
    Merk-Zeichen: Bl

Und der Park-Ausweis ist für Menschen mit:

  • einer Amelie auf beiden Seiten:
    Das heißt: beide Arme fehlen

Oder:

  • einer Phokomelie auf beiden Seiten:
    Zum Beispiel:
    Die Hände sitzen direkt an der Schulter.
    Oder die Füße sitzen direkt an der Hüfte.

Wo darf ich mit dem EU Park-Ausweis parken?

Mit dem EU Park-Ausweis dürfen Sie kostenfrei parken:

  • auf Behinderten-Parkplätzen
  • auf Parkplätzen mit eingeschränktem Halte-Verbot
    Dort dürfen Sie bis zu 3 Stunden parken.
  • auf allen Parkplätzen mit Parkschein-Automaten
  • auf manchen Parkplätzen dürfen Sie
    mit dem Park-Ausweis länger parken,
    als Menschen ohne Park-Ausweis.

Was ist besonders an dem EU Park-Ausweis?

Der EU Park-Ausweis ist in allen Ländern gültig,
die zur europäischen Union gehören.
Und in manchen anderen Ländern.

Rufen Sie uns gerne an.
Wir sagen Ihnen: in welchen Ländern der EU Park-Ausweis
gültig ist.

Wo kann ich den EU Park-Ausweis beantragen?

Den EU Park-Ausweis können Sie
bei Ihrer Straßen-Verkehrs-Behörde beantragen:

Detmold:
Stadt-Verwaltung Detmold:
Bürgerberatung

Bad Salzuflen:
Stadt-Verwaltung Bad Salzuflen:
Fachdienst Tiefbau

Lage:
Stadt-Verwaltung Lage
Bürgerservice

Lemgo:
Stadt-Verwaltung Lemgo,
Bürgerbüro


Alle anderen Orte:
Kreis Lippe Bürger-Service
Felix-Fechenbach-Straße 5
3 27 56 Detmold
Telefon-Nummer: 0 52 31- 6 23 00
E-Mail-Adresse: www.kreis-lippe.de

In diesen Städten füllt der Kreis Lippe den Park-Ausweis aus:

  • Augustdorf
  • Barntrup
  • Blomberg
  • Dörentrup
  • Extertal
  • Horn-Bad Meinberg
  • Kalletal
  • Leopoldshöhe
  • Lügde
  • Oerlinghausen
  • Schieder-Schwalenberg
  • Schlangen

Wie kann ich den EU Park-Ausweis beantragen?

Sie können den EU Park-Ausweis
persönlich beantragen:

Gehen Sie dafür in Ihre zuständige Behörde.
Am besten machen Sie vorher einen Termin.

Diese Dinge bringen Sie bitte mit:

  • einen gültigen Schwerbehinderten-Ausweis.
  • ein Foto von dem Menschen, der den Antrag stellt.
    Das brauchen Sie nur, wenn im Schwerbehinderten-Ausweis ein Foto ist.

Sie können den EU Park-Ausweis schriftlich beantragen:
Schreiben Sie einen kurzen Brief.
In den Brief schreiben Sie:

  • dass Sie den EU Park-Ausweis beantragen.
  • Ihren Namen.
  • Ihre Adresse.

Diese Dinge legen Sie zum Brief dazu:

  • eine Kopie vom gültigen Schwerbehinderten-Ausweis
    Wir benötigen eine Kopie von der Vorder-Seite
    und von der Rück-Seite.
  • ein Foto von dem Menschen, der den Antrag stellt.
    Das brauchen Sie nur, wenn im Schwerbehinderten-Ausweis ein Foto ist.

Wie lange muss ich auf meinen EU Park-Ausweis warten?

  • Wir machen Ihren EU Park-Ausweis sofort fertig.
    Wenn in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis steht:
    aG oder Bl

Achtung:

Manchmal können wir den EU-Park-Ausweis nicht sofort ausstellen.
Wenn Sie eine Amelie haben.
Oder wenn Sie eine Phokomelie haben.
Dann müssen wir erst mit der Schwerbehinderten-Stelle sprechen.
Das kann 2 bis 4 Wochen dauern.

Wie lange ist der EU Park-Ausweis gültig?

Der EU Park-Ausweis höchstens 5 Jahre gültig.

Was kostet der EU Park∙ausweis?

Der EU Park-Ausweis ist kostenfrei.

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Was ist besonders am orange-Farbenen Park-Ausweis ?

Manche Menschen können sich schlecht zu Fuß bewegen.
Trotzdem bekommen Sie keinen blauen Park-Ausweis.
Für diese Menschen gibt es den orange-farbenen Park-Ausweis.

Man nennt den orange-farbenen Park-Ausweis auch: aG light.
aG light ist ein schweres Wort.
Man spricht es: a ge leit.
Wir sagen auch: orange-farbener Park-Ausweis.
Es ist eine leichtere Form vom blauen Park-Ausweis.
Das bedeutet:
Man hat weniger Vorteile beim Parken,
als mit dem blauen Parkausweis.

Für wen ist der orange-Farbene Park-Ausweis?

Der orange-farbene Park-Ausweis ist für Menschen:

  • mit einer starken Geh-Behinderung
  • die sich wegen einer Krankheit sehr schlecht
    bewegen können.

Der orange-farbene Park-Ausweis ist für Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis.

Darin muss stehen:

  • Merk-Zeichen G und B
    Und:
    mindestens ein Grad der Behinderung von 70 nur für Funktions-Störungen
    an den unteren Gliedmaßen
    und an der Lenden-Wirbelsäule,
    wenn Sie dadurch schlechter gehen können.
    Und:
    mindestens ein Grad der Behinderung von 50 für Funktions-Störungen
    am Herzen oder bei der Atmung

Oder:

  • mindestens ein Grad der Behinderung von 60 für die Erkrankung:
    Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa

Oder:

  • mindestens ein Grad der Behinderung von 70 für:
    einen künstlichen Darm-Ausgang
    und eine künstliche Harn-Ableitung.
    Zum Beispiel:
    Menschen mit einem Doppel-Stoma

Oder:

  • der Arzt sagt:
    Sie bekommen einen orange-farbenen Park-Ausweis.
    Es muss ein Arzt sein, der Gutachten für Ämter macht.
    Dieser Arzt heißt Versorgungs-Arzt.

Oder:

  • Mindestens ein Grad von 70 nur für Funktions-Störungen
    an den unteren Gliedmaßen und an der Lenden-Wirbelsäule.
    Wenn Sie dadurch schlechter gehen können.
    Und:
    Das Merk-Zeichen G.
    Und:
    Das Merk-Zeichen aG muss knapp verfehlt sein.
    Das ist der Fall:
    Wenn man auch mit Hilfe höchstens 100 Meter laufen kann.
    Oder:
    Wenn man nur mit Schmerzen höchstens 100 Meter gehen kann.
    Dieser Park-Ausweis gilt nur in dem Bundes-Land Nordrhein-Westfalen.

Achtung:
Ob Sie wirklich einen orange-farbenen Park-Ausweis bekommen,
müssen wir erst genau prüfen.
Dafür holen wir uns Infos
vom Team Schwerbehinderten-Angelegenheiten.

Wo darf ich mit dem orange-farbenen Park-Ausweis parken?

Mit dem orange-farbenen Park-Ausweis dürfen Sie kostenfrei parken:

Zum Beispiel:

  • auf Parkplätzen mit eingeschränktem Halte-Verbot.
    Dort dürfen Sie bis zu 3 Stunden parken.
  • auf allen Parkplätzen mit Parkschein-Automaten
  • in manchen Bereichen dürfen Sie
    mit dem Park-Ausweis länger parken,
    als Menschen ohne Park-Ausweis.
    Mit dem orange-farbenen Park-Ausweis
    dürfen Sie nicht auf Behinderten-Parkplätzen parken.

In welchen Orten darf ich mit dem orange-farbenen Park-Ausweis parken?

Der orange-farbene Park-Ausweis ist in ganz Deutschland gültig.

Achtung:

Haben Sie in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis
nicht das Merk-Zeichen B stehen?

Ohne das Merk-Zeichen B ist der Park-Ausweis
nur in Nordrhein-Westfalen gültig.

Wie lange ist der orange-farbene Park-Ausweis gültig?

Der orange-farbene Park-Ausweis ist höchstens 5 Jahre gültig.

Was kostet der orange-farbene Park-Ausweis?

Der orange-farbene Park-Ausweis ist kostenfrei.

Wie kann ich den orange-farbenen Park-Ausweis beantragen?

Sie können den orange-farbenen Park-Ausweis schriftlich beantragen:
Füllen Sie unseren Antrag aus.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Park-Erleichterungen
für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
Und unterschreiben Sie den Antrag.

Klicken Sie hier. Sie finden eine Anleitung in leichter Sprache. Sie hilft Ihnen, den Antrag auszufüllen.

Klicken Sie . Dann kommen Sie auf die richtige Seite. Dort finden Sie den Antrag.

Diese Dinge legen Sie zum Antrag dazu:

  • eine Kopie vom gültigen Schwerbehinderten-Ausweis
    Wir benötigen eine Kopie von der Vorder-Seite
    und von der Rück-Seite.
  • Haben Sie ein aktuelles Schreiben
    von der Schwerbehinderten-Stelle?
    Steht darin:
    Dass Sie eine Park-Erleichterung
    für schwerbehinderte Menschen bekommen dürfen?
    Dann legen Sie das Schreiben bitte zum Antrag dazu.

Wie lange muss ich auf meinen orange-farbenen Park-Ausweis warten?

Sie bekommen den orange-farbenen Park-Ausweis spätestens
nach 4 Wochen.

Wo kann ich den orange-farbenen Park-Ausweis beantragen?

Den orange-farbenen Park-Ausweis können Sie
bei Ihrer Straßen-Verkehrs-Behörde beantragen:

Detmold:
Stadt-Verwaltung Detmold:
Bürger-Beratung

Bad Salzuflen:
Stadt-Verwaltung Bad Salzuflen:
Fachdienst Tiefbau

Lage:
Stadt-Verwaltung Lage
Bürger-Service

Lemgo:
Stadt-Verwaltung Lemgo,
Bürger-Büro

Alle anderen Orte:
Kreis Lippe Bürger-Service
Felix-Fechenbach-Straße 5
3 27 56 Detmold
Telefon-Nummer: 0 52 31- 6 23 00
E-Mail-Adresse: www.kreis-lippe.de

In diesen Städten füllt der Kreis Lippe den Park-Ausweis aus:

  • Augustdorf
  • Barntrup
  • Blomberg
  • Dörentrup
  • Extertal
  • Horn-Bad Meinberg
  • Kalletal
  • Leopoldshöhe
  • Lügde
  • Oerlinghausen
  • Schieder-Schwalenberg
  • Schlangen

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Schwerbehinderten-Ausweis

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Der Schwerbehinderten-Ausweis ist eine kleine Karte.
Der Ausweis ist für Menschen, die schwerbehindert sind.

Wann ist jemand schwerbehindert?

Im Gesetz steht: Sie sind schwerbehindert, wenn Sie nicht überall mitmachen können.
Zum Beispiel: Ihr Körper funktioniert nicht gut.
Sie können nicht gehen.
Oder Sie sind blind.
Es gibt aber auch seelische oder geistige Behinderungen.
Die Ursachen sind egal.
Aber die Behinderung muss länger als ein halbes Jahr dauern.

Der Schwerbehinderten-Ausweis soll Ihr Leben leichter machen.
Man sagt dazu auch: Nachteils-Ausgleich.

Wie bekomme ich einen Schwerbehinderten-Ausweis?

Stellen Sie bei uns einen Antrag.

Füllen Sie das Antrags-Formular aus.
Bitte schreiben Sie in Druck-Buchstaben.
Dann können wir es besser lesen.

Wir müssen ganz genau wissen:
Wie geht es Ihnen gesundheitlich?
Dafür brauchen wir viele Unterlagen.

  • Kopieren Sie Ihre Arzt-Briefe und Gutachten.
  • Kopieren Sie EKG- Befunde, Labor-Ergebnisse.
  • Kopieren Sie Röntgen-Befunde. Aber senden Sie uns keine Röntgen-Bilder.
  • Kopieren Sie Ihre Entlassungs-Briefe aus Kranken-Haus und Kur.
  • Kopieren Sie Ihre Pflege-Gutachten.
  • Wenn Sie einen Feststellungs-Bescheid haben: Kopieren Sie den Feststellungs-Bescheid.
  • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben: Kopieren Sie Ihren Pass.
  • Unterschreiben Sie den Antrag.
  • Legen Sie ein Pass-Foto von sich bei.
  • Schicken Sie uns den Antrag, das Pass-Foto und alle Kopien zu.

Wir prüfen Ihren Antrag.
Alles in Ordnung?
Dann schicken wir Ihnen den Schwerbehinderten-Ausweis zu.

Wo bekomme ich das Antrags-Formular?

Das Antrags-Formular bekommen Sie:

Im Bürger-Service.
Die Telefon-Nummer vom Bürger-Service ist: 0 52 31 62-300

Im Team Schwerbehinderten-Ausweis.
Die Telefon-Nummer vom Team ist: 0 52 31 62-77555.

Sie können uns anrufen.
Wir helfen Ihnen gern.

Wozu ist der Schwerbehinderten-Ausweis gut?

Mit einem Schwerbehinderten-Ausweis:

  • Zahlen Sie weniger Steuern.
  • Haben Sie Schutz vor Kündigung bei der Arbeit.
  • Bekommen Sie mehr Urlaub.
  • Zahlen Sie manchmal weniger Eintritt bei Veranstaltungen.
  • Dürfen Sie in Bus und im Zug auf den Sitzen für Menschen mit Behinderung sitzen.

Die Merk-Zeichen:

Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis tragen wir Merk-Zeichen ein.
Die Merk-Zeichen passen zu Ihrer Behinderung.
Die Merk-Zeichen sind Buchstaben.

Das Merk-Zeichen G bedeutet:
Sie können nicht gut gehen.

Das Merk-Zeichen aG bedeutet:
Sie können gar nicht gehen.
Oder Sie können nur sehr kurze Wege gehen.

Das Merk-Zeichen B bedeutet:
Sie dürfen jemanden mitnehmen.
Das ist Ihre Begleit-Person.
Die Begleit-Person bezahlt keinen Eintritt.
Die Begleit-Person darf im Zug und im Bus umsonst mitfahren.

Das Merk-Zeichen RF bedeutet:
Sie können weniger Rundfunk-Beitrag zahlen.
Das schwere Wort dafür ist:
Ermäßigung vom Rundfunk-Beitrag.

Das Merk-Zeichen H bedeutet:
Sie brauchen in vielen Situationen Hilfe.
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Sie brauchen für Ihr Auto keine Steuer zu bezahlen.

Das Merk-Zeichen Bl bedeutet:
Sie sind blind.
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Sie brauchen für Ihr Auto keine Steuer zu bezahlen.
Sie dürfen auf Behinderten-Parkplätzen parken.

Das Merk-Zeichen Gl bedeutet:
Sie sind gehörlos.
Sie dürfen umsonst Zug und Bus fahren.
Einmal im Jahr müssen Sie eine Wert-Marke kaufen.

Das Merk-Zeichen TBl bedeutet:
Sie sind taubblind.

Kostet der Schwerbehinderten-Ausweis Geld?

Der Schwerbehinderten-Ausweis kostet nichts.
Sie bekommen den Ausweis umsonst von uns zugeschickt.

Wie lange ist der Schwerbehinderten-Ausweis gültig?

Wir tragen auf Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis ein:
Bis zu diesem Tag ist der Ausweis gültig.
Wir verlängern Ihren Ausweis.
Die Bürger-Service-Büros in Ihrer Gemeinde können den Ausweis auch verlängern.

Sie möchten noch mehr über den Schwerbehinderten-Ausweis wissen?

Es gibt ein Gesetz für den Schwerbehinderten-Ausweis.
Das Gesetz steht im: Sozialgesetz-Buch 9. Paragraf 152.
Man schreibt auch: SGB IX. §152.

Nützliche Links in Schwerer Sprache:

Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)

Sonder-Fahrdienst für behinderte Menschen

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Was ist der Sonder-Fahrdienst?

Der Sonder-Fahrdienst ist wie ein Taxi
für Menschen mit einem Roll-Stuhl.
Menschen mit einem Roll-Stuhl
können damit ihre Freunde besuchen.
Oder zu Feiern fahren.
Der Kreis Lippe findet das gut.

Für wen ist der Sonder-Fahrdienst?

Der Sonder-Fahrdienst ist für Menschen:

  • die mit dem Roll-Stuhl fahren.
  • die nicht mit dem Bus fahren können. Auch nicht mit Hilfe von einer anderen Person.
  • die nicht mit dem eigenen Auto fahren können.
  • die nicht im Auto von Verwandten mitfahren können.

Wohin fährt mich der Sonder-Fahrdienst?

Der Sonder-Fahrdienst fährt Sie zum Beispiel:

  • zum Supermarkt
  • zu Freunden
  • zu Verwandten
  • zu Feiern

Achtung:
Der Sonder-Fahrdienst fährt Sie nicht
zum Beispiel:

  • zum Arzt
  • in ein Kranken-Haus
  • zur Kranken-Gymnastik

Zu welchen Zeiten kann ich mit dem Sonder-Fahrdienst fahren?

Der Sonder-Fahrdienst fährt täglich.
Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Sie können auch ab 19:00 Uhr damit fahren.
Dafür sprechen Sie bitte vorher mit dem Deutschen Roten Kreuz.

Wichtig:
Eine Fahrt muss rechtzeitig bestellt werden.
Das heißt:
mindestens 2 Tage vorher.

Vielleicht brauchen Sie dringend eine Fahrt.
Und Sie konnten die Fahrt nicht vorher planen.
Dann schauen wir:
ob wir Sie fahren können.

Wie oft kann ich mit dem Sonder-Fahrdienst fahren?

Der Sonder-Fahrdienst kann Sie 10 Mal im Quartal fahren.
Das heißt:
10 Fahrten: von Januar bis März.
10 Fahrten: von April bis Juni.
10 Fahrten: von Juli bis September.
10 Fahrten: von Oktober bis Dezember.

Vielleicht brauchen Sie mehr Fahrten.
Dann können Sie 10 weitere Fahrten bekommen.

Was brauche ich für den Sonder-Fahrdienst?

Sie brauchen einen Berechtigungs-Schein.
Und Sie brauchen Fahr-Karten.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Dafür gibt es ein Formular.
Das Formular heißt: Antrag Behinderten-Fahrdienst.
Sie finden es unten auf dieser Seite.
Sie bekommen das Formular auch bei Ihrer Bürger-Beratung.

Diese Dinge brauchen wir von Ihnen:

Wir brauchen das ausgefüllte Formular von Ihnen.

Wir brauchen eine Kopie von Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis.
Wir brauchen die Vorder-Seite.
Und die Rück-Seite.

In Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis muss stehen:
Merk-Zeichen: aG.
Das heißt: außer-gewöhnliche Geh-Behinderung.


Wir brauchen ein Attest von Ihrem Arzt.
Darauf muss stehen:
dass Sie einen Roll-Stuhl brauchen.

Was kostet die Benutzung von dem Fahrdienst?

Die Benutzung kostet nichts, wenn Sie
unter 2414 Euro monatlich verdienen oder
unter 71190 Euro besitzen.

Auch Ihr Steuerbescheid ist wichtig:
Im Bescheid ist das Einkommen zu finden. Damit können Sie nachweisen, wie viel Sie verdienen. So lässt sich der Eigenanteil für den Fahrdienst berechnen.

Besitzen Sie mehr als 71190 Euro,
haben Sie keinen Anspruch auf den Fahrdienst.

Wie muss ich den Sonder-Fahrdienst bezahlen?

Sie können den Sonder-Fahrdienst bezahlen:

  • in bar
  • mit Ihrer Bank-Karte
  • mit einer Überweisung

Wann kann ich den Sonder-Fahrdienst bestellen?

Sie können den Sonder-Fahrdienst bestellen:

  • montags
  • dienstags
  • mittwochs
  • donnerstags
  • freitags

Immer von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Vielleicht brauchen Sie dringend eine Fahrt.
Oder Sie müssen eine Fahrt absagen.
Dann können Sie auch zu einer anderen Zeit anrufen.

Wo kann ich den Sonder-Fahrdienst bestellen?

Den Sonder-Fahrdienst können Sie bestellen:
beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Lippe e.V.

Sie können anrufen.
Die Telefon-Nummer: 0 52 31 – 92 14 60

Oder Sie schicken ein Fax.
Die Fax-Nummer: 0 52 31 – 92 14 42

Haben Sie Fragen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Ansprechpartner: Bürger-Service Kreis Lippe

Sie können uns anrufen.
Telefon-Nummer: 0 52 31 – 62 300.

Oder Sie schreiben eine E-Mail.
E-Mail-Adresse: nfkrs-lppd.

Übersetzt von Svenja Pambor-van Urk Dam (Lebenshilfe Detmold)

Sonder-Pädagogischer Förder-Bedarf nach der Grund-Schule

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Der Wechsel von Klasse 4 in Klasse 5
Liebe Eltern, liebe Erziehungs-Berechtigte,

Ihr Kind geht jetzt in die Grund-Schule
oder in eine Förder-Schule.
Ihr Kind bekommt dort besondere Hilfe beim Lernen.
Das nennt man sonder-pädagogische Unterstützung.
Ihr Kind kommt nach den Sommer-Ferien in die Klasse 5.
In der neuen Schule gibt es auch Hilfe beim Lernen.
An vielen Schulen gibt es Gemeinsames Lernen.
Dort lernen Kinder mit und ohne besondere Unterstützung gemeinsam.

Sie haben zwei Möglichkeiten für Ihr Kind:
Eine Schule mit Gemeinsamem Lernen
oder eine Förder-Schule.
Darum haben Sie ein Gespräch mit einer Lehrerin
oder einem Lehrer geführt.
Die Informationen stehen noch einmal in einem Heft.
Das Heft ist in Leichter Sprache geschrieben.
So kann Ihnen das Heft eine Hilfe sein,
wenn Sie mit Ihrem Kind über das Thema reden.

Das Heft finden Sie hier:

Wohn-Beratung Kreis Lippe

Dieser Text ist in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache kann jeder besser verstehen.
Der Text ist wie ein Beipack-Zettel.
Er erklärt: was in unserem Schreiben steht.

Beratung rund ums Wohnen für alte Menschen und Menschen mit Behinderung

Wir sind die Wohn-Beratung vom Kreis Lippe.
Wir beraten Menschen rund ums Wohnen.

Am Schönsten ist es zu Hause:

Menschen mit Behinderung möchten zu Hause wohnen.
Auch alte Menschen möchten zu Hause wohnen.
Aber manchmal geht es nicht.
Die Wohnung ist nicht praktisch.
Zum Beispiel: Weil sie nicht gut in die Dusche steigen können.
Die Schwelle ist zu hoch.

Die Wohnraum-Beratung hilft:

Die Wohn-Beratung hat viele gute Ideen.
Die Wohn-Beratung hilft Ihnen.
Damit Sie lange zu Hause wohnen können.
Zum Beispiel: Ein Handwerker baut die Dusche um.
Jetzt hat die Dusche keine Schwelle mehr.
Sie können bequem duschen.

Manchmal muss man nur eine Kleinigkeit verbessern.
Damit der Alltag in der eigenen Wohnung besser klappt.
Das nennt man: barriere-freies Wohnen.

Das kann die Wohn-Beratung tun:

  • Wir beraten Sie.
  • Wir geben Ihnen Tipps für eine barriere-freie Wohnung.
  • Wir helfen beim Ausfüllen von einem Antrag.
  • Wir zeigen Ihnen, wer alles bezahlt. Zum Beispiel: die Pflege-Kasse.
  • Zu unserem Team gehören: ein Fach-Arzt für alte Menschen, eine Innen-Architektin und eine Sozial-Arbeiterin.

Wir beraten Sie in unserem Büro.
Können Sie nicht gut laufen?
Wir kommen zu Ihnen in Ihre Wohnung.

Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen.
Bitte machen Sie einen Termin mit uns.

Sie können uns anrufen:
Die Telefon-Nummer ist: 05231- 62 23 30 oder 05231-62 23 31

Die Beratung ist kostenlos.
Sie brauchen nichts zu bezahlen.

Vorträge und Veranstaltungen

Wir wollen: Viele Menschen sollen etwas über barriere-freies Wohnen erfahren.
Darum halten wir Vorträge über barriere-freies Wohnen.
Und wir sprechen darüber, wie man auch wohnen kann.
Zum Beispiel: ein Mehrgenerationen-Haus.
Im Mehrgenerationen-Haus wohnen alte und junge Menschen zusammen.

Wir machen spannende Veranstaltungen:
Zum Beispiel: Eine Ausstellung zum Thema barriere-freies Wohnen.

So können Sie uns erreichen:

Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-mail-Adresse ist: whnbrtngkrs-lppd

Sie können uns anrufen:
Die Telefon-Nummer ist: 05231- 62 23 30 oder 05231-62 23 31

Sie können einen Brief schreiben.
Die Adresse ist:
Wohnberatung Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Übersetzt von Melanie Werner (Büro leichte Sprache)

Behindertenbeauftragter des Kreises Lippe

Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechperson für die Wünsche und Forderungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie hier:

Inklusionsbeauftragte Kreis Lippe

Der Kreis Lippe hat eine Inklusionsbeauftragte benannt, die sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie hier:

Aktion Mensch - Förderlogo

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