Falls Sie keinen Anspruch auf einen blauen EU-Parkausweis haben, können Sie als schwerbehinderter Mensch möglicherweise einen orangenen Parkausweis erhalten. Hier erfahren Sie mehr zu den Regelungen.
Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Behinderte erfüllen, können Sie trotzdem Parkerleichterungen erhalten, wenn
Was genau hierunter fällt, können Sie unter Voraussetzungen nachlesen.
Der dafür ausgestellte Parkausweis ist orangefarbig und wird auch „aG-light“ genannt. Er gilt bundesweit. Parkausweise, die unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellt wurden, sind nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Jahre und hängt von der Gültigkeit Ihres Schwerbehinderten-Ausweises ab.
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
Den orangefarbigen Parkausweis können Sie als schwerbehinderter Mensch erhalten, wenn Sie
Sie können zur Antragstellung persönlich bei uns im BürgerService im Kreishaus erscheinen. Sie können auch die Unterlagen mit einer Vollmacht einer anderen Person mitgeben, die für Sie den Antrag stellen soll. Oder Sie senden uns alles per Post zu.
Der Parkausweis gilt für maximal 5 Jahre und kann dann erneuert werden.
bis zu 4 Wochen
keine