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Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Lippe (Stand: 04.01.2021)

04. Jan 2021

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 8.845 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 72 weitere Infektionen bekannt. 7.461 Personen sind wieder genesen. 155 Personen sind verstorben. Eine 90-Jährige und ein 84-Jähriger, die das Coronavirus in sich getragen haben, sind verstorben. Aktuell sind 1.229 Personen in Lippe nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit dem 6. März wurden bisher 40.166 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen. Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt derzeit 153,4 (Stand Montag, 4. Januar 2021).

Größere Infektionsgeschehen (Stand 03.01.2020)
Im SeniorenWohnHaus Am Kurpark in Schieder-Schwalenberg hat sich das größere Infektionsgeschehen nicht weiter aufgebaut, aktuell ist bei 20 Personen eine Infektion nachgewiesen. Im Zusammenhang mit einer weiteren Alten- und Pflegeeinrichtung in Schieder-Schwalenberg stehen nun 29 Coronafälle. Das Infektionsgeschehen in Lemgo im St. Loyen Zentrum in der Leopoldstraße hat sich auf nun 51 Coronafälle im Zusammenhang mit der Einrichtung entwickelt. In Häusern der Stiftung Eben Ezer sind aktuell zwei größere Infektionsgeschehen im Verbund Entrup (21 Coronafälle) und im Lina-Topehlen-Haus (23 Coronafälle).

7-Tages Inzidenz in Horn-Bad Meinberg über 350
Im Kreisblatt 1/2021 wurde am Montag, 4. Januar 2021, veröffentlicht und darin der Inzidenzwert von 353,4 für die Stadt Horn-Bad Meinberg festgestellt. Diese 7-Tages-Inzidenz konnte für den 3. Januar berechnet werden. Ab Dienstag, 5. Januar 2021, treten daher im Stadtgebiet von Horn-Bad Meinberg weitere Schutzmaßnahmen in Kraft:

• Gemeinsamer Aufenthalt in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken: Nur mit dem eigenen Hausstand und höchstens einem weiteren Hausstand, höchstens aber 5 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre, die zu diesen beiden Hausständen gehören, zählen nicht mit).

• Berufliche, dienstliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist, bleiben erlaubt.

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