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Informationen zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht

Ausländeramt bittet von Anfragen abzusehen

Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag das neue Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird am 27.06.2024 in Kraft treten. Auf der Internetseite der Bundesregierung erfahren Sie Einzelheiten zu den geplanten Änderungen.

Derzeit werden die Einbürgerungen und die Einbürgerungsberatung nach der aktuell geltenden Rechtslage vorgenommen.

Bei anderen Anliegen zum Thema Ausländerrecht ist der Infopoint des Ausländeramts der erste Anlaufpunkt.

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