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Informationen zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht

Ausländeramt bittet von Anfragen abzusehen

Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag das neue Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist frühestens ab Mai 2024 zu rechnen. Aktuell liegt dem Kreis Lippe noch kein endgültiger Gesetzestext vor. Daher werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, derzeit von weiteren Anfragen dazu abzusehen.

Die Einbürgerungen und die Einbürgerungsberatung erfolgen weiterhin nach der aktuell geltenden Rechtslage. Sobald die entsprechenden Informationen zum neuen Gesetz vorliegen, informiert der Kreis Lippe auf dieser Webseite.

Bei anderen Anliegen zum Thema Ausländerrecht ist der Infopoint des Ausländeramts der erste Anlaufpunkt.

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