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Bundesministerium des Innern und für Heimat verlängert Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Personen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mitgeteilt, dass die Verkündung der UkraineAufenthFGV am 4. Dezember 2023 erfolgt ist. Gemäß § 3 Absatz 1 ist die Verordnung damit am 5. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Das entsprechende BGBl. 2023 I Nr. 334 als Rechtsgrundlage gibt es auf der Webseite: Bundesgesetzblatt.

Verlängert: Ukraine Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltsgenehmigungen für ukrainische Flüchtlinge, die noch gültig sind, bleiben gültig. Den Inhabern der Aufenthaltserlaubnis werden damit die Beantragung einer Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei den Einwanderungsbehörden erspart bleiben.

Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die ab dem 1. Februar 2024 noch gültig sind, automa-tisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Ausländer gewährt, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gereist sind. Flüchtlinge brauchen nicht die zuständige Ausländerbehörde für eine Verlängerung aufzusuchen.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link zur Rechtsgrundlage oder auf der Internetseite des Kreises Lippe. Unten finden Sie auch die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung gestellte Informationsblätter, die vom Kreis Lippe nichtamtlich übersetzt worden sind.

Sollten noch offene Fragen bestehen, können Sie sich gerne an den Sachbearbeiter für Schutzsuchende aus der Ukraine, Herrn A. Buttler, wenden.

Informationsblätter

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