Wenn ihr bisheriger Führerschein unleserlich geworden ist oder Sie ihn verloren haben oder er gar gestohlen wurde, können Sie Ersatz erhalten.
Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen
des alten Führerscheins.
Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhanden gekommen ist oder vernichtet wurde, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei uns anzeigen. Wenn Sie weiterhin ein Fahrzeug führen wollen, dann benötigen Sie ein Ersatzdokument.
In dringenden Fällen, falls Sie zum Beispiel in den nächsten 14 Tagen in das Ausland verreisen möchten, können Sie eine Express-Ausstellung beantragen. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Wenn Sie beispielsweise einen Wagen mieten möchten oder einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Versicherung benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Auch hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Eine persönliche Beantragung ist notwendig.
Wenn Sie einen Ersatzführerschein benötigen, holen wir auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Verkehrszentralregister ein. Damit wird sichergestellt, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis tatsächlich besitzen.
Bei ausländischen Führerscheinen holen wir ebenfalls auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem entsprechenden ausländischen Register ein.
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
ungefähr 2 - 3 Wochen
Gebührenrahmen: EUR 40,00 - 45,10
Expressausstellung zusätzlich: EUR 15,60
Vorläufiger Führerschein zusätzlich: EUR 5,10
Zahlungsweisen: