Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

Wenn ihr bisheriger Führerschein unleserlich geworden ist, Sie ihn verloren haben oder er gar gestohlen wurde, können Sie Ersatz erhalten. Auch bei einer Namensänderung ist eine Neuausstellung möglich.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen

  • Diebstahl,
  • Unleserlichkeit oder
  • Verlust

des alten Führerscheins.

Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist oder vernichtet wurde, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei uns anzeigen. Wenn Sie weiterhin ein Fahrzeug führen wollen, dann benötigen Sie ein Ersatzdokument.

Wenn sich Ihr Name beispielsweise durch Heirat oder Scheidung geändert hat, müssen Sie sich nicht unbedingt einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Aber insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es sinnvoll sein, einen Führerscheins mit den aktuellen Daten zu haben.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, stellen wir Ihnen auf Antrag einen neuen Kartenführerschein aus.

In dringenden Fällen, falls Sie zum Beispiel in den nächsten 14 Tagen in das Ausland verreisen möchten, können Sie eine Express-Ausstellung beantragen. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

Wenn Sie beispielsweise einen Wagen mieten möchten oder einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Versicherung benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Auch hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde:
    Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde
  • Bei Diebstahl:
    Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Anzeige.

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Eine persönliche Beantragung ist notwendig.

Wenn Sie einen Ersatzführerschein benötigen, holen wir auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Verkehrszentralregister ein. Damit wird sichergestellt, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis tatsächlich besitzen.
Bei ausländischen Führerscheinen holen wir ebenfalls auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem entsprechenden ausländischen Register ein.

Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift

Wenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.

Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 - 3 Wochen

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 30,40 - 40,70

eventuell weitere Kosten für Expressausstellung, eidesstattliche Versicherung oder vorläufigen Führerschein.

Zahlungsweisen:

  • bevorzugt: girocard
  • Bargeldzahlung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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