Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Versorgung und Entsorgung.
Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Ver- und Entsorgung. Die häufigsten Mitbenutzungen sind:
Voraussetzung für eine Mitbenutzung ist die zum Teil gebührenpflichtige Erlaubnis.
Es muss sich um eine Kreisstraße handeln.
Der Antrag sollte die beabsichtigte Maßnahme hinreichend genau beschreiben.
In der Regel 2 Wochen
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: