Technische Änderungen am Fahrzeug unterliegen größtenteils einer Eintragungspflicht, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Eintragungspflichtige technische Veränderungen am Fahrzeug müssen in den Zulassungspapieren zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis eingetragen werden.
Auch wenn in ein Fahrzeug nachträglich ein Katalysator, ein Partikelminderungssystem oder ein Abgasreinigungssystem eingebaut wird, muss der Einbau in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Wenn mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Änderungen eingetragen werden sollen, dann muss aus den jüngeren Gutachten immer hervorgehen, dass das jeweils vorhergehende dem Sachverständigen vorgelegen hat.
bei Katalysatoren zusätzlich:
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
In der Regel direkt im Termin.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: