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Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig

Ein Kraftfahrzeug erstmals in Deutschland zulassen - die Neuzulassung. Egal ob Auto, Motorrad oder Nutzfahrzeug - informieren Sie sich hier.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle zu stellen.

Wissenswertes:

  • Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.
  • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.
  • Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.
  • Solange Antragsteller Kraftfahrzeugsteuer oder Verwaltungsgebühren aus zulassungsrechtlichen Gründen schulden, darf auf sie kein Fahrzeug zugelassen werden.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • ist noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden, ist der Kaufvertrag oder die Rechnung im Original vorzulegen.
  • Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
  • Nachweis der Halterdaten, wie
    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen
    • vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
  • wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint:
    eine Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und einen Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
  • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich- hier geht es zur online-Terminvereinbarung.

Rechtsgrundlage(n)

  • Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
  • § 3 Absatz 1 FZV

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • bevorzugt: girocard
  • Bargeldzahlung

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