Wollen Sie eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 11 Tierschutzgesetz ausüben? Hier erfahren Sie mehr.
Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zucht, der Haltung und dem Handel von Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie vorhaben
dann müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.
Mit der Ausübung der Tätigkeiten dürfen Sie erst beginnen, wenn das Erlaubnisverfahren abgeschlossen ist.
Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten, können Sie bei uns einen Antrag stellen.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: