Sie benötigen eine Erzeugernummer oder wollen sich über das elektronische Nachweisverfahren informieren? Hier können Sie mehr erfahren.
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfall) unterliegt strengen Nachweispflichten. Wenn Sie als gewerblicher Betrieb, als Unternehmer oder Bauherr im Jahr mehr als 2 Tonnen Sonderabfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die den Ort kennzeichnet, an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von Sonderabfall müssen der zuständigen Behörde und auch untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachweisen können.
Die Abfallerzeugernummer dient im Nachweisverfahren als eindeutige Kennzeichnung. Mit dieser Kennzeichnung kann nachvollzogen werden, dass Sie Sonderabfall ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt haben.
Für Bauvorhaben im Kreisgebiet (beispielsweise Abbruch- oder Gebäudesanierungsmaßnahmen) müssen Sie als Bauherr für jede Baustelle eine eigene Erzeugernummer beantragen.
Privatleute, die in Eigenregie handeln, sind von der Regelung ausgenommen.
Die Erteilung einer Erzeugernummer erfolgt grundsätzlich standortbezogen. Flächenbezogene Erzeugernummern sind die Ausnahme und im konkreten Fall mit uns abzustimmen.
Sind Sie Sammler, Beförderer oder Makler von gefährlichen Abfällen?
Dann benötigen Sie die sogenannten Abfallkennnummern (Abfallerzeuger-, Beförderer-, Entsorger- und Maklernummern), um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können.
Die Fahrzeuge für die Abfallbeförderung müssen vorne und hinten mit sogenannten "A-Schildern" gekennzeichnet sein.
Sie können die Erzeugernummer bei uns beantragen
per E-Mail, per Fax oder per Post.
Verwenden Sie hierzu bitte nur das Formular "Antragsformular für die Erzeugernummern".
Beantragen Sie die Erzeugernummer rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme beziehungsweise einer Entsorgung.
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