Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Abfallerzeugernummer erhalten

abfallrechtliches Nachweisverfahren Kennnummer Vergabe

Sie benötigen eine Erzeugernummer oder wollen sich über das elektronische Nachweisverfahren informieren? Hier können Sie mehr erfahren.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfall) unterliegt strengen Nachweispflichten. Wenn Sie als gewerblicher Betrieb, als Unternehmer oder Bauherr im Jahr mehr als 2 Tonnen Sonderabfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die den Ort kennzeichnet, an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von Sonderabfall müssen der zuständigen Behörde und auch untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachweisen können.
Die Abfallerzeugernummer dient im Nachweisverfahren als eindeutige Kennzeichnung. Mit dieser Kennzeichnung kann nachvollzogen werden, dass Sie Sonderabfall ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt haben.

Für Bauvorhaben im Kreisgebiet (beispielsweise Abbruch- oder Gebäudesanierungsmaßnahmen) müssen Sie als Bauherr für jede Baustelle eine eigene Erzeugernummer beantragen.

Privatleute, die in Eigenregie handeln, sind von der Regelung ausgenommen.

Die Erteilung einer Erzeugernummer erfolgt grundsätzlich standortbezogen. Flächenbezogene Erzeugernummern sind die Ausnahme und im konkreten Fall mit uns abzustimmen.


Sind Sie Sammler, Beförderer oder Makler von gefährlichen Abfällen?
Dann benötigen Sie die sogenannten Abfallkennnummern (Abfallerzeuger-, Beförderer-, Entsorger- und Maklernummern), um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können.

Die Fahrzeuge für die Abfallbeförderung müssen vorne und hinten mit sogenannten "A-Schildern" gekennzeichnet sein.

Voraussetzungen

  • gewerbliche Tätigkeit im Kreis Lippe.
  • Anfall von insgesamt mehr als 2 Tonnen Abfall pro Jahr

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • wenn Sie nicht selber Antragsteller sind:
    Vollmacht

Formulare

Verfahrensablauf

Sie können die Erzeugernummer bei uns beantragen
per E-Mail, per Fax oder per Post.

Verwenden Sie hierzu bitte nur das Formular "Antragsformular für die Erzeugernummern".

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.