Ein Tiergehege anlegen und betreiben - das erfordert genaue Kenntnisse über die einzelnen Tiere und besonders auch vielfältige Gesetzeskenntnisse.
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten dauerhaft leben, sofern
Wenn Sie ein Tiergehege betreiben oder erweitern möchten, benötigen Sie dafür normalerweise eine Genehmigung von uns
Für einige Anlagen brauchen Sie keine Genehmigung, unter anderem für
Für alle Tiergehege - auch die genehmigungsfreien - gelten naturschutzrechtliche und tierschutzrechtliche Vorschriften genauso wie zum Beispiel das Baurecht.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (unter Weiterführende Informationen verlinkt) finden Sie Tierschutzgutachten und –leitlinien für die Haltung verschiedener Tierarten.
Informieren Sie sich vorab genau über Gehegegrößen, Besatzdichten und besonders über Ernährungs- und Pflegeansprüche der einzelnen Tierarten. Auch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW sollten Ihnen vertraut sein.
Gerne stehen wir auch mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Die Genehmigung für ein Tiergehege kann mit Nebenbestimmungen wie zum Beispiel der Pflicht zur Anpflanzung von Baumgruppen oder zur landschaftsgerechten Eingrünung versehen werden. Außerdem sind die Genehmigungen zeitlich befristet.
Ein vollständig ausgefüllter Antrag vereinfacht das Verfahren sehr. Sie können dann mit einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrags rechnen.
Zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular reichen Sie bitte ein:
Neben einer Gehegegenehmigung können eventuell weitere Genehmigungen, zum Beispiel nach dem Baugesetzbuch, erforderlich sein.
Nach Eingang des vollständigen Antrags führen wir ein Beteiligungsverfahren durch und erteilen nach positivem Abschluss die Genehmigung.
Das Tiergehege darf erst errichtet, geändert oder erweitert werden, wenn Sie die Erlaubnis von uns haben.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: