Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen dürfen an Sonn- und Feiertagen nur in besonderen Fällen oder mit Ausnahmegenehmigung fahren. Informieren Sie sich hier.
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Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gibt es an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot. Diese Lkw dürfen an solchen Tagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr in der Regel nicht fahren. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:
Bei dringendem Transportbedürfnis können Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot gestattet werden.
Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen nicht.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Achtung!
Antragsteller aus den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wenden sich bitte direkt an ihre Stadtverwaltung.
Zuständig ist in Bad Salzuflen und Lemgo das Tiefbauamt, in Detmold der Fachbereich Bau- und Verkehrswesen und in Lage das Ordnungsamt.
Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden.
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