Schutz vor Tierseuchen

Tierseuchen vermeiden und bekämpfen - ein zentrales Thema für alle Tierhalter.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Eine effektive Tiergesundheitsüberwachung dient dem Schutz des Menschen vor übertragbaren und gefährlichen Tierkrankheiten sowie der Erhaltung eines gesunden und leistungsfähigen Nutztierbestandes. Wir kümmern uns um die vorbeugende und akute Bekämpfung von Tierseuchen.

Einige der bekannteren Tierseuchen sind (Afrikanische) Schweinepest, Geflügelpest, Maul-und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, Newcastle Krankheit, Tollwut und Milzbrand.

Eine vollständige Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (unter weiterführende Informationen verlinkt).

Schon wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche bestehen könnte, müssen Sie uns das mitteilen. Tierseuchen können in ihrem Erscheinungsbild so unterschiedlich sein, dass jeder Verdacht umgehend abgeklärt werden muss. Sie helfen so, einen Seuchenausbruch frühzeitig zu erkennen und die Verbreitung von Tierseuchen zu vermeiden. Denn die akute Tierseuchenbekämpfung ist immer dann am effektivsten, wenn eine auftretende Tierseuche "im Keim erstickt" werden kann. Dazu muss eine Tierseuche frühzeitig erkannt werden.

Sie müssen eine Tierseuche oder den Verdacht darauf melden wenn Sie

  • Tiere halten (auch vertretungsweise)
  • Tiere zeitweilig beaufsichtigen oder
  • auf andere Weise mit Tieren zu tun haben, beispielsweise
    • im Viehhandel und -transport,
    • in der Fischzucht,
    • bei der Jagd oder Schäferei,
    • in tierheilkundlichen Berufen.

Als Tierhalter haben Sie außerdem noch weitere Pflichten, die unter anderem der Tierseuchenverhütung dienen:

  • Sie müssen Nutztierhaltungen bei der Tierseuchenkasse melden - auch Kleinst- und Hobbybestände;
    das gilt für Rinder, Schweine, Pferde und andere Equiden, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Kameliden
    (Meldeformulare siehe unter Formulare)
  • Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten
  • vor allem bei Geflügel und Schweinen:
    • Vorgaben zu Biosicherheitsmaßnahmen
    • Vorschriften zur Früherkennung bestimmter Seuchen
  • für grenzüberschreitende Tiertransporte:
    Gesundheitsbescheinigungen für die Tiere


Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Vermeidung von Tierseuchen.

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Erforderliche Unterlagen

Machen Sie Angaben zu:

  • der vermuteten Seuche,
  • den auftretenden Symptomen,
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere,
  • Halter oder Halterin der Tiere,
  • möglicherweise betroffenen Nachbarbestände,
  • von Ihnen getroffene Maßnahmen,
  • wurden die Tiere ge- oder verkauft.

Formulare

Verfahrensablauf

Melden Sie die Tierseuche oder Ihren Verdacht über den Ausbruch einer Tierseuche bitte sofort. Benachrichtigen Sie uns telefonisch, per Fax, per Mail oder persönlich.


Tun Sie alles, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern.

Wir gehen Ihrem Verdacht nach. Zunächst müssen die kranken und verdächtigen Tiere von anderen empfänglichen Tieren abgesondert und eventuell eingesperrt werden.
Der Personen- und Fahrzeugverkehr auf Ihrem Betrieb wird eingeschränkt, um eine Weiterverbreitung zu unterbinden.


Wenn sich der Verdacht auf eine bekämpfungspflichtige Tierseuche bestätigt, leiten wir notwendigen Gegenmaßnahmen ein. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Frist

Jeden Verdacht auf eine Tierseuche müssen Sie uns so schnell wie möglich melden.

Bearbeitungsdauer

Wir leiten unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Abklärung des Tierseuchenverdachts ein.
Je nach Art der Tierseuche können wenige Tage bei Ausschluss des Verdachts vergehen oder auch mehrere Monate bei starkem Ausbruch einer Seuchen.

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit(en)

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