Tierseuchen vermeiden und bekämpfen - ein zentrales Thema für alle Tierhalter.
Eine effektive Tiergesundheitsüberwachung dient dem Schutz des Menschen vor übertragbaren und gefährlichen Tierkrankheiten sowie der Erhaltung eines gesunden und leistungsfähigen Nutztierbestandes. Wir kümmern uns um die vorbeugende und akute Bekämpfung von Tierseuchen.
Einige der bekannteren Tierseuchen sind (Afrikanische) Schweinepest, Geflügelpest, Maul-und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, Newcastle Krankheit,Tollwut und Milzbrand.
Eine vollständige Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (unter weiterführende Informationen verlinkt).
Schon wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche bestehen könnte, müssen Sie uns das mitteilen. Tierseuchen können in ihrem Erscheinungsbild so unterschiedlich sein, dass jeder Verdacht umgehend abgeklärt werden muss. Sie helfen so, einen Seuchenausbruch frühzeitig zu erkennen und die Verbreitung von Tierseuchen zu vermeiden. Denn die akute Tierseuchenbekämpfung ist immer dann am effektivsten, wenn eine auftretende Tierseuche "im Keim erstickt" werden kann. Dazu muss eine Tierseuche frühzeitig erkannt werden.
Sie müssen eine Tierseuche oder den Verdacht darauf melden wenn Sie
Als Tierhalter haben Sie außerdem noch weitere Pflichten, die unter anderem der Tierseuchenverhütung dienen:
Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Vermeidung von Tierseuchen.
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Machen Sie Angaben zu:
Durch Allgemeinverfügung 01/2021 ist für den Kreis Lippe eine Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) angeordnet. Sie finden die Allgemeinverfügung unter Nummer 69 im Kreisblatt 14-2021: https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe-wAssets/docs/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/kreisblatt/2021/Kreisblatt-14-2021.pdf.
Auch Geflügel aus Hobbyhaltungen darf keinen Auslauf im Freigelände mehr bekommen.
Achtung:
Sie machen sich strafbar, wenn Sie den Verdacht auf eine Tierseuche nicht sofort anzeigen oder ihn sogar verheimlichen.
Die Tierseuche könnte sich dann zum Beispiel über den Tierhandel oder Personen weiterverbreiten.
In diesem Fall müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu EUR 30.000 rechnen. Zudem werden Ihnen keine Entschädigungen für Tierverluste gezahlt.
Melden Sie die Tierseuche oder Ihren Verdacht über den Ausbruch einer Tierseuche bitte sofort. Benachrichtigen Sie uns telefonisch, per Fax, per Mail oder persönlich.
Tun Sie alles, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern.
Wir gehen Ihrem Verdacht nach. Zunächst müssen die kranken und verdächtigen Tiere von anderen empfänglichen Tieren abgesondert und eventuell eingesperrt werden.
Der Personen- und Fahrzeugverkehr auf Ihrem Betrieb wird eingeschränkt, um eine Weiterverbreitung zu unterbinden.
Wenn sich der Verdacht auf eine bekämpfungspflichtige Tierseuche bestätigt, leiten wir notwendigen Gegenmaßnahmen ein. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
Jeden Verdacht auf eine Tierseuche müssen Sie uns so schnell wie möglich melden.
Wir leiten unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Abklärung des Tierseuchenverdachts ein.
Je nach Art der Tierseuche können wenige Tage bei Ausschluss des Verdachts vergehen oder auch mehrere Monate bei starkem Ausbruch einer Seuchen.
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