Der Tierschutz hat in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert erhalten - nicht zuletzt durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Jahre 2002. Hier erfahren Sie mehr.
Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Jeder Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier der Art und den Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Wir überprüfen sowohl Nutztierhaltungen als auch private Tierhaltungen - routinemäßig und auch nach Hinweisen von Bürgern.
Nicht artgerechte Tierhaltungen werden häufig durch Privatpersonen oder Tierschutzvereine angezeigt.
Haben Sie Hinweise, dass gegen Tierschutzvorschriften verstoßen wird?
Dann melden Sie sich bitte bei uns und teilen uns mit:
- wenn möglich fotografische Dokumentation
keine