Informationen zur Niederlassungserlaubnis.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel.
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristet und unbeschränkt gültiger Aufenthaltstitel.
Eine Niederlassungserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie:
Sprachkenntnisse und die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung werden durch die Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs oder durch das Abschlusszeugnis einer deutschen Schule nachgewiesen.
Es gibt Sonderregelungen, die bestimmten Personengruppen den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen. Sonderregelungen gelten unter anderem für:
Bei der Terminvergabe werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen mitgeteilt.
Persönliche Vorsprache bei Antragstellung.
Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die auf Grund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.
Zur Beantragung eines eAT brauchen Sie einen Termin.
Wenn Sie bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der eigentliche Aufenthaltstitel wird als Chipkarte von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies kann bis zu 8 Wochen dauern.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: