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Akteneinsicht in Bauakten

Akteneinsicht in Bauakten

In unserem Bauaktenarchiv werden die Bauakten von durchgeführten Bauvorhaben (soweit diese vorhanden sind) archiviert und unter bestimmten Voraussetzungen zur Einsicht bereitgestellt.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Das Bauaktenarchiv des Kreises archiviert die Baugenehmigungsakten über alle durchgeführten Bauvorhaben. Das dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken. Die Unterlagen stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zur Einsicht zur Verfügung.

Sie können Einsicht in Bauakten nehmen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind oder ein berechtigtes Interesse haben. Sie müssen hierzu Nachweise vorlegen.

Sie können auch jemand anderen schriftlich bevollmächtigen, Einsicht für Sie zu nehmen.

Textbeispiel Vollmacht:
„Hiermit berechtigte ich ( __Name__ ), wohnhaft ( __Adresse__ ) als Eigentümerin / Eigentümer des Anwesens ( __Adresse oder Flurnummer__ )
den/die ( __Name bevollmächtigte Person__ ), wohnhaft ( __Adresse__ )
zur Einsicht in die Bauunterlagen für mein oben genanntes Objekt und zur Bestellung von Reproduktionen in Form von Kopien oder Scans im Bauarchiv.

( __Datum, Ort__ ) ( __Unterschrift Eigentümerin / Eigentümer__ )“


Halten Sie zudem Ihren Personalausweis zum Abgleich bereit.

Wir können nicht garantieren, dass die von Ihnen gesuchten Informationen in der Bauakte enthalten sind, weil der Gesetzgeber nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vorsieht.

Voraussetzungen

Akteneinsicht in eine Bauakte wird folgenden Personen gewährt:

  • der Grundstückseigentümerin beziehungsweise dem Grundstückseigentümer,
  • von der Eigentümerin beziehungsweise vom Eigentümer schriftlich Bevollmächtigte,
  • jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie mit:

  • Personalausweis
  • bei Bevollmächtigung: die Vollmacht und
  • Eigentumsnachweis oder
    einen sonstigen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse.

Eigentumsnachweise sind beispielsweise

  • Grundabgabenbescheid,
  • Grundabgabenbescheid mit Nießbrauch,
  • Kaufvertrag,
  • Auflassungsvormerkung mit Kaufvertrag,
  • Grundbuchauszug,
  • Erbschein.

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin für die Akteneinsicht unter Telefon: +49 5231 62-6220
  • Bringen Sie zum Termin einen Eigentümernachweis oder die schriftliche Bevollmächtigung oder einen sonstigen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse mit
  • Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab

Zuständige Organisationseinheit(en)

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