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Befreiungen von naturschutzrechtlichen Vorschriften

Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung

In Naturschutzgebieten gelten besondere Regeln und Vorschriften. Was Sie beachten müssen, wenn Sie in Naturschutzgebieten Veranstaltungen planen oder beispielsweise mit einer Schulklasse zu Bildungszwecken abseits der Wege gehen wollen, erfahren Sie hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

In Naturschutzgebieten ist die normale Erholungsnutzung wie Wandern, Radfahren und ähnliches für jeden möglich.

Wenn Sie darüber hinaus in Naturschutzgebieten beispielsweise Veranstaltungen, Bildungsangebote, gewerbliche Filmaufnahmen oder andere Aktivitäten planen, dann benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis dafür.

Diese über die normale Erholungsnutzung hinausgehenden Aktivitäten sind insbesondere in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erlaubnis, die sogenannte Befreiung bekommen.

Voraussetzungen

Aus 2 verschiedenen Gründen können Sie eine Befreiung von den bestehenden Verboten erhalten:

  1. Entweder gibt es ein überwiegendes öffentliches Interesse, beispielsweise wenn Sie das Thema Natur in ihren Schulunterricht einbauen und dazu auch in Naturschutzgebiete abseits des Weges möchten, oder
  2. es liegen bei privaten Vorhaben herausragende, besondere Umstände vor.
    Der Umfang der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft wird berücksichtigt: Je größer die Beeinträchtigung ist, desto schwerwiegender müssen Ihre Gründe sein.

Erforderliche Unterlagen

Der Umfang der Antragsunterlagen ist nach Art und Größe Ihres Vorhabens unterschiedlich.
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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