Was Sie beachten müssen, wenn Sie in Ihrem Bewachungsgewerbe Mitarbeiter einstellen wollen, erklären wir hier.
Als Bewachungsunternehmer dürfen Sie nur Personen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beauftragen, die ebenfalls die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und entsprechend ihre Sachkunde belegen können. Das gleiche gilt, wenn Sie jemanden als Betriebsleitung oder Zweigstellenleitung beschäftigen wollen.
Die Anmeldung von Wach- und Leistungspersonal ist ausschließlich online über das Bewacherregister möglich. Zur Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich dann anmelden.
Als Wachpersonen oder Leitungspersonen dürfen Sie nur Personen beschäftigen, die
Kopie (Scan) vom gültigen Ausweisdokument des Wachpersonals zum hochladen im Bewacherregister.
Sie benötigen die folgenden Angaben zur Person, die Sie anmelden:
Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, müssen Sie dies ebenfalls online über das Bewacherregister melden.
Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind gilt auch Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.
Sie melden das Wach- oder Leitungspersonal online über das Bewacherregister an. Wir prüfen dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Person(en) und teilen Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Sie dürfen diese Personen erst nach unserer Bestätigung mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.
1 - 6 Wochen
EUR 80,00 - 500,00
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